Bundesjustizminister Maas ist bereit, die geplante Mietpreisbindung für privat errichtete Wohngebäude vollständig aufzugeben. Außerdem in der Presseschau: Gustl Mollaths Gutachter sagt aus, Neues vom Jagdrecht, Klage gegen die Bankenunion in Karlsruhe, Großelternrechte, und wie ein ehemaliger Top-Manager den Absprung schafft, ohne sich den Hals zu brechen.
Thema des Tages
Heiko Maas und der Mietpreis: Bundesjustizminister Heiko Maas hat den Kritikern einer gesetzlichen Mietpreisobergrenze teilweises Entgegenkommen signalisiert. Wenn private Unternehmen Wohnungen bauten, müssten diese den Mietzins grundsätzlich frei festlegen dürfen. Es berichten die Montags-SZ (Thomas Öchsner) und die FR (Thorsten Knuf).
Martin Reeh (taz) meint, die Union, die die Bewohner der Innen- und Großstädte bereits verloren habe, könne von der Verwässerung der seit Monaten angekündigten Mietpreisbremse politisch nicht profitieren. Werde der Plan von Maas umgesetzt, könnten nur umfangreiche staatliche Wohnungsbauprogramme rasanten Mietsteigerungen entgegenwirken.
Rechtspolitik
Asylrechtsreform: Wie die Samstags-FAZ (Rüdiger Soldt/Timo Frasch) berichtet, fordern der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall und andere Länderpolitiker Erleichterungen von Asylanten beim Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Änderungen beim Baurecht, um die Flüchtlinge adäquat unterbringen zu können.
Ebenfalls in der Samstags-FAZ (Frank Pergande) findet sich eine Reportage, auf welch ungewöhnliche Art die Stadt Hamburg versucht, der größer werdenden Zahl von Flüchtlingen eine Unterkunft zu verschaffen – vom Zelt bis zum Kreuzfahrtschiff.
Jagdgesetze: Anlässlich der geplanten Neuformulierung der Jagdgesetze in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein fordert der Jagdexperte des Naturschutzbundes (NABU) Stefan Adler in einem Gastbeitrag für die Samstags-taz eine Reform der "anachronistischen Jagdprivilegien". Dazu gehöre eine Diskussion über die Liste der jagbaren Arten und eine stärkere Betonung des Naturschutzgedankens.
Justiz
LG Regensburg – Mollath: Im Prozess gegen Gustl Mollath vor dem Landgericht Regensburg stand am Freitag die Aussage des forensischen Psychiaters Norbert Nedopil im Mittelpunkt. Mollath fühlt sich durch Nedopil traumatisiert, Nedopil hält Mollath heute für nicht mehr gefährlich und im übrigen voll schuldfähig, über Mollaths Verfassung zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Taten konnte Nedopil keine verbindlichen Aussagen treffen. Es berichten die Samstags-SZ (Hans Holzhaider), die Samstags-Welt (Christian Eckl), blog.beck.de (Professor Henning Ernst Müller) und spiegel.de (Beate Lakotta).
BGH zu Abschiebehaft: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Mittwoch müssen etwa 30 der insgesamt 100 in Abschiebehaft befindlichen Flüchtlinge auf freien Fuß gesetzt werden, berichten die Samstags-taz (Konrad Litschko) und die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch). Auch wenn man in Bayern die Abschiebehaft nach wie vor für unverzichtbar hält, stelle die Karlsruher Entscheidung dieses Instrument deutlicher denn je in Frage.
BVerfG – Bankenunion: Die Welt am Sonntag (Sebastian Jost) und spiegel.de berichten über die Klage des Berliner Professors Markus C. Kerber gegen die Bankenunion. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble habe die Öffentlichkeit über die bestehenden Risiken getäuscht ist das Kernargument der insgesamt fünf Kläger. In der Montags-Welt (Martin Greive / Sebastian Jost) weist Schäuble die Vorwürfe zurück und hält die Klage für chancenlos.
EuGH zu Familiennachzug/Sprachtest: Wie zeit.de (Andrea Dernbach/Jost Müller-Neuhof) berichtet, werden im Moment keine Sprachtests bei Einwanderern durchgeführt. Die Verwaltungspraxis orientiert sich damit an der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der die Sprachtests untersagt hatte.
verfassungsblog.de (Anna Katharina Mangold/Nora Markard) wendet sich gegen einen Beitrag des Juraprofessors Kay Hailbronner in der FAZ vom vergangenen Donnerstag. Hailbronner hatte dort die Auffassung vertreten, die Bundesrepublik könne die Sprachtests trotz der Entscheidung des EuGH aufrechterhalten.
BVerfG zu Großelternrechten: Wie die Samstags-SZ meldet, hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte von Großeltern im Zusammenhang mit der Auswahl eines Vormunds für ihre Enkel gestärkt. Sie dürften bei der Entscheidung nicht einfach übergangen werden.
OLG München – Zschäpe und Verteidiger: Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (Karin Truscheit) befasst sich noch einmal mit Beate Zschäpes Versuch, ihre Verteidiger vom Mandat zu entbinden. Die Samstags-Welt (Per Hinrichs) sieht in dem Hickhack um die Verteidigung den positiven Nebeneffekt, dass der Prozess jetzt wieder wesentlich mehr öffentliche Aufmerksamkeit erhalte.
