Die juristische Presseschau vom 22. Oktober 2014: BVerfG zu Rüstungsexporten – BAG zu Urlaubsregelung – Strafmaß im Pistorius-Prozess

22.10.2014

Das BVerfG hat am gestrigen Dienstag das Informationsrecht des Parlaments bei Rüstungsexporten gestärkt und zugleich eingeschränkt. Außerdem in der Presseschau: Unternehmensjuristen sollen frei von der Rentenversicherungspflicht bleiben, BAG erlaubt längeren Urlaub für Ältere, Bandidos streiten um Kutten vor Gericht, Oscar Pistorius erhält seine Strafe und wie ein reumütiger Räuber sich selbst überführte.

Thema des Tages

BVerfG zum Informationsrecht bei Rüstungsexporten: Das Bundesverfassungsgericht hat am gestrigen Dienstag über den Umfang und die Grenzen des parlamentarischen Informationsrechts zu Rüstungsexportgenehmigungen der Bundesregierung entschieden. Das Parlament darf Auskunft über ein konkretes, bereits genehmigtes Kriegswaffenexportgeschäft verlangen. Darüber hinausgehende Informationspflichten – etwa zu den Gründen der Entscheidung oder zu Voranfragen der Rüstungsindustrie – bestehen nicht, da sie den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betreffen. Unter anderem die SZ (Wolfgang Janisch), Badische Zeitung (Christian Rath), die Welt (Thorsten Jungholt) und spiegel.de (Dietmar Hipp) berichten ausführlich und erläutern die Hintergründe.

Der wissenschaftliche Mitarbeiter Sebastian Roßner bespricht die Entscheidung auf lto.de. Mit der Bestimmung des Entscheidungsprozess als Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung liege das BVerfG "auf bekannten oder zumindest vorhersehbaren Pfaden". Überraschend und weniger parlamentsfreundlich sei dagegen die Festlegung einer Ausnahmemöglichkeit für den Fall der Staatswohlgefährdung, worüber die Regierung im Einzelfall selbst entscheiden dürfe.

Reinhard Müller (FAZ) begrüßt das Urteil des BVerfG, weil es die Handlungsfähigkeit des Staates sicherstelle, da die "absolute Offenheit" schädlich sei. Wolfgang Janisch (SZ) verweist auf Art. 26 des Grundgesetzes, der Rüstungsexporte generell verbiete und nur ausnahmsweise erlaube und meint zum Urteil: "Es unterlegt dem friedensliebenden Grundgesetz einen unangenehm kriegerischen Ton, den dessen Autoren nicht im Sinn hatten." Auch Christian Bommarius (FR) sieht das Urteil im Widerspruch zum "Geist des Grundgesetzes". Nach Christian Rath (taz) liegt dem Urteil ein "restriktives Demokratieverständnis" zugrunde, denn die Parlamentarier dürften bei Auskunft erst nach der Genehmigung nur noch"hinterhermekern", ohne noch etwas bewirken zu können.

Rechtspolitik

Unternehmensjuristen: Wie lto.de meldet, arbeitet das Bundesjustizministerium an einer Regelung, die Unternehmensjuristen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherungen befreien soll. Dies sei eine Reaktion auf das kürzlich ergangenen Urteil des Bundessozialgerichts, das Syndici als abhängig Beschäftigte einstufte und damit der Versicherungspflicht unterwarf. Zur konkreten Ausgestaltung seien keine Angaben gemacht worden, jedoch finde derzeit eine Absprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales statt.

IT-Sicherheitsgesetz: Jakob Tischer und Sönke E. Schulz diskutieren auf juwiss.de den Gesetzentwurf zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme, den das Bundesinnenministerium am 19. August vorgestellt hatte. Geplant seien unter anderem Änderungen des Telekommunikations-, Telemedien- und BSI-Gesetzes. Die Autoren ordnen informationstechnische Systeme dann als kritische Infrastruktur ein, wenn sie "für eine andere kritische Infrastruktur zwingend erforderlich ist." Demnach sei auch die geplante Meldepflicht für die Betreiber von informationstechnischen Systemen gerechtfertigt, allerdings müssten deren Voraussetzungen weiter konkretisiert werden.

Steuerreform: 2019 laufen der Solidarpakt II und die Regelungen des Bund-Länder-Finanzausgleichs aus, sodass die föderalen Finanzbeziehungen neu geordnet werden müssen. Den vom Bund hierfür unterbreiteten Vorschlag bespricht Professor Dennis Klein auf lto.de. Danach sollen die Länder bei der Festlegung der Einkommensteuersätze mitbestimmen dürfen; im Gegenzug soll der Finanzausgleich begrenzt werden. Der erwartete Steuerwettbewerb könne nach Meinung des Autors das Steuerrecht verkomplizieren und zu einer Mehrbelastung der Steuerpflichtigen führen. Es sei zu erwarten, dass sich die länderspezifischen Zuschläge insgesamt innerhalb enger Grenzen halten werden.

Antiterror-Strafrecht: Auch die FR (Mira Gajevic) berichtet nun über die Ankündigung von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), das Strafrecht zu verschärfen und bereits die Ausreise in terroristischer Absicht und die Terrorfinanzierung unter Strafe zu stellen. Die Reform diene der Umsetzung der kürzlich vom UN-Sicherheitsrat beschlossenen Anti-Terrorismus-Resolution.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Oktober 2014: BVerfG zu Rüstungsexporten – BAG zu Urlaubsregelung – Strafmaß im Pistorius-Prozess . In: Legal Tribune Online, 22.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13551/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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