Die juristische Presseschau vom 22. Oktober 2014: BVerfG zu Rüstungsexporten – BAG zu Urlaubsregelung – Strafmaß im Pistorius-Prozess

22.10.2014

Recht in der Welt

Südafrika – Pistorius: Im Prozess gegen Oscar Pistorius wegen der tödlichen Schüsse auf seine Freundin Reeva Steenkamp hat die Richterin das Strafmaß verkündet. Für die fahrlässige Tötung erhielt der Sportstar eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und zudem drei Jahre für den unerlaubten Waffenbesitz auf Bewährung. Die SZ (Isabel Pfaff), taz (Martina Schwikowski), spiegel.de (Gesa Mayr) und die FAZ (Claudia Bröll) berichten.

Tobias Zick (SZ) kommentiert, die Richterin zeige damit"Augenmaß und Unbeugsamkeit; sie ist weder den Rachsüchtigen entgegengekommen noch den Mitleidigen, die etwa auf Pistorius' Behinderung verwiesen."

Sonstiges

Pressefreiheit – heute-show: Rechtsanwalt Jonas Kahl analysiert auf telemedicus.de die Versagung der Drehgenehmigung für die Satiresendung "heute-show" durch die Bundestagsverwaltung. Diese berief sich darauf, dass es sich bei der Sendung um "keine politisch-parlamentarische Berichterstattung" handle. Der Autor verweist darauf, dass sowohl Satire, als auch die Form der Berichterstattung der Pressefreiheit unterfallen. Stattdessen müsste "allein maßgeblich sein, ob über politisch-parlamentarische Zusammenhänge berichtet wird oder nicht." Auch internet-law.de (Thomas Stadler) diskutiert die Begründung.

Berichtspflichten für Unternehmen: Die Vorgaben der EU-Richtlinie zu CRS-Berichtspflichten (Corporate Social Responsibility) stellen Rechtsanwalt Andreas Hecker und Tom Veltmann in der FAZ vor. Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter haben und im öffentlichen Interesse stehen müssen künftig Auskunft über die Auswirkung ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt, Sozial-, und Arbeitgeberbelange geben. Die Mitgliedsstaaten haben eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren und können den Adressatenkreis erweitern.

Cloud- Einsatz in Unternehmen: Rechtsanwalt Johannes Rabus beantwortet im Interview mit dem Handelsblatt (Manuel Heckel) Rechtsfragen, die sich bei der Verwendung von Cloud-Lösungen in Unternehmen stellen könnten. Besprochen werden datenschutzrechtliche Aspekte, die Rechtsform des Vertrags mit dem Clous-Anbieter und dessen Kündigung.

Das Letzte zum Schluss

Reuvoller Räuber: Ein 18-jähriger Tankstellenräuber hatte nach dem Raub ein so schlechtes Gewissen, dass er seine Maske abnahm, die Kassierin umarmte und daraufhin mehrmals zur Tankstelle zurückkehrte, um sich für den Raub zu entschuldigen. Beim erneuten Besuch habe die Kassiererin die Polizei verständigt, die den Räuber festgenommen habe, meldet justillon.de (Andreas Stephan).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Oktober 2014: BVerfG zu Rüstungsexporten – BAG zu Urlaubsregelung – Strafmaß im Pistorius-Prozess . In: Legal Tribune Online, 22.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13551/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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