Die juristische Presseschau vom 24. September 2013: Gedanken zur Wahl – Rechtswidrige DNA-Probe – Muslimbrüder verboten

24.09.2013

Wie hat sich eigentlich das neue Wahlrecht gemacht? Diese und andere Fragen am Tag danach. Außerdem in der Presseschau: Überbleibsel aus der letzten Legislaturperiode, freiwillige, aber trotzdem rechtswidrige DNA-Proben, der dritte Mordfall im NSU-Prozess, wieder mal verbotene Muslimbrüder und ein Wahlpartyschlager der Toten Hosen.

Thema des Tages

Wahl und Recht: Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) macht sich rechtspolitische "Gedanken am Tag nach der Bundestagswahl". Problematisch sei eine große Koalition mit fast vier Fünfteln der Abgeordneten. Die Opposition könne damit weder an Untersuchungsausschüssen teilnehmen, noch eine Normenkontrollklage vor das Verfassungsgericht bringen. Auch die künftige Besetzung des Justizministeriums mache ihm Sorgen – Sabine Leutheusser-Schnarrenberger habe jedenfalls Durchhaltevermögen gegenüber dem Innenministerium gezeigt. Befürchtungen, der Bundestag werde durch die Ausgleichsmandate dramatisch aufgebläht, hätten sich dagegen als unbegründet erwiesen.

Die Wahlrechtsreform und die Details von Überhang- und Ausgleichsmandaten erklärt die SZ (Wolfgang Janisch), gibt sich dabei jedoch etwas skeptischer: Dass der Bundestag überschaubar bleibe, liege auch an den hohen Beliebtheitswerten von Angela Merkel.

Mit der Briefwahl befasst sich die FAZ (Reinhard Müller). Immer mehr Wähler würden ihre Wahlentscheidung schon vor dem Wahltag und zu Hause treffen – was vom Bundesverfassungsgericht, in früheren Entscheidungen noch skeptisch, kürzlich gebilligt wurde.

Rechtspolitik

Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftler: Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hat der Bundesrat noch eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes gebilligt. Damit erhalten Autoren ein Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Zeitschriftenbeiträge. Der Jurist und Bibliothekdirektor Eric W. Steinhauer erläutert auf lto.de das Für und Wider der Regelung, die Open Access-Anhängern zu wenig ist und den Wissenschaftsverlagen zu weit geht.

Aktienrechtsnovelle: Im Bundesrat gescheitert ist dagegen die Aktienrechtsnovelle, mit der unter anderem Managergehälter stärker von den Aktionären kontrolliert werden sollten. Davon abgesehen seien die meisten Änderungen aber unumstritten und würden in der nächsten Legislaturperiode kommen, meint Ulrich Noack (Handelsblatt Rechtsboard). Zur Frage der Managergehälter könne es zudem bald EU-Vorgaben geben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. September 2013: Gedanken zur Wahl – Rechtswidrige DNA-Probe – Muslimbrüder verboten . In: Legal Tribune Online, 24.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9650/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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