Die juristische Presseschau vom 23. Juni 2015: Zschäpe gegen Verteidigung - Mansour frei - Überwachung auf französisch

23.06.2015

Justiz

StA Berlin – Ahmed Mansour: Der Journalist Ahmed Mansour ist wieder auf freiem Fuß. Bei der Prüfung der Auslieferungsvoraussetzungen hätten sich neben rechtlichen auch "nicht ausschließbare politisch-diplomatische Bedenken" ergeben, zitiert zeit.de (Till Schwarze) den Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft. Der Beitrag zeichnet zudem die rechtlichen Grundlagen der internationalen Rechtshilfe und die relevanten Daten des Verfahrens nach. Den "außergewöhnlichen" Hergang des Falles und die politische Position Mansours schildert ein ausführlicher Beitrag der SZ (Ronen Steinke). Die taz (Christian Rath) berichtet ebenfalls.

Kai-Hinrich Henner (Handelsblatt) hält das Vorgehen der Berliner Justiz bis zur Freilassung Mansours für "so ungeheuerlich, dass sie sich schon fragen lassen muss, ob sie ein Unrechtsregime noch von einem Rechtsstaat unterscheiden kann". Selbst wenn die gegen den Journalisten in Ägypten erhobenen Vorwürfe zuträfen, hätte sich "eine Auslieferung an das Folterregime am Nil von selbst" verboten. Für Jost Müller-Neuhof (Tagesspiegel) offenbart die Angelegenheit auch die Gefahren einer "automatisierten" Strafverfolgung. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits angemahnt, dass eine Auslieferungsprüfung jedenfalls dann zügig erfolgen müsse, wenn evidente Verweigerungsgründe vorlägen. Diese Prüfungen erfolgten jedoch häufig nicht gründlich genug.

EuGH – AGG-Hopping: In der vergangenen Woche legte das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob sogenanntes AGG-Hopping unionsrechtlich als Bewerbung zu bewerten sei. beck.blog.de (Christian Rolfs) stellt Fall und Rechtslage vor.

LG Stuttgart – Wendelin Wiedeking: Wegen der Täuschung von Anlegern müssen sich Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und der früherer Finanzvorstand des Unternehmens, Holger Härter, ab dem 31. Juli vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Wie die SZ (Klaus Ott) berichtet, hat die Anklagebehörde nun eine zusätzliche Anklage vorgelegt, in der es ebenfalls um Marktmanipulationen, diesmal durch eine vermeintlich falsche Presseerklärung, gehe. Ob die beiden Verfahren zusammen verhandelt würde, sei noch offen.

VG Braunschweig zu Namensänderung: Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat es in der vergangenen Woche abgelehnt, die von einer deutsch-türkischen Familie geltend gemachten Gründe für eine Namensänderung als ausreichend im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen anzusehen. Wie lto.de schreibt, hätten die Kläger Diskriminierungserfahrungen wegen ihres ausländisch klingenden Nachnamens behauptet.

AG Hannover – Notwehr: Nach Entscheidung des Amtsgerichts Hannover bleibt ein Mann, der vor zwei Wochen einen mutmaßlichen Einbrecher erschoss, weiterhin in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittle weiter wegen des Verdachts auf Totschlag, so spiegel.de. Der Betroffene behaupte dagegen weiterhin, in Notwehr gehandelt zu haben.

Schiedsverfahren – Toll Collect: Das wegen der verzögerten Inbetriebnahme des LKW-Maut-Systems Toll Collect laufende Schiedsverfahren hat nach Ansicht von Michael Bauchmüller (SZ) bislang nur den Nachweis "für die Untauglichkeit eines Schiedsgerichts in öffentlich-privaten Partnerschaften" erbracht. Die beteiligten Unternehmen profitierten von der Dauer des Verfahrens durch die steuerliche Geltendmachung drohender Verluste. Steuerzahler dagegen blieben von Informationen zum Verfahrensstand ausgeschlossen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Juni 2015: Zschäpe gegen Verteidigung - Mansour frei - Überwachung auf französisch . In: Legal Tribune Online, 23.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15957/ (abgerufen am: 20.05.2024 )

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