Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2015: Ver­schärf­tes Blei­be­recht – Nur ein Biss – Ton­nen­schwe­re Si­cher­stel­lung

03.07.2015

Justiz

EuGH zu Wasserrahmenrichtlinie: Rechtsprofessor Felix Ekardt befasst sich auf lto.de mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Vorlageverfahren zur Wasserrahmenrichtlinie. Es könne neben Flussvertiefungen auch für Kohlekraftwerksbetrieb und Landwirtschaft relevant werden. Unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen zugelassen werden könnten, sei durch den EuGH noch nicht geklärt, wie auch die naturwissenschaftlichen Voraussetzungen einer Verschlechterung noch unklar seien.

BGH zu Freisprüchen für Rechtsextreme: Nachdem sie einen Kioskbesitzer fast zu Tode getreten hatten, wurden vier der rechten Szene zugeordnete Männer wegen versuchten Totschlags verurteilt. Fünf weitere, die sich – nicht auszuschließen – nur daran beteiligt hatten, dem Mann einen Stock abzunehmen, mit dem er auf sie losging, und ihn zu Boden zu bringen, wurden freigesprochen. Dies bestätigte nun der Bundesgerichtshof. Der Tagesspiegel (Ursula Knapp/Frank Jansen) berichtet.

OLG Karlsruhe zu Biss-Exzess durch Polizeihund: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Hundeführer seinen Hund so kontrollieren können muss, dass dieser bei einer Festnahme nur den einen zur Festnahme erforderlichen Biss setzt. Mehrfache Bisse an Unter- und Oberarmen, die der Kläger erlitten hatte, waren auf eine jedenfalls fahrlässige Dienstpflichtverletzung zurückzuführen und verpflichteten den Dienstherrn zu Schadensersatz, berichtet lto.de.

OLG Stuttgart zu Wettbewerbsrecht: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat laut lto.de entschieden, dass die Ankündigung, auch Rabattmarken der Konkurrenz anzunehmen, nicht wettbewerbswidrig ist. Der Kunde könne sich weiter frei entscheiden und die Werbung werde dadurch auch nicht sinnlos.

OVG Lüneburg zu Gorleben: Der Eilantrag gegen die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben ist auch in letzter Instanz gescheitert. Nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg lagen die Voraussetzungen für eine Eilentscheidung nicht vor, den Antragstellern sei das Abwarten der Hauptsache zuzumuten, meldet die taz (taz.de-Onlinemeldung).

LG Lüneburg – Auschwitz-Prozess: Der Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning vor dem Landgericht Lüneburg wurde vertagt, nachdem der Angeklagte nicht erschien. Es werde zukünftig aus gesundheitlichen Gründen wohl nur noch einmal in der Woche verhandelt, meldet spiegel.de (Giesela Friedrichsen) und berichtet von der am Vortag erfolgten bedrückenden Aussage einer seinerzeit 13-jährigen Überlebenden.

ArbG Bonn zu Poststreik: Die Gewerkschaft Ver.di ist auch mit ihrem erneuten Eilantrag wegen des Einsatzes von Beamten als Streikbrecher vor dem Arbeitsgericht Bonn gescheitert, berichten taz und lto.de. Die lediglich festzustellenden vereinzelten nicht freiwilligen Einsätze von Beamten rechtfertigten keinen tiefgreifenden Eingriff in die Betriebsorganisation der Post.

VG Köln zu Tierhaltung im reinen Wohngebiet: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass im reinen Wohngebiet – auch bei ländlicher Prägung – grundsätzlich nur solche Tiere gehalten werden dürfen, die dort typischer Weise anzutreffen sind. Gänse, um die es im zugrundeliegenden Fall ging, gehörten nicht dazu, meldet nun auch lawblog.de (Udo Vetter). Die Berufung ist zugelassen.

AG Augsburg zu Robenpflicht: internet-law.de (Thomas Stadler) kommentiert das Urteil des Amtsgerichts Augsburg nach dem es eine gewohnheitsrechtliche Robenpflicht vor dem Amtsgericht (Augsburg) in Zivilsachen geben soll. Es genüge nur eine bundesweite Gewohnheit, da das Gerichtsverfassungsrecht Bundesrecht ist, die es aber nicht gebe. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stelle für die Berufstracht der Rechtsanwälte auf deren Berufsordnung (BORA) ab, welche aber gerade keine Robenpflicht vor dem Amtsgericht in Zivilsachen statuiere.

SG Frankfurt zu Hartz-IV-Kürzungen: Versäumt ein krankgeschriebener Bezieher von SGB II-Leistungen mehrere Termine und bestehen Zweifel an seinem Krankheitszustand, so darf die Behörde eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung verlangen und bei Nichtbeibringung trotz Krankschreibung die Leistungen kürzen. Das entschied das Sozialgericht Frankfurt laut taz.

GBA – NSA-Überwachung: Laut netzpolitik.org (Markus Beckedahl) prüft der Generalbundesanwalt wegen der sich aus den aktuellen Wikileaks-Enthüllungen ergebenden Spionagevorwürfe erneut strafrechtliches Vorgehen gegen NSA-Mitarbeiter.

StA Stuttgart – Stuttgart 21: Wie spiegel.de (Jan Friedmann) berichtet, haben Stuttgart 21-Gegner Strafanzeige wegen Untreue gegen Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche Bahn AG gestellt. Durch Zustimmung zum Weiterbau trotz bekannter erheblicher Risiken von Mehrkosten – was sich aus Vermerken des Bundeskanzleramts ergebe – hätten sie ihre Pflicht zur Betreuung der Vermögensinteressen der Deutschen Bahn verletzt und ihr Vermögensnachteile zugefügt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2015: Verschärftes Bleiberecht – Nur ein Biss – Tonnenschwere Sicherstellung . In: Legal Tribune Online, 03.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16082/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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