Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2016: Zschäpe ant­wortet / Grüne Ver­fas­sungs­richter / Grau­zone Anti-Terror-Kampf

22.01.2016

Justiz

EGMR zu E-Mails am Arbeitsplatz: Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der vergangenen Woche die Kündigung eines rumänischen Arbeitnehmers wegen privater Internetkommunikation am Arbeitsplatz für rechtmäßig erachtet hatte, untersucht die SZ (Catrin Gesellensetter) Auswirkungen für deutsche Arbeitnehmer.

BVerfG zu Vaterschaftsanfechtung: Die Mutter eines verstorbenen Sohnes hat keinen grundrechtlich begründeten Anspruch darauf, die von dem mittlerweile Toten angestoßene Vaterschaftsanfechtung selbst fortzusetzen. In einem Beschluss vom November führte das Bundesverfassungsgericht aus, dass aus dem besonderen Schutz familiärer Bindungen im Umkehrschluss kein Recht auf Feststellung des Nichtbestehens der Verwandtschaft folge. lto.de berichtet.

BGH zu Besetzungsrüge: Der Vorsitz des 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist seit dem Ausscheiden Clemens Basdorfs im November 2014 vakant, ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom August des vergangenen Jahres ordnete eine neue Auswahlentscheidung an. Dieser Zustand berührt die ordnungsgemäße Besetzung des Senats jedoch nicht, wie ein BGH-Beschluss vom November, auf den blog.burhoff.de (Detlef Burhoff) hinweist, klarstellt.

BVerwG zu Hochspannungsleitung: Der Bau einer Stromtrasse durch die Uckermark Richtung Berlin ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorläufig gestoppt. Wie die FAZ (Andreas Mihm/Joachim Jahn) schreibt, hätte das beklagte Landesamt nach Ansicht des Gerichts mehrere naturschutzrechtliche Vorgaben verletzt. Unter anderem sei die "leitungsbedingte Erhöhung des Mortalitätsrisikos" für Vögel nicht artspezifisch, sondern für sämtliche Arten pauschal bestimmt worden.

VerfGH Bayern zu Cannabis: Im Freistaat Bayern wird nach Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs kein Volksbegehren zur Legalisierung von Cannabis stattfinden. Das Begehren sei nach Ansicht des Gerichts unvereinbar mit Bundesrecht, schreibt die SZ (Dietrich Mittler). Die taz (Christian Rath) berichtet gleichfalls.

LG Frankfurt – Terrorismus: Über den Auftakt im Verfahren gegen Halil D., dem die Vorbereitung eines Anschlags auf ein Frankfurter Radrennen vorgeworfen wird, berichtet die SZ (Susanne Höll). Weil er sich weigerte, beim Eintreffen der Richter aufzustehen, erhielt der Angeklagte vom Landgericht Frankfurt/M. zunächst eine Ordnungsstrafe. Sein Verteidiger habe dagegen das Gericht aufgefordert, das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht die Frage nach der Verfassungswidrigkeit des § 89a Strafgesetzbuch vorzulegen. Die Anwendung der Norm, nach der die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bestraft wird, führe "in eine juristische Grauzone der Anti-Terror-Gesetze", schreibt spiegel.de (Jörg Diehl). Denn spiele sich ein wesentlicher der Tathandlung "in den Köpfen" der Betroffenen ab. In der Praxis diene die Norm zumeist dazu, Überwachungsmaßnahmen zu ermöglichen.

AG München zu Blitzer: Ein gut verstecktes Geschwindigkeitsmessgerät auf der A 9 am Münchner Ortseingang galt bislang als sichere Einnahmequelle für die bayerische Landeshauptstadt. Nach dem Bericht der SZ (Christian Rost) ist damit vorläufig Schluss. Denn habe ein in einem Bußgeldverfahren bestellter Sachverständiger festgestellt, dass die erforderlichen Quermarkierungen auf der Fahrbahn fehlen. Das Amtsgericht stelle deswegen derzeit Verfahren gegen Raser "reihenweise" ein.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2016: Zschäpe antwortet / Grüne Verfassungsrichter / Grauzone Anti-Terror-Kampf . In: Legal Tribune Online, 22.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18204/ (abgerufen am: 09.05.2024 )

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