Die juristische Presseschau vom 31. März 2015: Diskussion zu ärztlicher Schweigepflicht – Karlsruher Justiz-Kita – Gewissenskonflikt in Gera

31.03.2015

Recht in der Welt

ICTY – Vojislav Seselj: Der internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) hat die wegen gesundheitlicher Probleme verfügte vorläufige Haftverschonung gegen den serbischen Nationalisten Vojislav Seselj aufgehoben. Dies meldet die taz. Seselj muss sich vor dem ICTY in Den Haag/Niederlande wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Kriege der jugoslawischen Nachfolge verantworten.

Israel – Ehud Olmert: Der ehemalige israelische Ministerpräsident Ehud Olmert ist vom Bezirksgericht Jerusalem wegen Korruption für schuldig befunden worden. Wie zeit.de schreibt, hätten neue Beweise den Nachweis erbracht, dass Olmert während seiner Zeit als Bürgermeister von Jerusalem Schmiergeld angenommen habe. Ein erstes Verfahren in der Angelegenheit hatte noch zu einem Freispruch geführt. Weiterhin anhängig sei beim Obersten Gerichtshof des Landes dagegen ein Korruptionsvorwurf in einer anderen Angelegenheit.

Sonstiges

NSU-U-Ausschuss B-W: Nach dem überraschenden Tod einer Zeugin des baden-württembergischen NSU-Untersuchungsausschusses konnte gerichtsmedizinisch eine Fremdeinwirkung nicht festgestellt werden. Die mit dem Fall befasste Staatsanwaltschaft Karlsruhe kündigte jedoch weitere Analysen an, schreibt die SZ (Josef Kelnberger). Die Verstorbene war die Freundin eines ebenfalls ehemaligen Neonazis, der Hintergrundkenntnisse zur Tötung der Polizistin Michele Kiesewetter zu besitzen behauptet hatte, nach derzeitigen Erkenntnisstand jedoch 2013 Selbstmord verübte.

"Das Vertrauen in die baden-württembergischen Ermittlungsbehörden ist beschädigt." Dies folgert Lena Müssigmann (taz) im Leitartikel der Zeitung aus der Forderung der Ausschussmitglieder nach restloser Aufklärung der Todesfälle.

Das Letzte zum Schluss

Erfindungsreichtum: In Großbritannien muss sich ein 28-Jähriger wegen mehrerer Betrügereien vor Gericht verantworten. Die für den kommenden Monat geplante Urteilsverkündung verzögerte er dabei durch eigenes Zutun. Wie spiegel.de (Felix Knoke) schreibt, entließ er sich aus der verfügten Untersuchungshaft zwischenzeitlich selbst. Über ein eingeschmuggeltes Smartphone gelang ihm die Einrichtung einer Internetseite, die jener des für ihn zuständigen Gerichts zum Verwechseln ähnlich sah und ordnete von ihr aus seine Entlassung an. Der Angeklagte zeigte sich nun geständig und wurde dafür von der Staatsanwaltschaft als "außerordentlich erfindungsreich" gelobt.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. März 2015: Diskussion zu ärztlicher Schweigepflicht – Karlsruher Justiz-Kita – Gewissenskonflikt in Gera . In: Legal Tribune Online, 31.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15109/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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