Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2015: Ver­schärf­tes Blei­be­recht – Nur ein Biss – Ton­nen­schwe­re Si­cher­stel­lung

03.07.2015

Recht in der Welt

GenA-EuGH – audiovisuelle Mediendienste: Nach einer Stellungnahme des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof sind Online-Angebote von Tageszeitungen - auch wenn sie Videos enthalten - keine audiovisuellen Mediendienste im unionsrechtlichen Sinn. Die stärkere Regulierung dieser Dienste soll laut Generalanwalt nur Online-Formate des klassischen Fernsehangebots erfassen. Es berichtet lawblog.de (Udo Vetter).

EuG – Atomstromsubvention: Die EU-Kommission hatte im vergangenen Herbst Großbritannien erlaubt zwei neue Atommeiler mit Steuergeldern zu bezuschussen. Mehrere Ökostromanbieter und deutsche Stadtwerke werden laut FAZ in den nächsten Tagen Klage beim Europäischen Gericht dagegen einreichen.

Frankreich – TÜV/Brustimplantate: Im Berufungsverfahren hat das zuständige französische Gericht entschieden, dass der TÜV Rheinland doch keinen Schadensersatz wegen der Siegelvergabe an mangelhafte Brustimplantate der Firma PIP zahlen muss. Die Institution sei ihren Prüfpflichten korrekt nachgekommen und von PIP getäuscht worden. Es berichten unter anderem FAZ (Christian Schubert), zeit.de und lto.de.

Österreich – Urteil gegen Jenaer Student rechtskräftig: Wie lto.de berichtet, hat nun das Oberlandesgericht in Wien die Verurteilung eines Jenaer Studenten bestätigt, der wegen des ihm vorgeworfenen Verhaltens bei einer Demonstration gegen den Wiener Akademikerball zu einem Jahr verurteilt wurde. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Acht Monate der Freiheitsstrafe waren zur Bewährung ausgesetzt, wegen seiner Zeit in Untersuchungshaft muss der Mann keine Strafe antreten.

Sonstiges

BND-Fernmeldeüberwachung im Ausland: Rechtswissenschaftler Björn Schiffbauer befasst sich auf juwiss.de im ersten Teil eines am heutigen Freitag fortzusetzenden zweiteiligen Beitrags mit der Überwachung des ausländischen Fernmeldeverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst. Dass dieser Teil der Fernmeldeüberwachung von den für Deutsche geltenden Beschränkungen ausgenommen ist, sei – im Hinblick auf das Jedermann-Grundrecht aus Art. 10 Grundgesetz und die auch für den BND geltende Grundrechtsbindung aller staatlichen Gewalt nach Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz – verfassungswidrig.

Greferendum verfassungsgemäß: Die Rechtswissenschaftler Alexandros Kessopoulos und Ntina Tzouvala begründen auf verfassungsblog.de in einem englischen Beitrag, warum das für Sonntag angesetzte Referendum in Griechenland nach dortigem Verfassungsrecht zulässig ist.

Das Letzte zum Schluss

Tonnenschwere Sicherstellung: spiegel.de und FAZ (Frank Pergande) berichten von der sich etwas schwierig gestaltenden Sicherstellung eines 43-Tonnen Panzers aus dem ersten Weltkrieg. Der Panzer stand in der Kellergarage eines Sammlers gegen den wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt wird. Sein Anwalt gibt an, alle Waffen der Sammlung wie auch der Panzer seien nicht mehr funktionstüchtig.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2015: Verschärftes Bleiberecht – Nur ein Biss – Tonnenschwere Sicherstellung . In: Legal Tribune Online, 03.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16082/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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