Die juristische Presseschau vom 24. März 2016: Urteil zu Sre­b­re­nica-Massaker / TV-Über­tra­gung aus dem Gericht? / EuGH und deut­sche Kir­chen

24.03.2016

Das UN-Kriegsverbrechertribunal urteilt über Radovan Karadžić. Außerdem in der Presseschau: Müssen Kirchen gleichbehandeln, ist Google Analytics unzulässig und gibt es bald TV-Aufnahmen während der Urteilsverkündung?

Thema des Tages

UN-Kriegsverbrechertribunal – Radovan Karadžić: Am heutigen Donnerstag spricht das UN-Kriegsverbrechertribunal sein Urteil über Radovan Karadžić. Dem bosnischen Serbenführer werden Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem Bosnienkrieg vorgeworfen. In dem Konflikt fanden "ethnische Säuberungen", die Vertreibung von über zwei Millionen Menschen aus den von serbischen Truppen eroberten Gebieten und die Ermordung einer Vielzahl von Menschen statt. Karadžić soll auch für das Massaker von Srebrenica mitverantwortlich sein, das als größtes Kriegsverbrechen in Europa nach 1945 in die Geschichte einging. Fast 8.000 Menschen, bosnische Muslime der Enklave Srebrenica, wurden 1995 an verschiedenen Orten umgebracht. Viele Menschen hatten sich vor der Eroberung des Gebiets durch Karadžić' General Ratko Mladić in die Berge geflüchtet, viele wurden jedoch von Soldaten gefunden und erschossen.

Ausführlich berichten die FAZ (Michael Martens) und die taz (Erich Rathfelder).

Rechtspolitik

TV-Übertragung aus dem Gerichtssaal: Wie das Hbl (Anja Stehle) weiß, plant das Bundesjustizministerium, die TV-und Radioübertragung während der Entscheidungsverkündung an obersten Gerichten zuzulassen. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes soll in den nächsten Monaten ins Bundeskabinett eingebracht werden. Mehrere Präsidenten von Obergerichten haben sich gegen den Vorstoß ausgesprochen.

Geoblocking: Die EU-Kommission will gegen das sogenannte Geoblocking vorgehen, das von Internethändlern dazu genutzt wird, ausländische Kunden vom Einkauf abzuhalten. Um erhöhte Transport- und Logistikkosten und die Berücksichtigung der verschiedenen nationalen Rechtsordnungen zu vermeiden, leiten Einkaufs-Websites die Nutzer ausländischer IP-Adressen auf länderspezifische Seiten um oder sperren Inhalte für sie. Es sei fraglich, ob derartige Beschränkungen im EU-Binnenmarkt zulässig sind, berichtet Rechtsanwalt Ingo Spahr auf lto.de.

Strafbarkeit des Angriffskrieges: Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch beschlossen, das Führen eines Angriffskrieges und "sonstige Angriffshandlungen" ins deutsche Völkerstrafgesetzbuch aufzunehmen und mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bedrohen. Bislang war nur die "Vorbereitung eines Angriffskrieges" strafbar. Täter können nur Staatsoberhäupte sein und bestraft werden sollen nur "offenkundige" Verletzungen der UN-Charta, berichtet die taz (Christian Rath).

Prostituiertenschutzgesetz: Der Gesetzentwurf über neue Regeln für den Prostitutionsbetrieb ist vom Bundeskabinett angenommen worden. Er betrifft insbesondere Anmeldungen und Gesundheitsberatungen für Prostituierte sowie Auflagen für Bordellbetreiber wie Freier. So werden etwa bestimmte Praktiken untersagt und eine Kondompflicht eingeführt, meldet die SZ (EPD).

Bestechung von Ärzten: Die Rechtspolitiker der Großen Koalition haben sich bei der Strafbarkeit von Korruption im Gesundheitswesen auf einen Kompromiss geeinigt. Strafbar wird zukünftig die Annahme von Vergünstigungen durch Ärzte und andere Heilberufler für die Verschreibung bestimmter Medizinprodukte. Verstöße gegen das Berufsrecht werden allerdings weiterhin nicht strafrechtlich geahndet. Dies berichtet die FAZ (Joachim Jahn).

Private Sicherheitsdienste: Nach Übergriffen durch Wachdienstmitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften hat sich das Bundeskabinett auf strengere Regeln für private Sicherheitsdienste geeinigt, meldet die FAZ. Dazu gehören Sachkunde- und Zuverlässigkeitsprüfungen für Betreiber und Mitarbeiter, Auskunftsmöglichkeiten der Behörde bei Polizei und Verfassungsschutz und ein zentrales Register über Bewachungsunternehmen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. März 2016: Urteil zu Srebrenica-Massaker / TV-Übertragung aus dem Gericht? / EuGH und deutsche Kirchen . In: Legal Tribune Online, 24.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18885/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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