Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Juli 2015: Anklage gegen Sürücüs Mörder – Zschäpe zeigt Anwälte an – Maas für Dialog mit China

27.07.2015

Nach zehn Jahren könnten die Brüder der ermordeten Hatun Sürücü in der Türkei vor Gericht kommen. Außerdem in der Presseschau: Zschäpe zeigte drei ihrer Pflichtverteidiger an, Maas zum Rechtstaatsdialog mit China und Flucht mit halber Glatze.

Thema des Tages

Türkei - Anklage gegen Sürücü-Mörder: Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat Anklage wegen Mordes gegen zwei Brüder der 2005 erschossenen Berlinerin Harun Sürücü erhoben. Sie war getötet worden, weil sie sich nicht an die Familiensitten halten wollte. Ein dritter Bruder, der damals 18-jährige Schütze, war in Deutschland zu einer inzwischen verbüßten Jugendstrafe verurteilt worden. Die beiden älteren Brüder, die als Mittäter gelten, flohen in die Türkei, wo sie bisher unbehelligt lebten. Auch jetzt wurden sie noch nicht festgenommen. Es berichtete die BamS (Kayhan Özgenc) sowie spiegel.de und Montags-taz (Astrid Geisler).

Rechtspolitik

Schmerzensgeld für Angehörige: Nun beschreibt auch die Samstags-FAZ (Joachim Jahn) die Pläne von Justizminister Heiko Maas, ein verschuldensunabhängiges Schmerzensgeld für die Angehörigen getöteter Unfallopfer einzuführen. Im Interview mit zeit.de (Sasan Abdi-Herrle) diskutiert Rechtsprofessor Thomas Kadner Graziano die angemessene Höhe des Schmerzensgelds. "Wird es zu niedrig bemessen, kann dies von den Angehörigen als Beleidigung empfunden werden. Auf der anderen Seite kann das Ziel auch nicht lauten, die Angehörigen reich zu machen".

Heribert Prantl (Montags-SZ) schlägt im Leitartikel eine Summe von 100.000 Euro vor. "Es geht nicht um eine Art finanzielle Wiederauferstehung des Toten. Es geht um eine Geste des Rechts – um eine Geste, die anerkennt, dass der Tod eines geliebten Menschen schmerzt." Corinna Budras (FAS) warnt vor übertriebenen Erwartungen: "die Höhe des Schmerzensgelds wird sich in das deutsche Schadensregime einfügen – und das ist aus gutem Grund nicht für üppige Zahlungen bekannt."

Vorratsdatenspeicherung: Im Interview mit der Montags-taz (Christian Rath) lässt sich Justizminister Heiko Maas ausführlich zu seinem Positionswandel bei der Vorratsdatenspeicherung befragen. Entscheidend sei für ihn die Veränderung des innenpolitischen Klimas nach dem Charlie Hebdo-Anschlag gewesen.

Sexualstrafrecht: Der Spiegel (Melanie Amann) stellt Experten-Aussagen zusammen, die die von Justizminister Maas geplante Schließung von Schutzlücken im Sexualstrafrecht für "nutzlos" halten. Dies werde die Verurteilungsquote nicht erhöhen.

Öffnung der Ehe: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Elisa Freiburg argumentiert auf lto.de, dass der Gesetzgeber die Ehe für Homosexuelle durchaus öffnen könne, ohne zuvor das Grundgesetz zu ändern. Das Bundesverfassungsgericht könne das Grundgesetz dort dynamisch auslegen, wo die gewandelten Verhältnisse dies erfordern.

TTIP: Die Samstags-SZ (Heribert Prantl) weist darauf hin, dass das geplante EU-US-Handelsabkommen TTIP nach seinem Inkrafttreten durch Expertenausschüsse wie den Rat für regulatorische Kooperation verändert werden könnte, ohne erneut das Europäische Parlament zu befassen. Dies stoße auch bei den Regierungen von Frankreich und Deutschland auf Bedenken.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Juli 2015: Anklage gegen Sürücüs Mörder – Zschäpe zeigt Anwälte an – Maas für Dialog mit China . In: Legal Tribune Online, 27.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16380/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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