Die juristische Presseschau vom 23. Juni 2015: Zschäpe gegen Verteidigung - Mansour frei - Überwachung auf französisch

23.06.2015

Im NSU-Verfahren streitet Beate Zschäpe mit ihren Anwälten. Außerdem in der Presseschau: Ahmed Mansour ist frei, weitere Anklage gegen Wiedeking, erweiterte Befugnisse für französischen Geheimdienst und gesundheitsgefährdende heiße Nadeln.

Thema des Tages

OLG München – NSU: Die Auseinandersetzungen zwischen Beate Zschäpe und ihrem Verteidiger-Team spitzen sich zu. U.a. spiegel.de (Gisela Friedrichsen) berichtet zu einer Erklärung aus der vergangenen Woche. In dieser nahm die Hauptangeklagte im Verfahren vor dem Oberlandesgericht München Stellung zu der vorherigen Erklärung ihrer Verteidiger. Die zunächst nur gegen Anwältin Anja Sturm erhobenen Vorwürfe seien nun vertieft worden, darüberhinaus habe Zschäpe aber auch das Prozessverhalten der Kollegen Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl kritisiert. In einem Postskriptum habe Zschäpe zudem angedeutet, gegen den Rat ihrer Anwälte bereit zu sein, zu einzelnen Vorwürfen auszusagen. Der Bericht von zeit.de (Tom Sundermann) geht auch auf die Risiken ein, die mit derartigen Teileinlassungen verbunden sein können. Eine ausführliche Analyse der mutmaßlichen Beweggründe Zschäpes bringt Holger Schmidt (SWR-Terror-Blog).

Christian Bommarius (Berliner Zeitung) hält das vermeintliche Angebot der Angeklagten für den Versuch einer Erpressung des Gerichts, das dieses Angebot nicht annehmen könnte. Bei einer Entpflichtung der Verteidigung würde der Prozess vermutlich platzen, Zschäpe dagegen solle aussagen, wenn sie dies wünsche. Annette Ramelsberger (SZ) macht eine "manipulative Macht" der Angeklagten aus, von der sich ihre Verteidiger nicht steuern lassen wollten. Offenbar werte Zschäpe den Prozessverlauf zutreffend und verfolge daher durch ihr vermeintliches Aussage-Angebot nun eine neue Strategie.

Rechtspolitik

Vorratsdatenspeicherung: Im jüngsten SPD-Parteikonvents-Beschluss zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung erkennt Thomas Stadler (internet.law.de) historische Vorbilder. Die Partei hätte "seit jeher empfindlich reagiert, wenn ihr vorgehalten wurde, sie würde nicht im Sinne der Staatsräson handeln." So seien denn auch "praktisch alle freiheitsfeindlichen und grundrechtseinschränkenden Gesetzesvorhaben der letzten 20 Jahre" von der SPD mitgetragen worden.

Steuerbetrug: Nach Darstellung des Handelsblatts (Volker Votsmeier) verweigert sich das von Wolfgang Schäuble (CDU) geführte Bundesfinanzministerium der Einführung einer Software, mit der die Manipulation von Kassensystemen erschwert werden soll. Durch derartige Manipulationen zur Verschleierung des tatsächlichen, steuerpflichtigen Umsatzes verlöre der Fiskus bis zu zehn Milliarden Euro jährlich, dass Bundesministerium bevorzuge jedoch eine EU-weite Lösung.

Abschlussprüferreformgesetz: Das Handelsblatt (Jan Keuchel) berichtet zu einem möglichem Kungelverdacht beim Gesetzentwurf zum Abschlussprüferreformgesetz. Einer der Autoren des Entwurfs, Ministerialbeamter im Bundesjustizministerium, stehe auf der Honorarliste des Verlags des Wirtschaftsprüfer-Verbandes IDW. Der nach den Enthüllungen zu den sogenannten Lux-Leaks beauftragte Entwurf räume zudem betroffenen Prüfer-Unternehmen mehr Spielräume ein, als dies nach einer ab Juni 2016 geltenden EU-Verordnung vorgesehen sei.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Juni 2015: Zschäpe gegen Verteidigung - Mansour frei - Überwachung auf französisch . In: Legal Tribune Online, 23.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15957/ (abgerufen am: 10.05.2024 )

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