Die juristische Presseschau vom 30.Mai 2017: Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz / Urhe­ber­recht / Par­tei­en­fi­nan­zie­rung

30.05.2017

Facebook wendet sich gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Außerdem in der Presseschau: Expertenanhörung zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz und geschlossener Geldhahn für die NPD?

Thema des Tages

Facebook I – Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Jetzt hat sich auch Facebook zum Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes geäußert. Der Entwurf sei verfassungswidrig, zu unklar formuliert und könne die Meinungsfreiheit einschränken, heißt es laut Hbl (Heike Anger) in einer Stellungnahme des Unternehmens. Zudem bestehe das Risiko, dass sich mehr Menschen radikalisierten, weil sie auf nicht regulierte Plattformen abwandern würden. In einem separaten Kommentar spricht sich Heike Anger dafür aus, die tatsächlichen Täter stärker ins Visier zu nehmen. Wer für Hasskriminalität im Netz drakonische Strafen und hohe Schadensersatzforderungen fürchten müsse, der würde vor strafbaren Posts zurückschrecken.

Laut lto.de hat der britische Guardian interne Anweisungen des Unternehmens an seine Mitarbeiter veröffentlicht. Danach sollen nur "glaubhafte" Morddrohungen und Kindesmisshandlung oder Tierquälerei unter bestimmten Bedingungen gelöscht werden. Damit würden, so lto.de, die Forderungen des Justizministers nach mehr Transparenz gestützt.

Fabian Reinbold (spiegel.de) wirft Facebook vor, gerade die sinnvollen Passagen des Gesetzes zu kritisieren.

Rechtspolitik

Urheberrecht: Anlässlich der gestrigen Expertenanhörung wird in der Bild der Entwurf des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes kritisiert. "Gut gemeint, schlecht gemacht", lautet das Fazit. Mit dem neuen Gesetz soll unter anderem festgelegt werden, inwieweit urheberrechtlich geschützte Werke im Unterricht und in der Forschung frei genutzt werden dürfen und inwieweit dabei die Urheberrechte außen vor bleiben sollen. netzpolitik.org (Leonard Dobusch), der selbst als Sachverständiger teilgenommen hatte, berichtet über die Anhörung genauso wie die SZ (Lothar Müller), die dabei auch die Bedenken von Verlegern und des Börsenvereins darstellt.

Strengere Sanktionen bei Abgasmanipulationen: Die EU will laut einem Bericht der SZ (Markus Balser/Thomas Kirchner) strengere Kfz-Typzulassungsregeln einführen. Danach sollen beispielsweise Firmen Strafen von bis zu 30.000 Euro pro Auto zahlen, wenn sie etwa Abgastests manipulierten. Anders als von der EU-Kommission vorgeschlagen und vom Europaparlament beschlossen, sollen die Mitgliedstaaten bei der Verhängung der Strafen aber das letzte Wort behalten, heißt es in einem Beitrag der FAZ (Hendrik Kafsack). In seinem Kommentar bezeichnet Hendrik Kafsack (FAZ) den Beschluss als eine "Verbesserung mit Augenmaß".

Die SZ (Markus Balser) berichtet darüber hinaus, dass die von VW eingeräumte Verlängerung der Gewährleistungsfrist zum Ende des Jahres ausläuft und daher eine neue Klagewelle betroffener Kunden drohen könnte.

Ausschluss von Parteienfinanzierung: Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) befasst sich mit den beiden Gesetzentwürfen, die Regelungen vorschlagen, nach denen einer verfassungsfeindlichen Partei die Finanzierung entzogen werden kann. Anlass ist die gestrige Expertenanhörung im Bundestag. Dort haben insbesondere die beiden Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers und Christian Waldhoff Bedenken gegen die bisher vorgesehene Gesetzeskonstruktion geäußert. Wenn die betroffene Partei von sich aus den Antrag auf Aufhebung des Ausschlusses von der Parteienfinanzierung stellen könnte, liege der Schalter, das Verfahren in Karlsruhe neu aufs Programm zu setzen, allein in der Hand der Partei. Diese könne damit die Überwachung durch den Verfassungsschutz "dauerhaft ausknipsen".

Anti-Mobbing-Vorstoß: Laut Hbl (Frank Specht) hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der ein Anti-Mobbing-Gesetz zum Ziel hat. Danach sollen Arbeitgeber, die von Mobbing erfahren oder selbst mobben, zu wirksamer Abhilfe verpflichtet werden oder schadensersatzpflichtig sein. Die Fraktion beruft sich dabei auf entsprechende Regelungen, die in Frankreich, Serbien und einigen skandinavischen Ländern existieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30.Mai 2017: Netzwerkdurchsetzungsgesetz / Urheberrecht / Parteienfinanzierung . In: Legal Tribune Online, 30.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23055/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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