Die juristische Presseschau vom 25. August 2015: Bayer 04 ver­g­leicht sich – Ver­samm­lungs­f­rei­heit für alle? – Mehr­ar­beit bei der Feu­er­wehr

25.08.2015

Recht in der Welt

Saudi-Arabien – Todesstrafe: In Saudi-Arabien wurden zwischen August 2014 und Juli 2015 175 Menschen hingerichtet. Die Hälfte der Betroffenen waren Ausländer, so ein Bericht von Amnesty International, über den spiegel.de schreibt. Die meisten der durch Enthauptungen oder Erschießungen vollzogenen Hinrichtungen fänden öffentlich statt.

Thailand – Ausbeutung: Vor einem Gericht in Bangkok/Thailand muss sich der britische Aktivist Andy Hall wegen Verleumdung verantworten. Er hatte in einem Bericht menschenunwürdige Arbeitsbedingungen einer großen thailändischen Obstfirma angeprangert, schreibt das Handelsblatt (Frederic Spohr). Nicht nur das Unternehmen, auch die thailändische Regierung betrachte das Wirken des Aktivisten als rufschädigend.

Sonstiges

Gewalt gegen Flüchtlinge: In einem Gastbeitrag für zeit.de legt Thomas Galli, Kriminologe und Leiter zweier sächsischer Justizvollzugsanstalten, Erkenntnisse zu Ursachen von gewalttätigen Übergriffen gegenüber Flüchtlingen dar und Wege, Tätern effektiver entgegenzutreten.

Gerechte Strafe: Strafverteidiger Klaus Volk räsoniert in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt über gerechte Strafen. Bei der Bestimmung helfe die Mathematik ebenso wenig wie die Lieblingserkenntnis von Juristen, nach der es darauf ankomme. Denn könne in Ermangelung genereller Regeln oft noch nicht einmal gesagt werden, worauf es denn nun ankomme. Dagegen würden die oft beschworenen "Umstände des Einzelfalls" von den "letztlich doch sehr fein" mahlenden Mühlen der Justiz die schwerer und leichter erscheinenden Umstände des zu entscheidenden Falles häufig "recht gut" scheiden.

Kundendaten: Die bayerische Datenschutzbehörde verhängte kürzlich ein Bußgeld wegen Verstößen gegen den Datenschutz bei der Übertragung von Kundendaten anlässlich eines sogenannten Asset Deals. Weil bei diesem sämtliche wirtschaftlich relevanten Güter eines Unternehmens – also auch personenbezogene Daten – an den Erwerber übertragen werden, lauern bei einem solchen Geschäft zahlreiche datenschutzrechtliche Fallstricke. Für lto.de klärt Rechtsanwalt Karsten Krupna Einzelheiten auf und erläutert, wie Übertragungen rechtskonform ablaufen können.

Kündigungen: Welche Rechte Arbeitnehmer haben, die befürchten, wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten gekündigt zu werden, erläutert die Welt (Kristin Kruthaup).

Für zeit.de erläutert dagegen Rechtsanwalt Ulf Weigelt, wie ein Arbeitgeber eine bereits ausgesprochene Kündigung zurücknehmen kann.

Sexting: Der Kanzleiblog ferner-alsdorf.de (Jens Ferner) stellt Problemlagen und juristische Lösungsansätze zum "Sexting", verstanden als digitales Versenden eigener Nacktaufnahmen, vor.

Das Letzte zum Schluss

Happy Birthday: Musiklabels leiden seit geraumer Zeit unter gesunkenen Einnahmen. Geht es nach dem Willen US-amerikanischer Kläger, sollen dem Warner-Verlag zukünftig auch die mit 1,7 Millionen Euro pro Jahr bezifferten Einnahmen für den Klassiker "Happy Birthday to You" flöten gehen. Wie die taz schreibt, wollen die Kläger herausgefunden haben, dass das Lied 1922 ohne urheberrechtlichen Schutz veröffentlich wurde.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. August 2015: Bayer 04 vergleicht sich – Versammlungsfreiheit für alle? – Mehrarbeit bei der Feuerwehr . In: Legal Tribune Online, 25.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16694/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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