Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. Juli 2014: Heiko Maas und der Mietpreis – Gustl Mollath und der Gutachter – Uli Hoeneß und das Herz

28.07.2014

Justiz

LG Regensburg – Mollath: Im Prozess gegen Gustl Mollath vor dem Landgericht Regensburg stand am Freitag die Aussage des forensischen Psychiaters Norbert Nedopil im Mittelpunkt. Mollath fühlt sich durch Nedopil traumatisiert, Nedopil hält Mollath heute für nicht mehr gefährlich und im übrigen voll schuldfähig, über Mollaths Verfassung zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Taten konnte Nedopil keine verbindlichen Aussagen treffen. Es berichten die Samstags-SZ (Hans Holzhaider), die Samstags-Welt (Christian Eckl), blog.beck.de (Professor Henning Ernst Müller) und spiegel.de (Beate Lakotta).

BGH zu Abschiebehaft: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Mittwoch müssen etwa 30 der insgesamt 100 in Abschiebehaft befindlichen Flüchtlinge auf freien Fuß gesetzt werden, berichten die Samstags-taz (Konrad Litschko) und die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch). Auch wenn man in Bayern die Abschiebehaft nach wie vor für unverzichtbar hält, stelle die Karlsruher Entscheidung dieses Instrument deutlicher denn je in Frage.

BVerfG – Bankenunion: Die Welt am Sonntag (Sebastian Jost) und spiegel.de berichten über die Klage des Berliner Professors Markus C. Kerber gegen die Bankenunion. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble habe die Öffentlichkeit über die bestehenden Risiken getäuscht ist das Kernargument der insgesamt fünf Kläger. In der Montags-Welt (Martin Greive / Sebastian Jost) weist Schäuble die Vorwürfe zurück und hält die Klage für chancenlos.

EuGH zu Familiennachzug/Sprachtest: Wie zeit.de (Andrea Dernbach/Jost Müller-Neuhof) berichtet, werden im Moment keine Sprachtests bei Einwanderern durchgeführt. Die Verwaltungspraxis orientiert sich damit an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der die Sprachtests untersagt hatte.

verfassungsblog.de (Anna Katharina Mangold/Nora Markard) wendet sich gegen einen Beitrag des Juraprofessors Kay Hailbronner in der FAZ vom vergangenen Donnerstag. Hailbronner hatte dort die Auffassung vertreten, die Bundesrepublik könne die Sprachtests trotz der Entscheidung des EuGH aufrechterhalten.

BVerfG zu Großelternrechten: Wie die Samstags-SZ meldet, hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte von Großeltern im Zusammenhang mit der Auswahl eines Vormunds für ihre Enkel gestärkt. Sie dürften bei der Entscheidung  nicht einfach übergangen werden.

OLG München – Zschäpe und Verteidiger: Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (Karin Truscheit) befasst sich noch einmal mit Beate Zschäpes Versuch, ihre Verteidiger vom Mandat zu entbinden. Die Samstags-Welt (Per Hinrichs) sieht in dem Hickhack um die Verteidigung den positiven Nebeneffekt, dass der Prozess jetzt wieder wesentlich mehr öffentliche Aufmerksamkeit erhalte.

BVerfG – Länderfinanzausgleich: Die Bundesregierung vertritt bei der Klage von Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht die Rechtsauffassung der Nehmerländer. Anders als in der im März 2013 eingereichten Klage vorgetragen seien Maßstäbegesetz und Finanzausgleichsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies berichtet die Montags-FAZ (Manfred Schäfers).

Weniger Krawattenzwang für Anwälte: Wie die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) berichtet, wird zum 1. August in Baden-Württemberg der Krawattenzwang für Anwälte im Gerichtssaal abgeschafft. Lediglich in Bayern und Hamburg bestehe diese Pflicht nach wie vor, basierend auf Berufsvorschriften aus den fünfziger Jahren.

Strafvollzug mit Kind: Die Samstags-SZ (Ulrike Heidenreich) bringt eine Reportage über Frauen, die als Strafgefangene mit ihren Kleinkindern in einer Zelle leben. Angesichts von Drogen, Alkohol und prügelnden Vätern seien die Bedingungen außerhalb der JVA oft schlimmer als in der Haft. Allerdings: "Das Wort Gitterbett bekommt hier eine neue Bedeutung."

Uli Hoeneß und das Herz: Die Welt am Sonntag (Tim Röhn/Christoph Cöln) meldet Zweifel am Aufenthalt von Uli Hoeneß in einer Privatklinik am Starnberger See an. Auch wenn Hoeneß tatsächlich erkrankt und operationsbedürftig gewesen sei, könne man sich des Verdachts besonderer Privilegien für den Strafgefangenen Hoeneß nicht erwehren. Auch Der Spiegel (Rafael Buschmann/Conny Neumann) äußert gewisse Zweifel an der Vorgehensweise der Justizvollzugsverwaltung.

Auf spiegel.de widersprechen Vertraute von Hoeneß anonym dem Bild von vermeintlichen Luxusvollzug, das zum Teil in der Öffentlichkeit gezeichnet werde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. Juli 2014: Heiko Maas und der Mietpreis – Gustl Mollath und der Gutachter – Uli Hoeneß und das Herz . In: Legal Tribune Online, 28.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12693/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen