Die juristische Presseschau vom 28. August 2015: Maas trifft Face­book – BVerwG zu Ver­kehrs­un­ter­neh­mern – unwür­dige Ermittler

28.08.2015

Recht in der Welt

Österreich - Schlepper: Im Fall der auf der Flucht nach Österreich in einem Lastwagen gestorbenen 50 Flüchtlinge hat die Staatsanwaltschaft Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden in Ungarn, wo der Lastwagen zugelassen war, aufgenommen, meldet spiegel.de.

Österreich - Weisungsrecht: In Österreich steht eine umfassende Reform des ministeriellen Weisungsrechts gegenüber der Staatsanwaltschaft an, dessen Abschaffung zunächst erwogen worden war. Nun soll es zwar beibehalten werden, Transparenz und ein zusätzlich eingerichtetes Beratungsgremium sollen aber den Anschein politischer Willkür beseitigen, schreibt die FAZ (Stephan Löwenstein).

USA - Autohersteller vor Gericht: Nach einem Bericht des Handelsblattes (Thomas Jahn) wurde in den USA eine Sammelklage gegen zehn Autohersteller, unter anderem VW, Mercedes und BMW, eingereicht. Die Kläger machen geltend, ein mit den automatischen Startsysthemen verbundenes Austreten von Kohlenmonoxid habe zu mindestens 13 Todesfällen und zahlreichen Verletzungen geführt.

Sonstiges

Verdeckte Ermittler: Heribert Prantl (SZ) meint, die Art und Weise, wie sich die verdeckt ermittelnden Polizeibeamtinnen in Hamburg mit der zu beobachtenden Szene eingelassen haben, sei eines Rechtstaates unwürdig. Der Fall zeige, wie bedenklich die verabschiedete Reform des Verfassungsschutzgesetzes ist, nach der V-Leute und Verdeckte Ermittler Straftaten begehen dürfen.

Schulpflicht für Flüchtlingskinder: Die Forderung von Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein, die Schulpflicht für Flüchtlingskinder bis zur Feststellung des Aufenthaltsstatus auszusetzen, verstößt gegen die von Deutschland ratifizierte UN-Konvention über die Rechte des Kindes, die den Ausschluss von Kindern aus der Schule und von Bildung verbietet. Darüber berichtet zeit.de (Andrea Dernbach).

DMSB zu Boxenbefehl: Wie die SZ (René Hofmann) berichtet, hat das Sportgericht des Deutschen Motor Sport Bundes gegen Audi eine Rekordstrafe von 200.000 Euro wegen "unsportlichen Verhaltens" verhängt, weil sein Motorsportchef Wolfgang Ullrich den Fahrer Timo Schneider aufgefordert hatte, einen Mercedes-Konkurrenten von der Piste zu drängen.

Das Letzte zum Schluss

Bunkermann: Sie nannten ihn den "Bunkermann". Das Landgericht Bayreuth hat einen 36-Jährigen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte seinem Arbeitgeber 200.000 Euro entwendet, sich davon einen Bunker gebaut und hierin Handgranaten, Rohrbomben, zehn Kilogramm Sprengstoff und Marihuana gehortet. Aufgeflogen war die ganze Sache, nachdem er wegen des fehlenden Geldes in Verdacht geraten war, meldet spiegel.de.

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ml

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. August 2015: Maas trifft Facebook – BVerwG zu Verkehrsunternehmern – unwürdige Ermittler . In: Legal Tribune Online, 28.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16736/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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