BVerfG – Länderfinanzausgleich: Die Bundesregierung vertritt bei der Klage von Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht die Rechtsauffassung der Nehmerländer. Anders als in der im März 2013 eingereichten Klage vorgetragen seien Maßstäbegesetz und Finanzausgleichsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies berichtet die Montags-FAZ (Manfred Schäfers).
Weniger Krawattenzwang für Anwälte: Wie die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) berichtet, wird zum 1. August in Baden-Württemberg der Krawattenzwang für Anwälte im Gerichtssaal abgeschafft. Lediglich in Bayern und Hamburg bestehe diese Pflicht nach wie vor, basierend auf Berufsvorschriften aus den fünfziger Jahren.
Strafvollzug mit Kind: Die Samstags-SZ (Ulrike Heidenreich) bringt eine Reportage über Frauen, die als Strafgefangene mit ihren Kleinkindern in einer Zelle leben. Angesichts von Drogen, Alkohol und prügelnden Vätern seien die Bedingungen außerhalb der JVA oft schlimmer als in der Haft. Allerdings: "Das Wort Gitterbett bekommt hier eine neue Bedeutung."
Uli Hoeneß und das Herz: Die Welt am Sonntag (Tim Röhn/Christoph Cöln) meldet Zweifel am Aufenthalt von Uli Hoeneß in einer Privatklinik am Starnberger See an. Auch wenn Hoeneß tatsächlich erkrankt und operationsbedürftig gewesen sei, könne man sich des Verdachts besonderer Privilegien für den Strafgefangenen Hoeneß nicht erwehren. Auch Der Spiegel (Rafael Buschmann/Conny Neumann) äußert gewisse Zweifel an der Vorgehensweise der Justizvollzugsverwaltung.
Auf spiegel.de widersprechen Vertraute von Hoeneß anonym dem Bild von vermeintlichen Luxusvollzug, das zum Teil in der Öffentlichkeit gezeichnet werde.
Recht in der Welt
Österreich – Bayern LB/Hypo Alpe Adria: Die Samstags-SZ (Klaus Ott) bringt einen Vorbericht zur vor dem Handelsgericht Wien bis zum Winter anstehenden Entscheidung zum Kauf der Hypo Alpe Adria Bank durch die Bayerische Landesbank. Sollte Letztere beim Kauf getäuscht worden sein, könnten auf Österreich Schadensersatzforderungen von bis zu vier Milliarden Euro zukommen.
Internationaler Schiedsgerichtshof Den Haag – Yukos: Vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof in Den Haag wird am heutigen Montag entschieden, ob Russland die früheren Aktionäre des Yukos-Konzerns für die Enteignung entschädigen muss, berichtet das Handelsblatt (Matthias Brüggmann).
Afghanistan – Mord an Niedringhaus: Wie spiegel.de (Matthias Gebauer) berichtet, will die Bundesregierung versuchen, die in Afghanistan verhängte Todesstrafe gegen den Mörder der Journalistin Anja Niedringhaus in eine lebenslange Freiheitsstrafe umwandeln zu lassen.
Sonstiges
Wolfgang Vogel: Willi Winkler (Samstags-SZ) meint, der im MDR erstmals ausgestrahlte Dokumentarfilm über den DDR-Rechtsanwalt Wolfgang Vogel, durch den der Freikauf von Tausenden von Häftlingen abgewickelt wurde, sei eine "dokufiktionale Schülerarbeit" geworden und daher überflüssig.
Königsmordversuch in Preußen: lto.de (Martin Rath) erinnert an den versuchten Mordanschlag auf den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. Der Attentäter, der ehemalige Bürgermeister Heinrich Ludwig Tschech wurde auf der Grundlage des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten hingerichtet.
Zwei Porträts von Heiko Maas: Die taz (Ulrich Schulte) untersucht, inwieweit sich der ansonsten zurückhaltende Maas in Fragen des Datenschutzes gegen NSA und andere Geheimdienste als oberster Hüter der Privatsphäre profilieren will.
Die Samstags-FAZ (Eckart Lohse) berichtet, dass Maas von der Union Progressiver Juden im Plenarsaal des Kammergerichts mit dem Israel-Jacobson-Preis ausgezeichnet wurde. Die Auszeichnung erhielt Maas für das von seiner Vorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger initiierte "Rosenburg-Projekt", mit dem die personellen Kontinuitäten im BMJ nach 1945 erforscht werden sollen.
Das Letzte zum Schluss
Middelhoff schafft den Absprung: Thomas Middelhoff, ehemaliger Chef, von Arcandor, sieht sich zur Zeit vor dem Landgericht Essen mit dem Vorwurf der Untreue konfrontiert. Als er am Freitag vor Gericht seine Vermögensverhältnisse offenlegen musste, wich Middelhoff wartenden Journalisten aus, indem aus dem ersten Stock des Gerichtsgebäudes auf ein Garagendach und von dort auf die Straße sprang, jeweils drei Meter hoch. Middelhoff im O-Ton: "Anschließend bin ich fröhlich pfeifend zu einer Nebenstraße gegangen, habe mir ein Taxi gewunken und bin zu Gesprächen und Verhandlungen geflogen." Es berichten die Montags-SZ (Uwe Ritzer), und die Montags-FAZ (Brigitte Koch), jeweils in ihrem Wirtschaftsteil, sowie die Montags-taz (Anja Krüger).
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ro
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. Juli 2014: Heiko Maas und der Mietpreis – Gustl Mollath und der Gutachter – Uli Hoeneß und das Herz . In: Legal Tribune Online, 28.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12693/ (abgerufen am: 28.04.2024 )
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