Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Juli 2015: Anklage gegen Sürücüs Mörder – Zschäpe zeigt Anwälte an – Maas für Dialog mit China

27.07.2015

Justiz

BVerfG: Unter der Überschrift "Regieren uns die Rechthaber aus Karlsruhe" bringt die BamS (Daniel Peters/Miriam Hollstein) eine recht differenzierte Darstellung der gängigen Vorwürfe gegen das Bundesverfassungsgericht.

BVerfG zu Betreuungsgeld: Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Greta Böckmann, Sandra Isbarn und Vera Möller zeichnen auf dem Juwiss-Blog die genaue Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld nach. Florentine Fritzen (FAS) sieht durchaus auch eine politische Entscheidung des BVerfG darin, dass es für das Elterngeld eine bundesweite Regelung für sinnvoll hält, während dies für das unbeliebte Betreuungsgeld nicht erforderlich sein soll.

GBA - NSA-Spionage: Im Interview mit dem Spiegel (Sven Röbel/Jörg Schindler - spiegel.de-Zusammenfassung) begründet Generalbundesanwalt Harald Range, warum er auch nach den jüngsten Wikileaks-Enthüllungen keine Ermittlungen wegen Ausspähung der Bundesregierung aufnimmt. Er könne nur aufgrund von Beweisen ermitteln, nicht aufgrund von Hypothesen.

VG München zu Religionsprivilegien: Die Versammlungen des Bunds für Geistesfreiheit sind keine Gottesdienste. Deshalb muss der Raum, in dem sich die Freidenker treffen, auch nicht vom Rundfunkbeitrag befreit werden, entschied das Verwaltungsgericht München. Von der mündlichen Verhandlung berichtet die Samstags-FAZ (Patrick Bahners) im Feuilleton.

OLG München - NSU/Strafanzeige gegen Anwälte: Beate Zschäpe hat drei ihrer Pflichtverteidiger wegen Verletzung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht angezeigt. Sie wirft ihnen vor, dass sie dem Senatsvorsitzenden Manfred Götzl mitgeteilt haben, dass Zschäpe von ihnen nicht an einer Aussage gehindert werde. Die Anzeige gilt nicht als erfolgversprechend, wie spiegel.de (Gisela Friedrichsen), zeit.de (Tom Sundermann) und Samstags-FAZ (Helene Bubrowski) schreiben. Der Spiegel (Dietmar Hipp) sähe den NSU-Prozess auch bei einem Austausch der drei bisherigen Pflichtverteidiger nicht bedroht.

LG Duisburg - Loveparade: blog.beck.de (Henning Ernst Müller) schildert, warum sich sowohl die Veranstalter der Loveparade 2010 als auch die Stadt und die Polizei fahrlässig verhielten und deshalb Verantwortliche auf allen drei Seiten wegen der Todesfälle angeklagt werden müssten.

StA Leipzig - Organspende: Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen zwei Organtransplanteure Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben, da sie Akten manipuliert und daher den Tod von dadurch benachteiligten Patienten in Kauf genommen hatten. sueddeutsche.de (Christina Berndt) berichtet und gibt einen Überblick über die bisherige Aufarbeitung der Skandale.

StA Gera - Vernehmung unter Alkohol: Bei einem Ermittlungsverfahren in der rechten Szene gab die Polizei einem alkoholkranken Beschuldigten während der Vernehmung rund 1,5 Liter Bier zu trinken. Die Staatsanwaltschaft sieht dennoch kein Verwertungshindernis für die Aussage. Focus (Göran Schattauer- focus.de-Zusammenfassung) zitiert Experten, die hier § 136a StPO verletzt sehen.

BGH - GEMA: Am 30. Juli wird der Bundesgerichtshof im Streit zwischen GEMA und Deutscher Telekom verhandeln, ob ein Internet-Provider als Störer für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden haftet und durch welche Überwachungsmaßnahmen er das eventuell verhindern muss. Eine Ankündigung findet sich auf dem Blog petringlegal (Ralf Petring).

Zugang zum Gymnasium: Der Spiegel (Matthias Bartsch/Jan Friedmann) schildert eine Klagewelle von insbesondere hessischen Eltern, deren Kinder nicht auf dem gewünschten Gymnasium zugelassen wurden.

RAin Livonius: Die FAS (Corinna Budras) portraitiert die Rechtsanwältin Barbara Livonius, die im Deutsche Bank-Prozess den ehemaligen Vorstands-Chef Jürgen Fitschen verteidigt. Sie sei eine der wenigen Frauen, die in den großen Wirtschaftsprozessen als Anwältin auftrete.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Juli 2015: Anklage gegen Sürücüs Mörder – Zschäpe zeigt Anwälte an – Maas für Dialog mit China . In: Legal Tribune Online, 27.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16380/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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