Die juristische Presseschau vom 26. September 2014: Neue Gesetze gegen Terroristen? – Ruhe vor Auskunfteien – Kostenerstattung für Aktenberge

26.09.2014

Recht in der Welt

IStGH – Zentralafrikanische Republik: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag/Niederlande hat wegen des Bürgerkrieges in der Zentralafrikanischen Republik offiziell Ermittlungen aufgenommen. Wie SZ (Tobias Zick) und taz (Dominic Johnson) schreiben, richten sich die Ermittlungen gegen beide in der Auseinandersetzung aktive Gruppen, ein muslimisches Rebellenbündnis und mehrheitlich christliche Milizen. Den Gruppen werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen. Nach Dominic Johnson (taz) ist der Beschluss trotz aller erwartbarer Schwierigkeiten bei der Aufklärung richtig. Zwanzig Jahre nach dem "Horror von Ruanda" müsse die Weltgemeinschaft durch effektiven Schutz der Ermittlungen beweisen, dass sie ihr Bekenntnis eines "Nie wieder" ernst meine.

EGMR: In einem englischsprachigen Beitrag "Pitfalls of the National Selection Processes of Judges to the ECtHR" beschreibt der slowenische Rechtsdozent Jernej Letnar Cernic (verfassungsblog.de) die gerade in Mittel- und Osteuropa häufig unter Versuchen politischer Einflussnahme leidenden Ernennungsmechanismen für Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

USA – Navajo: Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der US-amerikanischen Regierung und dem Stamm der Navajo ist mit einer Vergleichszusage zur Zahlung von mehr als 550 Millionen Dollar beendet worden. Wie die FAZ (Christiane Heil) schreibt, entschädigt die Summe den Stamm im Südwesten des Landes für Unregelmäßigkeiten und Missmanagement bei der wirtschaftlichen Nutzung von Stammesgebiet durch die zuständige Abteilung des Innenministeriums.

Sonstiges

Luftangriffe gegen IS: Die völkerrechtliche Grundlage der bereits erfolgten Luftangriffe gegen Stellungen des "Islamischen Staats" im Irak und Syrien untersucht Reinhard Müller (FAZ). Ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates stehe zwar immer der Vorwurf der Völkerrechtswidrigkeit im Raum, gleichwohl sei ein solches Mandat wegen des Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung hier auch nicht erforderlich. Die ausdrückliche, oder im Fall Syriens stillschweigende Zustimmung der betroffenen Länder bestehe ohnehin.

NSA-Ausschuss: Über den äußerst begrenzten Erkenntnisgewinn der Zeugenvernehmung des Leiters einer BND-Außenstelle im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages berichten SZ (Thorsten Denkler) und FR (Markus Decker). Der Techniker habe entsprechend seiner von der Bundesregierung erteilten beschränkten Aussagegenehmigung Grundsätzliches zum Überwachungsprogramm seiner Dienststelle und der Weitergabe von Daten an die US-amerikanische NSA mitgeteilt und zudem betont, dass gesetzliche Vorschriften beachtet würden, auf Detailfragen Antworten in öffentlicher Sitzung jedoch verweigert.

BKA-Datenbank: Das Bundeskriminalamt führt eine Datenbank, in der mehr als 1,5 Millionen Menschen, die aus den verschiedensten Gründen mit der Polizei in Kontakt geraten sind, unter Stichworten wie "Rocker", "Prostituierte", "Btm-Konsument" oder "geisteskrank" kategorisiert sind. Dies gab das Bundesinnenministerium auf eine Kleine Anfrage des Bundestags-Abgeordneten Andrej Hunko (Linke) bekannt, schreibt die SZ (Johannes Boie). Auf die Datenbank hätten auch Polizisten in den Bundesländern und vom Zoll Zugriff.

Das Letzte zum Schluss

Querulant: Das niederländische Recht schreibt vor, dass jede einzelne Bürgeranfrage ebenso einzeln beantwortet werden muss. In wörtlicher Auslegung dieser Verpflichtung beschäftigte ein Einwohner aus einer Kleinstadt bei Rotterdam das örtliche Rathaus mit mehreren Tausend solcher Anfragen in den letzten zwei Jahren und sorgte dabei für Kosten in Millionenhöhe und 2,5 neue Vollzeitstellen bei der Gemeinde. Die hatte nun vor Gericht Erfolg: Wie spiegel.de (Benjamin Dürr) schreibt, darf der Mann nun noch maximal zwei Briefe pro Monat schreiben, bei jedem nächsten drohe Beugehaft. Für den "Quälgeist" sei die Angelegenheit indes noch nicht beendet, er beabsichtige den Menschenrechtsrat des Landes und notfalls den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzuschalten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. September 2014: Neue Gesetze gegen Terroristen? – Ruhe vor Auskunfteien – Kostenerstattung für Aktenberge . In: Legal Tribune Online, 26.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13317/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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