Die juristische Presseschau vom 22. Mai 2014: Doris König wird neue Verfassungsrichterin – Hitlergruß in der Schweiz – Keine Nacktbilder als Andenken

22.05.2014

Justiz

BAG zu Sonderzahlungen: Das Bundesarbeitsgericht hat am gestrigen Mittwoch entschieden, dass Gewerkschaften Sonderzahlungen mit dem Arbeitgeber aushandeln dürfen, die nur für ihre Mitglieder gelten. Die IG Metall hatte in einer Sanierungsvereinbarung, die zum Lohnverzicht der Opel-Belegschaft führte, eine Sonderzahlung von 200 Euro für ihre eigenen Mitglieder vereinbart. Geklagt hatten Nicht-Mitglieder, die eine Auszahlung des Betrags gemäß dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verlangten. Aufgrund der Angemessenheitsvermutung von Verträgen tariffähiger Vereinigungen finde der Grundsatz hier keine Anwendung, so das Gericht. Es berichten, die SZ, zeit.de und beck-aktuell.de.

OLG Karlsruhe zu Bildaufnahmen: lawblog.de (Udo Vetter) erläutert einen Fall vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, bei dem eine Frau gegen die Bildzeitung geklagt hatte, weil sie zufällig neben einem bekannten Fußballspieler abgelichtet wurde und in der Printausgabe zu sehen war. Das Gericht gab ihr Recht, weil ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung fehlte. Jedoch gab es kein Schmerzensgeld wegen der Geringfügigkeit der Beeinträchtigung.

OLG München - NSU: Nach einem Jahr seit Prozess-Auftakt werden nun die 15 Raubüberfälle von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos vor dem Oberlandesgericht in München verhandelt. Die taz (Konrad Litschko), die SZ (Annette Ramelsberger/Tanjev Schultz), welt.de (Per Hinrichs) und spiegel.de (Gisela Friedrichsen) berichten ausführlich von der Verhandlung. Vernommen wurden unter anderem der obduzierende Gerichtsmediziner und die Polizisten, die als erste die Leichen von Böhnhardt und Mundlos nach dem letzten misslungen Überfall gefunden hatten. Alles deute auf einen Selbstmord der beiden hin.

StA München – Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Gegen die ehemaligen Bundestagsabgeordneten Dagmar Luuk und Heinz-Alfred Steiner (beide SPD) laufen Ermittlungen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei der Staatsanwaltschaft München. Den beiden wird vorgeworfen, durch ihre Beraterfirma in Griechenland Honorarzahlungen in Millionenhöhe vom Rüstungskonzern Krauss-Maffei-Wegmann erhalten zu haben, die zu Schmiergeldzahlungen eingesetzt worden waren. Da Bestechung nun verjährt sei, bleibe nur Beihilfe zur Steuerhinterziehung, berichtet die SZ (Georg Mascolo/Klaus Ott).

StA Regensburg – Werkverträge: Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat ein Verfahren gegen den Discounter Netto wegen umstrittener Werkverträge eingestellt, meldet die taz. Netto soll mehrere Millionen Euro in die Sozialkassen nachzahlen, die es durch die Werkverträge eingespart habe.

Kriegsdienstverweigerung von Berufssoldaten: lto.de (Claudia Kornmeier) führt ein Interview mit dem Rechtsanwalt und Hauptmann der Reserve Thomas Bayer, der Kriegsdienstverweigerer unter den Berufssoldaten vertritt. Der Rechtsanwalt erklärt die Voraussetzungen einer erfolgreichen Verweigerung und ihre finanziellen Folgen für die Berufssoldaten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Mai 2014: Doris König wird neue Verfassungsrichterin – Hitlergruß in der Schweiz – Keine Nacktbilder als Andenken . In: Legal Tribune Online, 22.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12054/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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