Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. Mai: Ver­öf­f­ent­li­chungs­an­spruch gegen Face­book? / Streit um Han­dy­daten von Flücht­lingen / Yücel vor EGMR

29.05.2017

Recht in der Welt

Venezuela – Militärjustiz: Laut einem Bericht der Montags-taz (Jürgen Vogt) werden viele der im Rahmen der Proteste gegen die venezolanische Regierung verhafteten Demonstranten nicht zivilen Gerichten vorgeführt, sondern von Militärgerichten abgeurteilt. Hintergrund ist, dass das Ministerio Público, das für die Ermittlungen und Anklagen zuständig ist, von einer Regierungskritikerin geleitet wird.

USA – Geheime Leitung nach Moskau: Jared Kushner, Schwiegersohn und Berater des US-Präsidenten Donald Trump, steht in Verdacht, vor der Amtsübernahme Trumps mit Russland über die Einrichtung einer geheimen Leitung nach Moskau verhandelt zu haben. Diese Leitungen seien zwar nicht unüblich, jedoch verbiete der Logan Act von 1799 Privatpersonen Verhandlungen mit ausländischen Regierungen, so die Montags-SZ (Hubert Wetzel).

EGMR – Deniz Yücel: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte will die Beschwerde des in der Türkei inhaftierten Welt-Korrespondenten Deniz Yücel vorrangig behandeln. Das melden die WamS (Daniel-Dylan Böhmer) und spiegel.de.

Carsten Hoenig (kanzlei-hoenig.de) warnt vor zu viel Optimismus. Insbesondere an einer fehlenden Rechtswegerschöpfung könnte die Zulässigkeit der Beschwerde scheitern.

UNHCR: lto.de (Till Mattes) stellt das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) vor. Die Organisation schützt die Rechte von Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention. In Deutschland fordert das UNHCR unter anderem eine Verbesserung der Qualität von Asylverfahren.

Sonstiges

Legal Tech: Mit Online-Diensten, die automatisch Ansprüche von Verbrauchern durchsetzen oder Anwälte vermitteln, befasst sich jetzt auch die FAS (Corinna Budras). Die Entwicklung von Legal Tech würde zwar Anwälte herausfordern, notwendig seien sie aber in vielen Fällen immer noch.

Marcus Jung (Samstags-FAZ) meint, dass Anwälte ihre Abwehrhaltung aufgeben sollten. Auch Anwälte würden nach der Formel "Recht = Code" arbeiten. Die Verzahnung würde eine Industrialisierung ermöglichen, an der die deutsche Rechtsberatung nicht vorbeikommen werde.

Zeitschriftenschau: In einer Zeitschriftenschau befasst sich lto.de (Martin Rath) mit verschiedenen Aufsätzen, die in letzter Zeit erschienen sind. Darin geht es um die Bedeutung der Theorie des Bewusstseins für das Projekt der Menschenrechte, den Zusammenhang zwischen jüdischen US-Richtern und Entscheidungen zur Religionsfreiheit, chinesischen Konstitutionalismus und erste Fälle von Waterboarding.

Bußgeld für Facebook: Nach dem Millionen-Bußgeld gegen Facebook wegen Falschangaben bei der Übernahme von WhatsApp erläutern die Rechtsanwälte Christoff Soltau und Frédéric Crasemann auf lto.de die rechtlichen Grundlagen des Falls. Dem Bußgeld könnten weitere Verfahren folgen. Unternehmen sollten daher ihre Verhaltenspflichten im Rahmen von Fusionskontrollverfahren ernst nehmen.

Das Letzte zum Schluss

Maus an Bord: Ist eine Maus an Bord eines Flugzeugs ein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluggesellschaft von einer Entschädigungspflicht für Verspätungen befreit? Das Amtsgericht Düsseldorf hat das 2014 bejaht. Jetzt hat der Dienstleister EUflight ein anderslautendes Urteil erstritten, in dem ein Entschädigungsanspruch zuerkannt wurde. Diese und andere Urteile zu Flugreisen stellt bild.de (Silke Böttcher) vor.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der jeweiligen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. Mai: Veröffentlichungsanspruch gegen Facebook? / Streit um Handydaten von Flüchtlingen / Yücel vor EGMR . In: Legal Tribune Online, 29.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23037/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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