Die juristische Presseschau vom 23. Juli 2014: Kranke dürfen Hanf anbauen – Schwesig darf wohl NPD attackieren – Josef S. darf nach Hause

23.07.2014

Justiz

BVerfG - staatliche Neutralitätspflicht: "Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt", sagte Familienministerin Manuela Schwesig in einem Interview. Die NPD sieht darin die staatliche Neutralitätspflicht verletzt. Am gestrigen Dienstag verhandelte das Bundesverfassungsgericht. Eine Niederlage der NPD zeichnet sich ab, berichten unter anderem die SZ (Wolfgang Janisch) und die Badische Zeitung (Christian Rath).

lto.de (Claudia Kornmeier) nimmt das Verfahren zum Anlass, einen Überblick über aktuelle Verfassungsklagen der NPD zu geben.

OLG München - NSU: Nun ist es offiziell, dass das Oberlandesgericht München den Antrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe abgelehnt hat, ihre Pflichtverteidiger wegen fehlenden Vertrauens zu entpflichten. Der Prozess lief nun mit der Aussage einer Zeugin normal weiter. Es berichten unter anderem spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und SZ (Annette Ramelsberger).

Im Interview mit der taz (Stefan Reinecke) warnt der Anwalt und FDP-Politiker Gerhard Baum, es sei problematisch, wenn das Gericht das Binnenverhältnis zwischen Angeklagter und Anwälten ausleuchte. "Vertrauen ist entweder vorhanden - oder nicht."

Holger Schmidt (SWR-Terrorismus-Blog) kommentiert: "Unter dem Strich hat also Beate Zschäpe nicht nur nichts erreicht, sondern verloren." Reinhard Müller (FAZ) meint: Zschäpe habe " es ja weiterhin in der Hand, ihre Strategie, die bisher aus Schweigen besteht, zu ändern und ihre Anwälte anders an die Leine zu nehmen." Christian Rath (taz) hält es für eine "naive Fantasie", dass Zschäpe, falls sie reden würde, umfassend auspackt.

BGH zu Suhrkamp: Der Bundesgerichtshof hat eine umfassende Prüfung des Suhrkamp-Insolvenzplans durch das Berliner Landgericht angeordnet. Das Landgericht hatte ursprünglich die Beschwerde des Suhrkamp-Minderheitsgesellschafters Hans Barlach gegen den Insolvenzplan für unzulässig erklärt. Den Beschluss analysieren die SZ (Andreas Zielcke), die taz (Christian Rath/Dirk Knipphals) und das Handelsblatt.

BGH zu Gasrechnungen: Die Ex-Frau eines Mieters muss für dessen offene Gasrechnung haften, wenn sie den Mietvertrag mitunterschrieben hat. Dies gilt auch dann, wenn sie nie selbst in der Wohnung gelebt oder Gas verbraucht hat. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof, berichtet die Welt (Kathrin Gotthold).

EuGH zur Anwaltszulassung: Es ist kein Missbrauch der Niederlassungsfreiheit, wenn Anwälte die Zulassung in einem anderen Staat erwerben, ohne dort als Anwalt zu arbeiten. Das entschied laut FAZ (Joachim Jahn) vorige Woche der Europäische Gerichtshof.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Juli 2014: Kranke dürfen Hanf anbauen – Schwesig darf wohl NPD attackieren – Josef S. darf nach Hause . In: Legal Tribune Online, 23.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12649/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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