Die juristische Presseschau vom 25. März 2015: Verbesserungen des Verfassungsschutzes – keine Beschneidungsfeier am Karfreitag – Abmahnung wegen Facebook-Share-Button

25.03.2015

Justiz

OVG Münster zu islamischer Beschneidungsfeier: Das Oberverwaltungsgericht Münster veröffentlichte am gestrigen Dienstag einen Beschluss, mit dem es ein von der Stadt Köln verhängtes Verbot, nach dem islamische Beschneidungsfeiern am Karfreitag verboten werden können, bestätigte. Ein Gastwirt hatte gegen das Verbot der Beschneidungsfeier an Karfreitag einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Das OVG begründete seine Entscheidung mit dem unterhaltenden Charakter der Beschneidungsfeier, welcher gegen die Bestimmungen des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalens verstieße. Der Blog Religion-Weltanschauung-Recht.net erläutert den vorliegenden Fall und die Begründung des Gerichts.

AG Lübben zu Haasenburg-Heim-Erzieher: Das Amtsgericht Lübben hat den Mitarbeiter der Haasenburg GmbH Dirk Sch. vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen den Patienten S. bei einer "Antiaggressionsmaßnahme" niedergeschlagen zu haben. Die taz (Katja Kutter/Kai Schlieter) schreibt in einer ausführlichen Reportage über den Freispruch, die Kritik an den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und auch an Aussagen und Schlüssen des zuständigen Richters.

LG Essen - RWE: Am gestrigen Dienstag wies das Landgericht Essen eine Schadensersatz-Klage des russischen Investoren Leonid Lebedew gegen das Unternehmen RWE ab. Gegen den RWE-Chef Jürgen Großmann wurde die Klage allerdings zugelassen. RWE habe den geplanten gemeinsamen Kauf eines Stromanbieters nicht vollzogen und somit einen Schaden von 800 Millionen Euro für Lebedews Unternehmen Sintez verursacht. Auch die SZ (Markus Balser) und die FAZ (Helmut Bünder) schildern den Rechtsstreit.

LG Darmstadt – Tugce: Der Prozess im Fall Tugce gegen Sanel M. wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge soll am 24. April beginnen, meldet hr-online.de. Er soll die Studentin Tugce Albayarak im vergangenem November niedergeschlagen haben. Sie schlug mit dem Kopf auf den Boden auf und erlag ihren Verletzungen.

"Abmahnfall Facebook Share-Button": internet-law.de (Thomas Stadler) erläutert – anlässlich der Abmahnung eines Facebooknutzers wegen des Teilens eines Fotos – kurz die entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Demnach willigt der Urheber eines Bildes konkludent in dessen Wiedergabe als Vorschaubild durch Suchmaschinen ein, wenn er es hochlädt, "ohne technisch mögliche Vorkehrungen gegen ein Auffinden und Anzeigen dieser Abbildung durch Suchmaschinen zu treffen". Dies gelte wohl auch für soziale Medien und ebenso, wenn statt des Urhebers ein befugter Dritter handele.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. März 2015: Verbesserungen des Verfassungsschutzes – keine Beschneidungsfeier am Karfreitag – Abmahnung wegen Facebook-Share-Button . In: Legal Tribune Online, 25.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15051/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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