Die juristische Presseschau vom 25. August 2015: Bayer 04 ver­g­leicht sich – Ver­samm­lungs­f­rei­heit für alle? – Mehr­ar­beit bei der Feu­er­wehr

25.08.2015

Justiz

BVerfG – Tarifeinheit: Bereits in einigen Wochen wird das Bundesverfassungsgericht zu Eilanträgen dreier Gewerkschaften gegen das seit Juli in Kraft befindliche Tarifeinheitsgesetz entscheiden. Die taz (Christian Rath) stellt die Positionen der Antragsteller und das Verfahren im verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz vor. Verfassungsbeschwerden weiterer Gewerkschaften seien ebenfalls anhängig gemacht worden, dieses Hauptverfahren werde aber nicht vor Juli 2016 beginnen.

BGH zu Insolvenzanfechtung: Weder eine Ratenzahlung als solche noch die stockende Begleichung einer relativ geringfügigen Forderung begründen die nach § 133 Insolvenzordnung erforderliche Kenntnis eines Gläubigers als Voraussetzung der Insolvenzanfechtung nach der genannten Norm. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom April. Eine ausführliche Darstellung des Urteils bringt das Handelsblatt-Rechtsboard (Heribert Hirte) und stellt auch andere einschlägige Entscheidungen vor.

LG Mainz – Carsten Frigge: Ab dem 25. September muss sich der frühere Hamburger Finanzsenator Carsten Frigge (CDU) vor dem Landgericht Mainz gegen eine Schadensersatz-Forderung der rheinland-pfälzischen CDU verteidigen. Der Landesverband verlange 770.000 Euro zurück, die ihr wegen illegaler Finanzierung eines von Frigge gemanagten Wahlkampfes als Strafe auferlegt wurden. Die taz-Nord (Sven-Michael Veit) fasst die Affäre zusammen.

VG Düsseldorf zu Mehrarbeit: Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ist ein Feuerwehrmann mit dem Versuch gescheitert, die Stadt zur Zahlung von 8.500 Euro für Mehrarbeit zu verpflichten. Wie lto.de berichtet, hatte der Kläger eine Einverständniserklärung zur Überschreitung der nach einer EU-Richtlinie zulässigen Höchstarbeitszeit widerrufen und eine nicht ordnungsgemäße Umsetzung dieser Richtlinie geltend gemacht. Diese Frage habe das Gericht jedoch nicht behandelt. Die Klageabweisung sei dagegen mit einem treuwidrigen Handeln des Klägers, der jahrelang entsprechend seiner Einverständniserklärung gearbeitet hatte, begründet worden.

VSP im Wald: Die FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet zu anhaltenden gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen baden-württembergischen Waldbauern und Mountainbikern. Deren Unfälle würden bislang in einigen Fällen Schadensersatzforderungen gegen Bauern wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten in bewirtschafteten Wäldern nach sich ziehen.

JVA Brandenburg zu Horst Mahler: Die Leitung der JVA Brandenburg/Havel lehnt in einem der taz vorliegenden Gutachten die vorzeitige Entlassung Horst Mahlers, der seit 2009 eine zehnjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung und Holocaustleugnung verbüßt, ab. Der 79-jährige frühere Anwalt stehe nach Einschätzung der Anstaltsleitung "unbeirrt zu seiner Gesinnung" und könne im offenen Vollzug "einschlägige Straftaten begehen".

Bausparverträge: Nach einem Hintergrundbericht des Handelsblatts (E. Atzler/M. Streit/R. Reichel) beschäftigt die Praxis zahlreicher Bausparkassen, wegen der aktuellen Zinsentwicklung Verträge nach Erreichen der Zuteilungsreife zu kündigen, mehrere Gerichte. Die Kassen beriefen sich auf ein Kündigungsrecht nach § 489 Bürgerliches Gesetzbuch, Verbraucherschützer und Anwälte von betroffenen Bausparern würden dagegen die Anwendbarkeit der Norm bestreiten. Erst ein im kommenden Jahr zu erwartendes Urteil des Bundesgerichtshofs könne Rechtssicherheit schaffen.

Schiedsgerichte: Unter der Überschrift "Schlichter statt Richter" berichtet das Handelsblatt (Anja Stehle) über die steigende Bedeutung von Schiedsgerichten. Stellen wie der Ombudsmann für Versicherungen erfreuten sich wachsender Beliebtheit bei der Lösung kleiner Streitigkeiten. Die Umsetzung einer europäischen Richtlinie aus dem Jahr 2013, nach der ein dichtes Netz an Schlichterstellen für Verbraucherangelegenheiten eine rasche Abwicklung derartiger Verfahren sicherstellen soll, scheitere in Deutschland bislang noch am Streit über die Finanzierung. Bettina Limperg, die Präsidentin des Bundesgerichtshofs kritisiere, dass hierdurch die Entwicklung des Verbraucherschutzrechts der gerichtlichen Einflussnahme entzogen werde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. August 2015: Bayer 04 vergleicht sich – Versammlungsfreiheit für alle? – Mehrarbeit bei der Feuerwehr . In: Legal Tribune Online, 25.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16694/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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