Die juristische Presseschau vom 25. April 2014: Ecclestone fühlt sich erpresst – LBBW-Verfahren eingestellt – Supreme Court zu Entschädigungen

25.04.2014

Justiz

BVerfG – AfD und Europawahl: Der Freiburger Jurist Elias Mößner hält die "Alternative für Deutschland" (AfD) für undemokratisch und hat eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, um zu verhindern, dass die Partei zur Europawahl zugelassen wird. lto.de (Claudia Kornmeier) erläutert, Mößner berufe sich dabei auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht zum Wahlrecht bei Bundestagswahlen. Demnach müsse auch für das Europaparlament sicher gestellt werden, dass die zugelassenen Parteien demokratisch organisiert sind.

BVerfG – Missstände bei der Pflege: Nachdem der Sozialverband VdK angekündigt hat, Verfassungsbeschwerden gegen Missstände in Pflegeheimen einzureichen, kommentiert Joachim Jahn (FAZ) knapp, dem sei "kein Erfolg zu wünschen". Richter dürften der Politik keine Reformen "vorschreiben", sie könnten allenfalls an den Gesetzgeber appellieren, Mindeststandards zu wahren.

BayVfGH - Rundfunkbeitrag: Der Jurist Ermano Geuer schildert auf juwiss.de seine Klage gegen den Rundfunkbeitrag vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und die mündliche Verhandlung, die im März stattfand. Das Urteil wird für den 15. Mai erwartet.

LG Stuttgart zu LBBW-Vorständen: Das Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart um geschönte Bilanzen bei der Landesbank Baden-Württenberg endet mit Einstellung gegen Geldzahlungen. Der ehemalige Vorsitzenden der Landesbank Baden-Württemberg, Siegfried Jaschinski, weitere ehemalige LBBW-Vorstände und die mitangeklagten Wirtschaftsprüfer akzeptierten die Geldauflagen – sie müssen zwischen 20.000 und 50.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Die FAZ (Bernd Freytag – Zusammenfassung auf faz.net) berichtet. Joachim Jahn (FAZ) kommentiert, die Zahlungen seien "lächerlich niedrig", die eigentlichen "Zockereien mit amerikanischen Ramschpapieren" nicht aufgeklärt worden. Dieser und andere Fälle zeigten, dass die "Aufarbeitung der Finanzkrise kein Fall für die Strafjustiz" sei.

LG Münster zu Schadensersatz für Lottogewinner: Die Privatbank Merck Finck soll einem Lottogewinner eine halbe Millionen Euro Schadensersatz zahlen, weil sei ihn falsch beraten hat, so das Landgericht Münster. Wie spiegel.de meldet, hatte der Familienvater 6,3 Millionen Euro im Lotto gewonnen, aber fast alles in riskanten Anlagen verloren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LAG Bremen zu Kündigung von Sexualstraftäter: spiegel.de (Benjamin Schulz) berichtet über den Fall eines Sexualstraftäters, der von seinem Arbeitgeber bereits zum dritten Mal gekündigt wurde – stets rechtswidrig, wie das Landesarbeitsgericht Bremen nun erneut entschied. Der Mann ist als Hafenarbeiter bei dem Logistikunternehmen Eurogate angestellt. Nachdem bekannt wurde, dass er 2011 wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter verurteilt worden war, gab es heftige Proteste in der Belegschaft.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. April 2014: Ecclestone fühlt sich erpresst – LBBW-Verfahren eingestellt – Supreme Court zu Entschädigungen . In: Legal Tribune Online, 25.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11790/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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