Die juristische Presseschau vom 26. September 2014: Neue Gesetze gegen Terroristen? – Ruhe vor Auskunfteien – Kostenerstattung für Aktenberge

26.09.2014

Justiz

BVerfG-Umzug: Am kommenden Wochenende wird das Bundesverfassungsgericht nach dreijährigem "Exil" wieder in seinem Stammsitz am Karlsruher Schlossplatz zurückkehren. Die SZ (Wolfgang Janisch) unternimmt einen architektonischen Rundgang durch das modernisierte Gebäude, in dem am 7. Oktober das erste Urteil – zum kommunalen Anteil bei der Verteilung der Sozialhilfe – verkündet.

BAG zu Kopftuch: Die FAZ (jib) schreibt über Reaktionen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem kirchliche Arbeitgeber Mitarbeiterinnen verbieten können, während der Arbeit ein Kopftuch zu tragen. So habe Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, die Entscheidung und den durch sie zum Ausdruck kommenden "Sonderstatus der Kirchen" kritisiert. Die stellvertretende CDU-Vorsitzende Julia Klöckner wird dagegen mit dem Ausspruch zitiert, dass ein "Kopftuch nicht zu einer freien Gesellschaft" passe. Die taz (Gil Shohat) befragt Norbert Groß, Direktor des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes, zum Thema.

OLG Düsseldorf zu anwaltlicher Kostenerstattung: Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf besteht kein grundsätzlicher Anspruch eines Strafverteidigers auf Kostenerstattung für den Ausdruck einer kompletten e-Akte. Wenn dem Anwalt die vollständigen Akten dauerhaft in digitalisierter Form zur Verfügung stünden, genüge dies den Anforderungen an eine sachgerechte Verteidigung, meldet Thomas Stadler (internet-law.de). Der klagende Anwalt hatte versucht, für den Ausdruck von 380.000 Seiten 67.000 Euro erstattet zu bekommen, das Gericht billigte ihm ca. 14.000 Euro zu. Über diesen und andere vergleichbare Beschlüsse von Oberlandesgerichten schreibt auch Detlef Burhoff (strafrecht.jurion.de) und berichtet dabei über den komisch anmutenden, vorerst erfolglos gebliebenen Versuch eines Verteidigers, dem entscheidenden Senat des OLG Düsseldorf die Menge der ausgedruckten Akten durch eine persönliche Übergabe glaubhaft zu machen.

OLG München – Hypo Real Estate: Im Musterverfahren zur Schadensersatzforderung mehrerer Aktionäre der Immobilienbank Hypo Real Estate vor dem Oberlandesgericht München lehnt die beklagte Bank den vom Vorsitzenden Richter Guido Kotschy empfohlenen Vergleich nach wie vor ab. Wie die FAZ (Henning Peitsmeier) berichtet, hält das Gericht einen Schadensersatz wegen mutmaßlich geschönter Berichte der Bank für möglich. Die Beklagte ginge dagegen davon aus, Aktionäre zu Beginn der internationalen Finanzkrise korrekt informiert zu haben und sei auch bereit, notfalls eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.

OVG Niedersachsen zu Abschiebungskosten: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat eine gegen die Beteiligung an den Kosten einer Abschiebung gerichtete Berufung zurückgewiesen. Die mittlerweile wieder in Deutschland lebende Klägerin war zum Abschiebungszeitpunkt minderjährig, die Rechtsgrundlage des Aufenthaltsgesetzes unterscheide jedoch nicht zwischen Minder- und Volljährigkeit. Die taz-Nord (HST) berichtet.

LG Berlin zu "Online-Scheidung": Hans-Otto Burschel (beck.blog.de) macht auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin vom Juni aufmerksam, das die Haftungsrisiken für anwaltliche Anbieter von sogenannten Online-Scheidungen verdeutliche. In der Entscheidung ist die beklagte Rechtsanwältin verurteilt worden, ihrer vormaligen Mandantin sämtliche aus einem Scheidungs-Vergleich herrührende Schäden zu ersetzen. Nach Ansicht des Gerichts sei es "grundsätzlich pflichtwidrig und fehlerhaft", wenn die anwaltliche Beratungsbedarfsermittlung auf die Angaben in einem ausgefüllten Online-Formular und kurze telefonische Rücksprachen beschränkt werde.

LG Köln – Sal. Oppenheim: Die SZ (Kirsten Bialdiga) berichtet über die Zeugenaussage des Managers Thomas Middelhoff im Strafverfahren gegen frühere Gesellschafter des Bankhauses Sal. Oppenheim vor dem Landgericht Köln. Der Zeuge habe angegeben, dass der ebenfalls angeklagte Josef Esch die verfahrensgegenständliche Finanzspritze der Bank an seinen Arcandor-Konzern maßgeblich gefördert habe.

StA Berlin zu Michael Hartmann: Das gegen den Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann (SPD) wegen des Erwerbs der Droge "Crystal Meth" eingeleitete Ermittlungsverfahren ist nach einer Meldung von spiegel.de seitens der Berliner Staatsanwaltschaft gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Das Vorgehen der Anklagebehörde entspreche jenem in vergleichbaren Fällen, wird der Anwalt Hartmanns zitiert.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. September 2014: Neue Gesetze gegen Terroristen? – Ruhe vor Auskunfteien – Kostenerstattung für Aktenberge . In: Legal Tribune Online, 26.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13317/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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