Die juristische Presseschau vom 23. Juni 2015: Zschäpe gegen Verteidigung - Mansour frei - Überwachung auf französisch

23.06.2015

Recht in der Welt

Frankreich – Geheimdienstgesetz: Ein neues französisches Gesetz zu Abhörbefugnissen des Geheimdienstes, über dessen Verabschiedung in dieser Woche beraten wird, hat kurz zuvor eine erhebliche Verschärfung erfahren. Wie das Handelsblatt (Thomas Hanke) schreibt, ist auf Betreiben eines engen Vertrauten von Premierminister Manuel Valls ein Absatz eingefügt worden, nach dem "jede technisch mögliche Art des Ausspähens" von Ausländern und nicht permanent in Frankreich Lebenden nur von der Genehmigung des Regierungschefs abhängen soll.

Nicht zuletzt diese Bestimmung macht aus dem Vorhaben in den Worten von Rudolf Balmer (taz) "einen 'Patriot Act' á la française". Mangelndes Interesse vieler Bürger an der Einschränkung von Freiheitsrechten im Namen der Terrorbekämpfung spiegele sich in der offiziösen Argumentation, mit dem neuen Gesetz würde nurmehr eine bereits existierende Praxis legalisiert.

Spanien – Frank Hanebuth: Der deutsche Hells Angel-Funktionär Frank Hanebuth bleibt nach Entscheidung eines Madrider Gerichts weiterhin in Untersuchungshaft. Auf ihn warte ein Verfahren wegen u.a. Bildung einer kriminellen Vereinigung und Menschenhandel, schreibt spiegel.de (Jörg Diehl/Claas Meyer-Heuer).

USA – Homo-Ehe: Der Supreme Court der USA entscheidet in den kommenden Tagen, ob Bundesstaaten das Recht haben, gleichgeschlechtliche Ehen zu verbieten oder ob sie sogar verpflichtet sein können, derartige Ehen anzuerkennen. Der Bericht von spiegel.de (Marc Pitzke) stellt den zugrundeliegenden Fall vor und mutmaßt "eine der folgenschwersten Entscheidungen" in der Geschichte des Gerichts, vergleichbar vielleicht mit jener zur Legalisierung von Abtreibungen aus dem Jahr 1973.

USA – Fracking: Ein Stamm US-amerikanischer Ureinwohner aus dem Südwesten des Landes verklagt das Innenministerium wegen Verschärfungen, die dieses zur Ölfördermethode Fracking verfügt hat. Die Southern Ute-Indianer sehen in den Regeln einen ungerechtfertigten Eingriff in das ihnen durch den Indian Mineral Leasing Act eingeräumte Recht, über Bodennutzung selbst zu entscheiden, schreibt die SZ (Kathrin Werner).

Sonstiges

NS-Gedenken: Im Münchner Stadtrat steht eine Abstimmung zu der angemessenen Form des individuellen Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus bevor. Wie Martin Bernstein (SZ) schreibt, sollen nach den Vorstellungen der rot-schwarzen Mehrheit die bundesweit bekannten Stolpersteine zwar nach wie vor verboten bleiben. Dagegen sollten jedoch auf Wunsch von Angehörigen an Hauswänden Gedenkplaketten für NS-Opfer angebracht werden.

Das Letzte zum Schluss

Gesundheitsgefahr: Tätowierungen gelten schon länger nicht mehr als Alleinstellungsmerkmal von Matrosen und Häftlingen, können aber trotzdem immer noch Ärger verursachen. In einem australischen Sorgerechtsstreit entschied das Gericht zwar zugunsten einer jungen Mutter, verbot ihr aber gleichzeitig, ihr Kind zu stillen. Beim Anfertigen ihrer Tätowierungen hätte sie sich schließlich anstecken können, so das Gericht. justillon.de (Andreas Stephan) berichtet.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Juni 2015: Zschäpe gegen Verteidigung - Mansour frei - Überwachung auf französisch . In: Legal Tribune Online, 23.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15957/ (abgerufen am: 20.05.2024 )

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