Die juristische Presseschau vom 22. Juli 2015: BVerfG kippt Be­treu­ungs­geld – ver­fas­sungs­wid­ri­ge Stimm­zet­tel – at­trak­ti­ve Bou­ti&

22.07.2015

Recht in der Welt

Tschad – Prozess gegen Ex-Diktator: Der Prozess gegen den ehemaligen Diktator des Tschad, Hissène Habré, ist vom dafür eingerichteten Sondergericht der Afrikanischen Union auf September vertagt worden, um der Verteidigung mehr Vorbereitungszeit zu gewähren. Das melden die FAZ und taz.

Brasilien – Petrobas-Prozesse: Im Zusammenhang mit dem Petrobas-Skandal in Brasilien sind die ersten Urteile verkündet worden. So sind der ehemalige Vorstandsvorsitzende eines Baukonzerns und sein Stellvertreter verurteilt worden. Die Korruptions-Affäre zieht laut FAZ (Carl Moses) wegen der Aussagebereitschaft der auf Strafmilderung hoffenden Angeklagten immer weitere Kreise und sei der "vermutlich größte Korruptionsskandal der brasilianischen Geschichte".

Neuseeland – Klimawandel kein Asylgrund: Das Oberste Gericht der neuseeländischen Hauptstadt Wellington hat letztinstanzlich die Klage eines Bewohners der Pazifik-Insel Kiribati abgewiesen. Laut SZ hatte dieser gegen seine Abschiebung geklagt und sich auf den Klimawandel und den drohenden Untergang seiner Heimat berufen. Voraussetzung für Asyl sei nach der UN-Flüchtlingskonvention aber eine Verfolgung im Heimatland, so das Gericht.

Russland – Ukrainischer Regisseur vor Gericht: In Russland hat ein umstrittener Prozess gegen den ukrainischen Regisseur Oleg Senzow wegen Terrorismusverdachts begonnen. Ihm wird vorgeworfen, auf der Krim eine verbotene Partei gegründet und Anschläge vorbereitet zu haben. Die Welt (Julia Smirnova) berichtet von dem "Schauprozess".

Kambodscha – Haftstrafen gegen Oppositionelle: Laut taz sind in Kambodscha elf Oppositionelle wegen "Aufruhrs" zu langen Haftstrafen verurteilt worden.

Frankreich – Arafat-Ermittlungen: Die ermittelnde Staatsanwaltschaft von Nanterre hat beantragt, die Mordermittlungen zum Tod des Palästinenserführers Jassir Arafat einzustellen. Das meldet die taz.

Sonstiges

Klein ist in: Der "Vormarsch der Boutiquen" ist Thema bei lto.de (Désirée Balthasar): Kleine, hochspezialisierte Anwaltskanzleien machten unter anderem den Großkanzleien zunehmend ihren Platz streitig. Eine Triebkraft: Die Einkaufsabteilungen der auftraggebenden Unternehmen, wo "eben nicht mehr alle Stundensätze abgenickt" würden.

Interpol: Mit einer Reportage aus dem "Maschinenraum der Weltpolizei" wartet die FAZ (Julian Staib) auf. Anlass ist der Besuch einer deutschen Delegation mit Bundesinnenminister de Maizière bei der Interpol-Zentrale in Lyon. Die seit November von dem Deutschen Jürgen Stock als Generalsekretär geleitete Behörde dient dem Informationsaustausch der Polizeien der Mitgliedstaaten.

Germanwings-Absturz: Das Handelsblatt (Jens Koenen) beschäftigt sich im Zusammenhang mit dem Absturz der Germanwings-Maschine mit 150 Toten unter anderem mit Fragen der den Angehörigen zustehenden Entschädigung. Danach biete Lufthansa deutlich mehr an, als das Unternehmen gesetzlich müsste.

Ein Berliner Jura-Professor nimmt den Absturz der Maschine dagegen zum Anlass, ihn zum Thema einer Hausarbeit im Zivilrecht zu machen. Es sei üblich, "Studenten in Hausarbeiten mit aktuellen Fällen zu konfrontieren", sagte er laut FAZ zur Rechtfertigung. Warum also nicht Schadensersatzansprüche zu einer Flugzeugkatastrophe abprüfen?

NSA-Sonderermittler: Mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Einsetzung eines Sonderermittlers durch den NSA-Untersuchungsausschuss beschäftigt sich auf dem Verfassungsblog die Rechtswissenschaftlerin Emma Peters.

Das Letzte zum Schluss

Diebische Friseurin: Das Amtsgericht Frankfurt hat eine Frau wegen gewerbsmäßigen Diebstahls verurteilt, weil diese ihre Kundinnen beim Frisieren um ihren Schmuck erleichtert hatte. Herumgekommen ist die Frau um die Qualifikation des bewaffneten Diebstahls: Weder sie noch ihre Kundinnen hatten zu irgendeinem Zeitpunkt daran gedacht, sie könnte ihre Schere dazu einsetzen, die Beute zu erlangen, berichtet die FAZ (Helmut Schwan) aus der Hauptverhandlung.

Ohne Zugtoilette Schmerzensgeld: Dringend auf Toilette gehen zu müssen und dabei in einem Zug ohne funktionierende Toilette eingesperrt zu sein, ist keine angenehme Situation. Das sah auch das Amtsgericht Trier so und sprach nach lto.de einer Frau einen Schmerzensgeldanspruch gegen die Deutsche Bahn zu, die den toilettenlosen Regionalzug betrieben hatte.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie in der Printausgabe oder im jeweiligen E-Paper.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Juli 2015: BVerfG kippt Betreuungsgeld – verfassungswidrige Stimmzettel – attraktive Bouti& . In: Legal Tribune Online, 22.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16317/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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