Die juristische Presseschau vom 29. Juli 2014: Mollath-Anwälte bleiben – Arbeitnehmer und anwaltliche Hilfe – Yukos-Urteil gegen Russland

29.07.2014

Die Anwälte von Gustl Mollath können sich nicht von ihrem Pflichtmandat entbinden lassen. Außerdem in der Presseschau: Parlamentsvorbehalt bei Bundeswehreinsätzen, anwaltliche Hilfe als Recht des Arbeitnehmers, Russland muss Schadensersatz in Milliardenhöhe zahlen und warum ein Hartz-IV-Empfänger trotz Rotlichtbesuchen seine Bezüge nicht zurückzahlen muss.

Thema des Tages

LG Regensburg – Mollath: Das Landgericht Regensburg hat den Antrag der Verteidiger Gustl Mollaths abgelehnt, sie von ihrem Pflichtmandat zu entbinden. Mollaths Anwälte, der prominente Strafverteidiger Gerhard Strate sowie sein Kollege Johannes Rauwald, stellten den Antrag wegen Zweifeln an Mollaths Loyalität am Montag. das Gericht folgte dem Antrag nicht, weil keine ausreichenden Gründe für eine nachhaltige Erschütterung des Vertrauens dargelegt seien. spiegel.de (Beate Lakotta) berichtet, Mollath habe 27 Beweisanträge gestellt; ihm sei es von Anfang an um seine vollständige Rehabilitation gegangen. Mollath habe seinem Verteidiger Strate vorgeworfen, er kämpfe nicht ausreichend für einen "Freispruch erster Klasse". Die Beweisanträge Mollaths habe Strate als "Mist" bezeichnet. Zuvor hatten Strate und Rauwald ihr Mandat als Wahlverteidiger niedergelegt und das Gericht die beiden Anwälte als Pflichtverteidiger bestellt.

Die SZ (Hans Holzhaider) berichtet im Bayern-Teil, Mollath habe auf die Anhörung weiterer Zeugen und Sachverständigen gedrängt, um seine Unschuld zu beweisen. Dabei habe es sich mehrheitlich um Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder der Hypo-Vereinsbank gehandelt, die Auskunft geben sollten über die illegalen Geldgeschäfte und einen möglichen Komplott zur Unterbringung Mollaths in der geschlossenen Psychiatrie.

Albert Schäffer (FAZ) meint, ohne Strate wäre es kaum zur Wiederaufnahme des Verfahrens gekommen und hätte Mollath schwerlich die psychiatrische Klinik verlassen können, Die Vorsitzende Richterin Elke Escher habe nun erklärt, Mollath sei "bislang hervorragend verteidigt" worden.

Rechtspolitik

Betreuungsgeld: Ulrike Heidenreich (SZ) äußert sich kritisch zum Betreuungsgeld für Familien und resümiert, dass in diesem "Wirrwarr" das Bundesverfassungsgericht helfen könnte. Es befinde im kommenden Jahr über eine Klage gegen das Betreuungsgeld und habe "schon andere Haltungen in der Familienpolitik, die gesellschaftliche Entwicklungen konterkarieren, zu einem Guten gewendet". Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) halte solange am Betreuungsgeld fest.

Parlamentsvorbehalt bei Bundeswehreinsätzen: Die SZ (Christoph Hickmann) befasst sich mit dem Parlamentsvorbehalt bei Bundeswehreinsätzen im Ausland. Derzeit prüfe eine Kommission zur "Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr", wie der deutsche Parlamentsvorbehalt "auf die Höhe der Zeit" zu bringen sei. Angesichts zunehmender multinationaler Einsätze stehe der Parlamentsvorbehalt unter Verbündeten Deutschlands in der Kritik, weil er Deutschland "zu unflexibel" mache.

Armutseinwanderung: Die FAZ (Jan Hauser) berichtet über einen Gesetzentwurf aus dem Innenministerium, nach dem gegen eine mögliche Einwanderung in die Sozialsysteme (sogenannte Armutseinwanderung) etwa mittels Einreisesperren und erleichterter Ausweisung vorgegangen werden soll. Zu den einzelnen geplanten Maßnahmen kommen Stimmen aus der Städtepolitik zu Wort.

Sorgerechtsentzug: Die SZ (Wolfgang Janisch, Charlotte Theile) befasst sich mit der Frage, ob Jugendämter und Gerichte in der Praxis über das Ziel hinausschießen, indem sie Kinder wegen der Gefährdung ihres Wohls von Eltern vorschnell trennen oder diesen das Sorgerecht entziehen. So häuften sich Fälle, in denen das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen von Jugendämtern und Gerichten korrigiert. Das BVerfG mahne dann oft zum Einsatz milderer Mittel, etwa psychologischer Hilfe und Unterstützung im Haushalt.

Mietpreisbremse: Die Immobilienbranche hat die Pläne des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) positiv aufgenommen, die gesetzliche Mietpreisbremse für Neubauten nun doch nicht einzuführen. Die FAZ (Michael Psotta, Joachim Jahn) berichtet.

Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil: Die IT- und Medienrechtlerin Franziska Boehm erklärt im Interview mit lto.de (Claudia Kornmeier) das Ausmaß des EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung. Nicht nur die Neuregelung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sei künftig schwer umsetzbar, auch die anhaltende anlasslose Speicherung von Bank- und Passagierdaten und deren Weitergabe an die USA müsse neu verhandelt werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Juli 2014: Mollath-Anwälte bleiben – Arbeitnehmer und anwaltliche Hilfe – Yukos-Urteil gegen Russland . In: Legal Tribune Online, 29.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12710/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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