Die juristische Presseschau vom 25. August 2015: Bayer 04 ver­g­leicht sich – Ver­samm­lungs­f­rei­heit für alle? – Mehr­ar­beit bei der Feu­er­wehr

25.08.2015

Der Streit zwischen Bayer 04 Leverkusen und dem Teldafax-Insolvenzverwalter endet durch Vergleich. Außerdem in der Presseschau: grundgesetzkonforme Proteste gegen Flüchtlingsunterkünfte und entschädigungslose Mehrarbeit bei der Feuerwehr.

Thema des Tages

OLG Köln zu Teldafax-Insolvenz: Zwischen 2007 und 2010 warb der mittlerweile insolvente Stromanbieter Teldafax auf den Trikots des Fußball-Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen. Weil das Sponsorengeld auch noch floss, als die Insolvenz längst ruchbar war, forderte der Insolvenzverwalter im April 2013 vom Verein 16 Millionen Euro zurück und obsiegte in erster Instanz vor dem Landgericht Köln. Nach Informationen des Handelsblatts (Jürgen Flauger/Sönke Iwersen) ist das vor dem Oberlandesgericht Köln anberaumte Berufungsverfahren nun durch einen Vergleich beendet worden. Der Klub verpflichte sich zur Rückerstattung von 13 Millionen Euro. Ein weiterer Beitrag des Handelsblatts (Jürgen Flauger/Sönke Iwersen) legt dar, dass der Klub nicht der einzige Gegner des Insolvenzverwalters Biner Bähr sei. Bundesweit verklage er hunderte Strom- und Gasnetzbetreiber auf Rückzahlung von mehr als 200 Millionen Euro. Von den Finanzbehörden seien bereits rund 100 Millionen Euro an Stromsteuern zurückerstattet worden. Ein Urteil im Strafverfahren gegen die ehemaligen Vorstandschefs von Teldafax vor dem Landgericht Bonn werde nicht vor Ende des Jahres erwartet.

Im Kommentar macht Sönke Iwersen (Handelsblatt) auf den "Dilettantismus" des Fußballvereins aufmerksam. Dessen Imageschaden falle letztlich auch auf den "Weltkonzern mit Weltrenommee" Bayer, in dessen hundertprozentigem Eigentum die Fußball GmbH Bayer 04 steht, zurück.

Rechtspolitik

Versammlungsfreiheit: Aus Anlass der Ausschreitungen im sächsischen Heidenau zeichnet Reinhard Müller (FAZ) die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungs- und zur Versammlungsfreiheit nach. Das Karlsruher Gericht habe sich bewusst für die Kraft der freien Auseinandersetzung "als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien" ausgesprochen und dabei grundsätzlich auch die Kundgabe eben dieser menschenverachtenden Losungen als schutzwürdig erachtet. Dass auch Gegner der Einquartierung von Flüchtlingen das Recht hätten, ihre Meinung zu äußern, gehöre "zu den Werten des Staates, in den die Flüchtlinge bewusst geflohen sind".

Nach Heribert Prantl (SZ) ist es zwar legitim, "beim Demonstrieren seine eigene Blödheit" unter Beweis zu stellen. Die jüngsten Ausschreitungen hätten diese Grenze jedoch überschritten. Zwar könne die Demokratie "aggressive Aufzüge zur Not aushalten", die häufig traumatisierten Flüchtlinge besäßen diese Fähigkeit aber nicht. Zu ihrem Schutz bedürfe es daher eines Sicherheits- und Schutzabstandes vor Flüchtlingsunterkünften, der behördlich gesichert werden müsse.

Asylrecht: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich für eine Umsetzung des gemeinsamen Asylrechts in Europa ausgesprochen. Hierzu gehörten etwa die Realisierung von Mindeststandards bei der Unterbringung, aber auch eine gemeinsame Definition sicherer Herkunftsstaaten. Es berichtet u.a. spiegel.de.

Aufsichtsräte: Mehr als die Hälfte der deutschen Mittelstandsunternehmen besitzen trotz entsprechender gesetzlicher Vorgaben keinen Aufsichtsrat. Die Beteiligung von Beschäftigtenvertretern an diesem Kontrollgremium laufe somit leer. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Universität Jena, zu der die FAZ (Joachim Jahn) berichtet.

In einem separaten Kommentar schlägt Joachim Jahn (FAZ) vor, als Konsequenz "das sogenannte Drittbeteiligungsgesetz abzuspecken". "Ob mit oder ohne Beteiligung der Beschäftigten" sei ein Aufsichtsrat als Kontrollgremium bei Unternehmen dieser Größenordnung häufig schlicht überflüssig.

Datenschutz: In einem Gastkommentar für das Handelsblatt fordert Nadine Schön, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine zurückhaltende datenschutzrechtliche Regulierung. Nur durch einen digitalen Binnenmarkt in Europa und ein dazugehöriges einheitliches Datenschutzrecht könne gewährleistet werden, dass Europa bei der Entwicklung neuartiger Geschäftsmodelle nicht abgehängt werde. Voraussetzung sei eine realistische Wahrnehmung der bereits erreichten digitalen Durchdringung zahlreicher Lebensbereiche.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. August 2015: Bayer 04 vergleicht sich – Versammlungsfreiheit für alle? – Mehrarbeit bei der Feuerwehr . In: Legal Tribune Online, 25.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16694/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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