Die juristische Presseschau vom 24. Juli 2014: Voßhoff kritisiert "Anti-Terror-Datei" – BGH kritisiert Abschiebehaft – VG Trier kritisiert Esels Einsamkeit

24.07.2014

Recht in der Welt

Schweiz – Völkerrechtsvorrang: Der Rechtswissenschaftler Patrick Freudiger (juwiss.de) setzt sich mit dem Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht am Beispiel der Schweiz und der Europäischen Menschenrechtskonvention auseinander. Er verweist auf die Erweiterungen durch internationale Rechtsprechung und meint, es müsse dem nationalen Gesetzgeber möglich sein, sich dem durch bewusste Entscheidung entgegenzustellen. Ein Verweis auf den Vorrang des Völkerrechts allein werde den bestehenden Fragen nicht gerecht.

Sonstiges

Haftungsrisiko bei Kartellrechtsverstößen: Rechtsanwalt Dr. Andreas Grünwald setzt sich auf dem Handelsblatt-Rechtsboard mit der Haftung von Mutterkonzernen für Kartellrechtsverstöße ihrer Töchter im Unionsrecht auseinander. Anstoß bietet die Entscheidung der EU-Kommission zur Verhängung von Bußgeldern gegen das sogenannte "Power-Cable"-Kartell und die gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter beteiligter Unternehmen, welche auf Einflussmöglichkeit abstellt, die bei 100-Prozent-Beteiligung vermutet wird.

DFB-Logo – Marke oder Bundesadler? Die Supermarktkette Real geht gegen den Deutschen Fußballbund vor, dessen Logo keine Wort-Bild-Marke sei, sondern der nicht als Marke zulässige Bundesadler. Der Fußballbund hatte gegen die Supermarktkette eine einstweilige Verfügung erwirkt wegen des Verkaufs von Artikeln mit einem dem DFB-Logo sehr ähnlichen Aufdruck. Im Hauptverfahren droht Verurteilung zu Schadensersatz, berichten die SZ (Angelika Slavik) und spiegel.de.

Burkaverbot und Zwang zur Geselligkeit: Der Autor und Jurist Maximilian Steinbeis kommentiert im Feuilleton der SZ zum "vivre ensemble" als Begründung für das Burkaverbot. Er sieht das eigene Gesicht der Gemeinschaft übereignet und dem Individuum genommen und zieht eine Parallele zur Begründung der Sondervoten im Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Demonstrationsblockade ist strafbar: Rechtsprofessor Jürgen Schwabe schreibt in der FAZ von der Strafbarkeit der Blockade von Versammlungen nach § 21 Versammlungsgesetz. Er kritisiert, wie dieses Verbot von der Exekutive ignoriert wird und mit welch fragwürdigen Begründungen dies geschieht.

Preis für Dienstpflichterfüllung: Der Richter am Landgericht Florian Lickleder weist in der FAZ darauf hin, dass die für ihre "akademische Zivilcourage" geehrten Professoren bei der Prüfung der Plagiatsvorwürfe gegen Annette Schavan lediglich ihre Dienstpflicht erfüllt hätten. Ihnen dafür die Universitätsmedaille zu verleihen, wirke durchaus eigentümlich.

Das Letzte zum Schluss

Einsamer Esel: Ein einsamer Esel habe Anspruch auf soziale Kontakte, entschied das Verwaltungsgericht Trier und ordnete seine "Vergesellschaftung" an. Es berichtet Udo Vetter (lawblog.de).

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Juli 2014: Voßhoff kritisiert "Anti-Terror-Datei" – BGH kritisiert Abschiebehaft – VG Trier kritisiert Esels Einsamkeit . In: Legal Tribune Online, 24.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12658/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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