Die juristische Presseschau vom 22. Mai 2014: Doris König wird neue Verfassungsrichterin – Hitlergruß in der Schweiz – Keine Nacktbilder als Andenken

22.05.2014

Recht in der Welt

Hitlergruß in der Schweiz: Das oberste Gericht der Schweiz hat entschieden, dass das Zeigen des Hitlergrußes unter bestimmten Voraussetzung zulässig ist. Der Tatbestand der Rassendiskriminierung sei lediglich erfüllt, wenn der Gruß zu propagandistischen Zwecken eingesetzt werde, nicht jedoch, wenn die Person damit ihre Gesinnung zum Ausdruck bringen möchte, meldet spiegel.de.

USA und Todesstrafe: Der Fall des wegen Mordes zum Tode verurteilten Russell Bucklew löst erneut eine Debatte um die Todesstrafe in den USA aus. Nachdem bereits in Oklahoma ein Mann unter Qualen gestorben war, machte auch Bucklew geltend, er könne wegen seiner physischen Konstitutionen unter der Spritze leiden. Der Supreme Court hat die Hinrichtung vorläufig ausgesetzt. Stefan Kuzmany (spiegel.de) kritisiert, dass sich die Debatte in den USA lediglich um die Durchführung drehe, jedoch nicht um die Existenz der Todesstrafe an sich: "der Wunsch nach Rache ist ein Gefühl, aber keine Aufgabe eines Rechtsstaates."

Strafprozesse in Ägypten: Der frühere ägyptische Präsident Hosni Mubarak und seine Söhne wurden in Ägypten wegen Untreue zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Die FAZ (Markus Bickel) nimmt das Urteil zum Anlass die kürzlichen Todesurteile und aktuelle Verfahren gegen die Muslimbrüder aufzugreifen. Die Zeit (Andrea Böhm) schildert in einem dreiseitigen Dossier das Verfahren gegen die Journalisten Peter Greste und  Mohammed Fahmy, denen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, weil sie für den Sender Al-Dschasira berichtet hatten.

Sonstiges

NSA-Ausschuss: spiegel.de (Hubert Gude/Jörg Schindler) präsentiert das Rechtsgutachten des Professors Matthias Bäcker, das dieser dem NSA-Ausschuss im Hinblick auf die Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) vorgelegt hat. Darin komme er zu dem Schluss, dass der BND beim Abhören der Auslandskommunikation ohne Rechtsgrundlage handle. spiegel.de (Annett Meiritz/Ole Reißmann) stellt dar, dass der NSA-Untersuchungsausschuss am heutigen Donnerstag die Vernehmung von führenden IT-Unternehmern wie Mark Zuckerberg (Facebook) beschließen will, die jedoch nicht zu einer Aussage gezwungen werden können. Währenddessen rate der Rechtsbeistand von Edward Snowden, Wolfgang Kaleck, von einer Reise nach Deutschland ab, solange ein sicherer Aufenthalt nicht gewährleistet sei, berichtet die SZ (Hans Leyendecker/Georg Mascolo).

Buch zum NSA-Skandal: Christian Rath (taz.de) hat das neue Buch des Journalisten und NSA-Skandal-Enthüllers Glenn Greenwald gelesen. Das Buch sei zum großen Teil spannend wie ein Medienthriller geschrieben, die verwendeten Original-Dokumente werden aber nicht erläutert, was die Lesbarkeit erschwere.

Wahlbeschwerden: lto.de (Constantin van Lijnden) hat "zehn besonders aussichtslose, aber unterhaltsame Beschwerden" gegen die Bundestagswahlen von 2013 zusammengestellt, die der Wahlprüfungsausschuss nichtsdestotrotz behandelt hat.

Das Letzte zum Schluss

Keine Nacktbilder als Andenken: Wie internet-law.de (Thomas Stadler) meldet, hat das Oberlandesgericht Koblenz einer Frau Recht gegeben, die von ihrem Ex die Löschung von Intimfotos nach der Trennung verlangt hatte. Das Gericht gehe im Intimbereich von einer beschränkten Einwilligung aus, die widerrufen werden könne.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Mai 2014: Doris König wird neue Verfassungsrichterin – Hitlergruß in der Schweiz – Keine Nacktbilder als Andenken . In: Legal Tribune Online, 22.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12054/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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