Die juristische Presseschau vom 23. Juli 2014: Kranke dürfen Hanf anbauen – Schwesig darf wohl NPD attackieren – Josef S. darf nach Hause

23.07.2014

Recht in der Welt

Österreich - Josef S.: Das Wiener Landgericht hat den deutschen Studenten Josef S. aus Jena trotz dünner Beweislage unter anderem wegen Landfriedensbruch zu zwölf Monaten Haft verurteilt. Er soll bei Protesten gegen einen Burschenschaftler-Ball als Rädelsführer Gewalt ausgeübt haben. Unter Anrechnung der Untersuchungshaft wurde die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Er ist deshalb wieder frei. Über das Urteil berichtet spiegel.de (Oliver Trenkamp).

Schweiz - EMRK: Die Schweizer Juristin Nesa Zimmermann stellt auf juwiss.de eine Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte vor. Darin wurde untersucht, ob es möglich ist, dem Schweizer Recht Vorrang vor der Europäischen Menschenrechtskonvention einzuräumen. Die Studie komme zum Schluss, dass die Schweiz sich entweder generell an die EMRK-Vorgaben halten oder den Vertrag kündigen müsse.

Niederlande - Völkermord in Srebrenica: Die FAZ (Reinhard Müller) analysiert das Urteil des Bezirksgerichts Den Haag zur Verantwortlichkeit holländischer Blauhelmsoldaten für den serbischen Völkermord im bosnischen Srebrenica 1995.

IStGH - Hans-Peter Kaul: Am Montag starb der ehemalige deutsche Richter am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Hans-Peter Kaul. Er hatte schon als Diplomat das Statut des IStGH mit ausgehandelt. Der Tagesspiegel (Julia Prosinger) widmet ihm einen Nachruf, kürzer auch die SZ (Ronen Steinke).

Das Letzte zum Schluss

Entlassung wegen Falschparkens: Ein Schweizer Polizist ist nach 25-jähriger Dienstzugehörigkeit entlassen worden, weil er vor dem Polizeipräsidium immer falsch geparkt hatte. Er habe geduldet, dass der Parkplatzwächter nie eine Geldbuße gegen ihn verhängt habe und sich so selbst begünstigt. Das Schweizer Bundesgericht hat die Entlassung des Polizisten jetzt bestätigt, meldet die Schweizer Zeitung Blick.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Juli 2014: Kranke dürfen Hanf anbauen – Schwesig darf wohl NPD attackieren – Josef S. darf nach Hause . In: Legal Tribune Online, 23.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12649/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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