Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. August 2016: Ex-Banker muss auf Pro­zess warten / Sex-Aus­kunftspf­licht für Mütter / Thomas Fischer kann freund­lich sein

29.08.2016

Am LG München I droht das Verfahren gegen Ex-Hypo-Real-Estate-Chef Funke zu verjähren. Außerdem in der Presseschau: Gesetz soll Scheinvätern Auskunftsrechte geben und BGH-Richter Fischer bekommt endlich ein einfühlsames Portrait.

Thema des Tages

LG München I - Hypo-Real-Estate-Funke: Der ehemalige Chef der Skandalbank Hypo Real Estate Georg Funke wartet nach acht Jahren immer noch auf seinen Prozess, berichtet die Montags-SZ (Klaus Ott). Nach langen Ermittlungen war er 2014 nur wegen Manipulation des Börsenkurses durch geschönte Geschäftsberichte angeklagt worden, nicht wegen Untreue. Das Landgericht berät noch, ob vor der Verhandlung ein Gutachten eingeholt werden muss. 2018 seien die Vorwürfe jedoch verjährt.

Rechtspolitik

Sex-Auskunftspflicht/Unterhaltsrecht: Die Montags-Bild meldet, dass Justizminister Heiko Maas einen Gesetzentwurf zum Unterhaltsrecht plane. Danach könne ein Scheinvater verlangen, dass seine Frau angibt, mit wem sie in der Empfängniszeit des Kindes Sex hatte. Stellt sich heraus, dass ein anderer Mann Vater des Kindes war, könne der Scheinvater (nur noch) für zwei Jahre den geleisteten Unterhalt ersetzt bekommen.

Sexistische Werbung: Die WamS (Olaf Gersemann/Lars-Torben Niggehoff) berichtet, dass vier Monate nach einer ersten Ankündigung noch völlig unklar sei, ob es ein gesetzliches Verbot sexistischer Werbung geben werde und wie es aussehe.

Einbruch: Unions-Fraktionschef Volker Kauder fordert, dass Einbrüche künftig als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr eingestuft werden. Das meldet die Montags-FAZ.

Kinderehen: Jost Müller-Neuhof (Montags-Tsp) ist skeptisch, ob ein Gesetz gegen die Anerkennung von Minderjährigen-Ehen von Flüchlingen notwendig ist. Bei unter 14-Jährigen greife schon das Strafrecht, bei über 16-Jährigen gebe es auch im deutschen Eherecht Ausnahme-Regelungen. Und bei den 14-15-Jährigen entschieden die Gerichte bisher je nach Einzelfall. Bei Zwangsehen müsse der Staat eingreifen, nicht aber bei Zweckehen, wie sie auch in Deutschland üblich seien.

Die frühere Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbunds, Rechtsanwältin Jutta Wagner, hält auf lto.de eine Gesetzesänderung aus anderen Gründen für unnötig. Das deutsche Recht ermögliche heute schon, Kinderehen die Anerkennung zu verweigern. Sie verweist auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin von 2011.

Urheberrecht: Der Volkswirtschaftsprofessor Justus Haucap erläutert in der Montags-FAZ, dass die von der Bundesregierung geplante Bildungs- und Wissenschaftsschranke keine nachteiligen Folgen haben werde. Autoren publizierten Fachbücher ohnehin nicht um Einnahmen zu erzielen und die Verlage könnten ja die Preise für Bibliotheken erhöhen.

Erbschaftsteuer: Nach Information der Montags-SZ (Cerstin Gammelin) werden die Grünen in den am Mittwoch beginnenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusse nur kleinere Änderungen am Erbschaftsteuerrecht fordern. Ein Gutachten habe ergeben, dass die von den Grünen favorisierte Flat Tax vom Vermittlungsausschuss nicht vorgeschlagen werden könne, weil sie im Gesetzgebungsverfahren des Bundestags keine konkrete Rolle gespielt hatte.

Frau und Bundeswehr: Die Bundesregierung prüft, ob Frauen im Notfall auch zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden können. Im neuen Zivilschutz-Konzept findet sich eine entsprechende Überlegung, meldet der Focus (Margarete van Ackeren). Dazu müsste freilich Artikel 12a Grundgesetz geändert werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. August 2016: Ex-Banker muss auf Prozess warten / Sex-Auskunftspflicht für Mütter / Thomas Fischer kann freundlich sein . In: Legal Tribune Online, 29.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20407/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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