Die juristische Presseschau vom 22. Juli 2014: Zschäpe-Verteidiger bleiben – Europäischer Grundrechtsschutz – NPD sucht Recht

22.07.2014

Recht in der Welt

Großbritannien – EGMR: In einem längeren Beitrag erläutert Rechtsprofessor Marten Breuer (verfassungsblog.de) Hintergrund und Inhalt der rechtspolitischen Auseinandersetzung über einen Ausstieg Großbritanniens aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Neben wahlkampfbedingtem "Theaterdonner" könnten die Befürworter einer solchen Idee durchaus beachtliche Argumente ins Feld führen, namentlich die traditionelle Souveränität des Parlaments auch gegenüber Gerichtsentscheidungen.

EGMR – Russland: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nach einer Meldung von lawblog.de (Udo Vetter) die russische Praxis, Angeklagte im Gerichtssaal in einen Käfig zu sperren, beanstandet und zwei Verurteilten Schmerzensgeld zugesprochen. Die Praxis sei nach Ansicht des Gerichts "unvereinbar mit den Maßstäben eines zivilisierten Verhaltens."

Ukraine – Terrorismus: In einem Beitrag zum mutmaßlichen Abschuss der Maschine des Flugs MH 17 in der Ukraine erinnert die taz (Bernd Pickert) daran, dass es nach wie vor keine "juristisch einwandfreie" Definition von Terrorismus gebe. Die Resolution 1566 des UN-Sicherheitsrates gelte allgemein als Referenzrahmen, eine entsprechende Einstufung begünstige Entschädigungsansprüche von Opferangehörigen. Andererseits könne die die bewusste Inkaufnahme ziviler Opfer auch als Kriegsverbrechen zu werten sein, Voraussetzung hierfür sei die Einordnung der gegenwärtigen Situation in der Ukraine als Krieg im völkerrechtlichen Sinne.

Sonstiges

Roboterautos: Mit zivil- und strafrechtlichen Auswirkungen computergesteuerter "Roboterautos" befasst sich Rechtsprofessor Eric Hilgendorf für lto.de. Während die geltende Rechtslage nach wie vor von einem das Fahrzeug beherrschenden Fahrer ausgeht und diesen bei Verkehrsunfällen haften lässt, könnten zukünftig auch die Hersteller bzw. Verkäufer in Anspruch genommen werden. Bezüglich strafrechtlicher Verantwortlichkeit sei jedoch bis auf weiteres von hohen Kontrollanforderungen an den Fahrer auszugehen.

Christian Wulff: Spiegel.de (Veit Medick/Annett Meiritz) beschäftigt sich mit der vom früheren Bundespräsidenten Christian Wulff verhalten geäußerten Androhung einer möglichen Staatshaftungsklage gegen das Land Niedersachsen wegen ihm entstandener Anwaltskosten. Nach seinem Freispruch im Korruptionsverfahren stehe Wulff eine Erstattung der notwendigen Auslagen zu, über deren Höhe das Landgericht Hannover zu befinden habe.

Das Letzte zum Schluss

Steuerpflichtiges Vergnügen: Sind "Ganzkörpermassagen unter Einbeziehung des Intimbereichs" in einem Tantra-Studio ganzheitliche Erfahrungen zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens oder wird hierbei ganz profan gezielt die Gelegenheit zu sexuellem Vergnügen eingeräumt? Ganz unesoterisch entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugunsten letzterer Auffassung mit der für die klagende Betreiberin eines Massagestudios unerfreulichen Konsequenz der Vergnügungssteuerpflichtigkeit. Nach Ansicht des Gerichts sei "Zerstreuung und Entspannung mit erotischem Bezug" bei einer Tantramassage in "objektiver Betrachtungsweise" nicht auszuschließen. Die FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Juli 2014: Zschäpe-Verteidiger bleiben – Europäischer Grundrechtsschutz – NPD sucht Recht . In: Legal Tribune Online, 22.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12636/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen