Die juristische Presseschau vom 24. November 2016: Kein Asyl für syri­sche Flücht­linge? / Wahl­fach Legal Tech? / Straf­tat­be­stand gegen Scharia-"Polizei"?

24.11.2016

Justiz

BVerfG zu Yahoo-Verfassungsbeschwerde: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Suchmaschinenbetreibers Yahoo gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger für unzulässig erklärt. Die Karlsruher Richter argumentierten, es könne den Klägern zugemutet werden, den ordentlichen Rechtsweg auszuschöpfen. tagesschau.de (Klaus Hempel) und lto.de geben die Entscheidung wieder.

OLG München – NSU: Wie spiegel.de (Björn Hengst) und SZ (Wiebke Ramm) schreiben, habe Wohllebens Verteidiger Wolfram Nahrath im NSU-Verfahren erneut "rechtsextremistische Propaganda" betrieben. Er will den Historiker Olaf Rose, der NPD-Mitglied ist, als Sachverständigen hören, um so zu beweisen, dass der ehemalige Reichsminister Rudolf Heß eigentlich als Friedenskämpfer agierte. Der Nebenklagevertreter Schön meint, so entlarve der Verteidiger seine politische Gesinnung: Eine "unglaubliche Sauerei".

StA Köln – NSU-Aktenvernichtung: Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt nun doch wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung und des Verwahrungsbruchs gegen den ehemaligen Referatsleiter der Abteilung Rechtsextremismus im Bundesamt für Verfassungsschutz mit dem Tarnnamen Lothar Lingen. Nachdem die StA das Verfahren Anfang November einstellen wollte, ordnete sie jetzt nach weiteren Hinweisen eines Journalisten kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist eine Vernehmung an. Bei dieser äußerte "Lingen" sich nicht zu den Vorwürfen. Der Beschuldigte hat, wie es heißt, nach Auffliegen des NSU im November 2011 Akten über V-Männer vernichten lassen. spiegel.de (jpz) berichtet.

OLG Düsseldorf – Sven Lau: Im Strafverfahren wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Zeuge Ismail I. Sven Lau schwer belastet. Der Angeklagte solle ihn für die islamistische Terrormiliz Jamwa angeworben haben. FAZ (Reiner Burger) und taz (Sabine am Orde) schreiben über die Aussage.

Kritik an der Strafjustiz: "Die volle Härte des Gesetzes heißt heute oft, wir stellen von Straftätern die Personalien fest, und Richter lassen sie wieder frei." Der Vorsitzende der deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt fordert daher etwa, die Ausbildung und Berufung von Richtern zu überprüfen. Er reagiert damit auf die Gewalttat an einer Frau in Hameln – der Täter sei bereits mehrfach durch Gewaltdelikte aufgefallen und nie inhaftiert worden. spiegel.de gibt seine Kritik an der deutschen Strafjustiz wieder, weist aber darauf hin, dass Wendts Positionen zur inneren Sicherheit umstritten seien.

In einem weiteren Beitrag gibt spiegel.de (Ansgar Siemens/Jean-Pierre Ziegler) bereits die Replik wieder: So betont die Staatsanwaltschaft Hannover, der Täter habe keine Gewaltkarriere. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds Sven Rebehn rügt Wendt: "Das ist den Kollegen aus der Justiz gegenüber ehrabschneidend". Seine Aussagen seien purer Populismus.

LG Bochum – Werner Mauss: "Wo Mauss' Spuren sichtbar werden, riecht es nach Ärger." Anlässlich des Strafverfahrens gegen den ehemaligen V-Mann Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung widmet sich die Zeit (Thomas E. Schmidt) ausführlich dem "am wenigstens geheimen Geheimdienstagenten". Diesem drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe, weil er in den Jahren von 2009 bis 2013 rund 15,2 Millionen Euro Einkommensteuer hinterzogen haben soll.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. November 2016: Kein Asyl für syrische Flüchtlinge? / Wahlfach Legal Tech? / Straftatbestand gegen Scharia-"Polizei"? . In: Legal Tribune Online, 24.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21286/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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