Die juristische Presseschau vom 26. bis 27. Mai 2016: Stan­dard­ver­trags­klau­seln / Min­der­jäh­ri­gen­wahl­recht / Min­dest­lohn­be­rech

27.05.2016

Nach Safe Harbor funktioniert Datentransfer aktuell mit Standardvertragsklauseln. Wie lange noch? Außerdem in der Presseschau: kein Wahlrecht für Minderjährige, erste Mindestlohn-Entscheidung des BAG und falscher Zeitpunkt für Leidenschaft.

Thema des Tages

Standardvertragsklauseln: Nach der Safe Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im vergangenen Oktober sind zahlreiche Unternehmen dazu übergangen, Datentransfers in die USA auf der Grundlage sogenannter Standardvertragsklauseln abzuwickeln. Eine gerichtliche Überprüfung dieser Praxis werde nun der irischen Datenschutzbehörde betrieben, meldet zeit.de. Es sei davon auszugehen, dass auch diese Angelegenheit an den EuGH verwiesen werde. netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) berichtet hierzu ebenfalls in einem Beitrag, dessen Schwerpunkt aber eine nicht-bindende Resolution des EU-Parlaments, in der datenschutzrechtliche Nachbesserungen beim Safe Harbor-Nachfolger, dem geplanten Privacy-Shield-Abkommen, gefordert werden.

Rechtspolitik

Integrationsgesetz: Über den am Mittwoch von der Regierungskoalition beschlossenen Entwurf eines Integrationsgesetzes für Flüchtlinge berichtet unter anderem die Donnerstags-taz (Daniel Bax), die wichtigsten Punkte fasst faz.net zusammen. Jost Müller-Neuhof (Tsp) hält die in einem Kommentar die im Entwurf verwendete, "aus den Hartz-Reformen bekannte Sozialtechnik des Förderns und Forderns" für angemessen. Integration bleibe jedoch Illusion, wenn sie nur als staatliche Aufgabe verstanden werde. Daneben seien auch die Bürger des Aufnahmelandes gefordert, "die Fremden als ihre Nächsten anzunehmen".

CETA: Ein im Auftrag der baden-württembergischen Landesregierung erstelltes Gutachten des Europarechtlers Martin Nettesheim kommt zu dem Schluss, dass das geplante Freihandelsabkommen CETA den politischen Gestaltungsspielraum für Länder und Gemeinden "nicht unberührt" lässt. Genau dies sei aber die Bedingung für die Zustimmung des Landes im Bundesrat gewesen, schreibt die Freitags-taz (Malte Kreutzfeldt). Das bereits zu Jahresbeginn fertiggestellte Gutachten sei bislang zurückgehalten worden. Ein weiterer Beitrag der Freitags-taz (Anja Krüger) legt dar, dass nach Ansicht von Kritikern durch den Abschluss von CETA der bei den Verhandlungen zum TTIP-Abkommen umstrittene Investitionsschutz "durch die Hintertür" eingeführt werden könnte. Denn könnten sich US-Firmen über kanadische Niederlassungen des bei CETA vorgesehenen Investitionsschutzes bedienen.

Online-Verbraucherschutz: Die EU-Kommission will mit mehreren Maßnahmen den Verbraucherschutz im Online-Handel verbessern. Rechtsanwalt Niko Härting unternimmt auf lto.de eine kritischen Würdigung des unter dem Schlagwort "Digital Single Markets" vorgestellten Maßnahmenpakets.

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