Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. August 2016: Ex-Banker muss auf Pro­zess warten / Sex-Aus­kunftspf­licht für Mütter / Thomas Fischer kann freund­lich sein

29.08.2016

Recht in der Welt

Frankreich - Burkini: Der Conseil d'Etat, das oberste französische Verwaltungsgericht, hat Burkini-Verbote an öffentlichen Stränden beanstandet. Die Begründung - Laizität und angespannte Stimmung nach den Terror-Anschlägen - genüge nicht den Anforderungen einer Störung der öffentlichen Sicherheit, meldet die Samstags-Welt (Martine Meister).

Polen - Verfassungsgericht: Der Freitag (Jan Opielka) portraitiert den Präsidenden des umkämpften polnischen Verfassungsgerichts Andrzej Rzepliński.

Spanien - Baskenwahl: Das aus der Haft entlassene ETA-Mitglied Arnaldo Otegi will für das Amt des Ministerpräsidenten des Baskenlandes kandidieren. Allerdings ist ihm die Ausübung öffentlicher Ämter bis 2021 gerichtlich untersagt. Die Wahlkommission hat ihn deshalb für nicht wählbar erklärt, wogegen Otegi nun klagt, wie die Samstags-FAZ (Leo Wieland) berichtet.

Schweiz - Whistleblower: Das Züricher Obergericht hat den Whistleblower Rudolf Elmer wegen Urkundenfälschung und Bedrohung von Mitarbeitern zu einer vierzehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, berichtet die Samstags-FAZ  (NIklas Zaboji) im Feuilleton. Elmer hatte die Beihilfe zur Steuerhinterziehung der Schweizer Bank Julius Bär auf den Cayman-Inseln aufgedeckt.

Argentinien - Prä-Diktatur-Verbrechen: Ein Gericht in Cordoba hat 28 Militärs und Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt, berichtet die Montags-taz (Jürgen Vogt). Ihnen wurden Menschenrechtsverletzungen in der Zeit vor der Militärdiktatur (unter der Präsidentein Isabel Peron) vorgeworfen. Die Begründung des Urteils werde erst am 14. Oktober verkündet.

Sonstiges

Widerrufsjoker bei Versicherungen: Wer seine Lebens- oder Rentenversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen hat, kann sie möglicherweise günstig wieder loswerden, berichtet die Montags-Welt (Berrit Gräber). Wer nicht ordnungsgemäß über die Widerspruchsmöglichkeit belehrt wurde, könne auch heute noch rückwirkend widersprechen. Die Rückabwicklung sei viel lukrativer als eine Kündigung.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. August 2016: Ex-Banker muss auf Prozess warten / Sex-Auskunftspflicht für Mütter / Thomas Fischer kann freundlich sein . In: Legal Tribune Online, 29.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20407/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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