Die juristische Presseschau vom 4. Mai 2017: Frei­spruch im Fall Niklas / Schwei­ne­hal­tung illegal? / Theo Zwan­ziger klagt gegen Fresh­fields

04.05.2017

Justiz

BGH zu Unterhalt: Einer jungen Frau, die sechs Jahre nach ihrem Abitur ein Medizinstudium begonnen hatte, steht kein Anspruch gegen ihren Vater auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt zu. Eine Unterhaltspflicht des Vaters sei in diesem Fall "unzumutbar", so der BGH in dem Beschluss, über den die FAZ (Ina Majewski) und lto.de berichten.

OLG München – Beate Zschäpe: Der Psychiater Joachim Bauer hat sein Gutachten zu Beate Zschäpe vorgestellt. Er attestiert der mutmaßlichen Rechtsterroristin eine schwere Persönlichkeitsstörung; die Angeklagte sei nur vermindert schuldfähig. Es berichten jetzt auch die FAZ (Karin Truscheit), die SZ (Wiebke Ramm) sowie Konrad Litschko (taz), der vermutet, das Gericht sehe Joachim Bauer eher als Zeugen denn als Gutachter an.

LG Köln – "Bild" gegen "Focus Online": In einer Mitte Januar eingereichten Klage wirft der Springer-Verlag dem "Bild"-Konkurrenten "Focus Online" vor, eigene Inhalte systematisch "ohne jedes redaktionelles Investment" zu verwerten. Das beklagte Nachrichtenportal des Burda-Verlags vermutet hinter der Klage hingegen eine Kampagne zur Diskreditierung, es sei schließlich branchenüblich, fremde Inhalte zu zitieren. Es berichten die FAZ (Michael Hanfeld) und die SZ.

LG Frankfurt/Main – DFB-Untersuchungsbericht: Der frühere DFB-Chef Theo Zwanziger klagt nach exklusiven Informationen der FAZ (Michael Ashelm u.a.) vor dem Landgericht Frankfurt am Main wegen ihn betreffender Passagen im Untersuchungsbericht zur Fußballweltmeisterschaft 2006 gegen die Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die den Bericht verfasst hatte. Freshfields stehe weiterhin hinter dem Untersuchungsbericht. Es berichtet auch spiegel.de.

AG München zu Vatersuche: Die FAZ (Sebastian Eder) berichtet jetzt auch über das Urteil aus dem Oktober 2016, mit dem das Amtsgericht München die Klage einer jungen Mutter gegen ein Hotel auf Auskunftserteilung abwies. Die Frau begehrte Auskünfte über den vollständigen Namen und die Anschrift eines Mannes, der sie in die Unterkunft begleitet hatte und als Vater ihres Kindes in Frage kommt, um Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Mit Blick darauf, dass der Frau lediglich der Vorname des Mannes bekannt war und mehrere Gäste diesen Namen führten, verweigerte das Hotel nach Ansicht des Gerichts zu Recht die Auskunft.

AG Würzburg zu Horrorclowns: Das Amtsgericht Würzburg hat zwei junge Frauen, die nachts verkleidet als sogenannte Horrorclowns eine Frau erschreckt hatten, wegen gefährlicher Körperverletzung  verurteilt. Das Opfer litt in Folge der Tat unter schweren Schlafstörungen, Panikattacken und erhöhter Reizbarkeit, meldet spiegel.de.

StA München I – Millionen-Betrug: Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt wegen Untreue und Korruption in einem besonders schweren Fall sowie wegen Parteiverrat gegen einen Patentanwalt. Der am Mittwoch verhaftete Mann soll für das Münchner Institut für Rundfunktechnik (IRT) besonders nachteilige Verträge geschlossen haben, während die Patente des IRT vor allem zum Vorteil des Anwalts verwertet wurden. Auf diese Weise sei ein Schaden in Höhe von 100 bis 200 Millionen Euro entstanden, wie die SZ (Klaus Ott) schreibt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Mai 2017: Freispruch im Fall Niklas / Schweinehaltung illegal? / Theo Zwanziger klagt gegen Freshfields . In: Legal Tribune Online, 04.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22814/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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