Die juristische Presseschau vom 29. Juli 2014: Mollath-Anwälte bleiben – Arbeitnehmer und anwaltliche Hilfe – Yukos-Urteil gegen Russland

29.07.2014

Recht in der Welt

Internationaler Schiedshof– Yukos: Russland muss die früheren Aktionäre des Ölkonzerns Yukos wegen der Zerschlagung des Konzerns in Höhe von etwa 37 Milliarden Euro entschädigen. Das entschied der Internationale Schiedshof in Den Haag bereits vor zehn Tagen, wie am Montag bekannt wurde. Die Zerschlagung sei politisch motiviert gewesen, so das Gericht. Russland will die Entscheidung offenbar anfechten, wie u.a. die taz (Ingo Arzt) berichtet. Die FAZ (Helene Bubrowski) und spiegel.de (Stefan Schultz) analysieren, welche Rechtsmittel bestehen und wie das Urteil vollstreckt werden könnte. Die Badische Zeitung (Christian Rath) hält Fragen und Antworten zur Rolle des Schiedsgerichts und zum Ablauf des Prozesses bereit.

Spanien – "Google-Steuer": Der Kulturausschuss des Abgeordnetenhauses in Spanien hat einen Gesetzestext über den Schutz des Urheberrechts (sogenannte "Google-Steuer") gebilligt. Das berichtet die taz (Sebastian Erb). Nach dem Entwurf sollen Urheber eine gerechte Vergütung bekommen "für Textausschnitte, die anderswo online veröffentlicht werden" – ähnlich dem deutschen Leistungsschutzrecht. Bei Verstößen sollen Strafen von bis zu 300.000 Euro anfallen.

USA – Bose gegen Beats: Wie die SZ (Helmut Martin-Jung/Pascal Paukner) berichtet, verklagt das Hifi-Unternehmen Bose seinen Mitbewerber Beats vor einem amerikanischen Gericht sowie der Handelskommission ITC. Es stehen Patentverletzungen um die Technologie zur aktiven Unterdrückung von Umgebungsgeräuschen im Raum.

Sonstiges

Bundeskartellamt - Holzverkauf: Wie die FAZ (ols) berichtet, muss die Forstverwaltung des Landes Baden-Württemberg den zentralen Holzverkauf des Landes neu ordnen. Vom Bundeskartellamt gehe entsprechender Druck aus: Der gemeinsame Holzverkauf durch die Landesbetriebe bewirke "eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung", so der Präsident des Kartellamts Andreas Mundt.

Freiburger Polizei - Aufruf zur Selbstjustiz: Die Freiburger Polizei warnt im Fall eines getöteten achtjährigen Jungen vor Selbstjustiz bei der Suche nach dem Täter. Anscheinend kursieren gefälschte Phantombilder des vermeintlichen Täters. spiegel.de und die FAZ (Rüdiger Soldt) berichten.

Das Letzte zum Schluss

SG Heilbronn zu Hartz IV nach Rotlichtbesuchen: Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn muss ein Empfänger von Hartz-IV seine Bezüge nicht zurückzahlen, auch wenn er sein sogenanntes Schonvermögen im Rotlichtmilieu ausgegeben hat. Das meldet spiegel.de. Der klagende Hartz-IV-Empfänger hatte Teile seiner Erbschaft für Rotlichtbesuche ausgegeben und war dadurch schnell wieder auf Hartz IV angewiesen. Das Jobcenter forderte ihn zur Rückzahlung der Leistungen auf – der Mann klagte. Einerseits war der Bescheid unbestimmt und widersprüchlich, entschied das SG Heilbronn. Außerdem: Wie der Vermögensfreibetrag verwendet werde, sei irrelevant.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/fr

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Juli 2014: Mollath-Anwälte bleiben – Arbeitnehmer und anwaltliche Hilfe – Yukos-Urteil gegen Russland . In: Legal Tribune Online, 29.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12710/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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