Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2016: Zschäpe ant­wortet / Grüne Ver­fas­sungs­richter / Grau­zone Anti-Terror-Kampf

22.01.2016

Im Münchner NSU-Prozess lässt Beate Zschäpe Fragen des Gerichts beantworten. Außerdem in der Presseschau: Grüne wollen Richterstelle am BVerfG, Terrorismus-Verfahren nach § 89a StGB und straffreies Twitter-Folgen.

Thema des Tages

OLG München – NSU: Im NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München hat die Hauptangeklagte mehr als einen Monat nach ihrer Einlassung Fragen des Gerichts beantwortet. In verlesenen Erklärungen habe sie dabei mehrere Unterstützer namentlich benannt und vor allem den Mitangeklagten Andre E. schwer belastet, schreibt die SZ (Annette Ramelsberger). Breiten Raum habe auch der Alkoholkonsum Zschäpes eingenommen, der sich während den Abwesenheiten ihrer beiden Mitbewohner gesteigert habe. Ein Wortlaut-Protokoll der von Verteidiger Hermann Borchert verlesenen Erklärung bringt spiegel.de. Die Berichte von zeit.de (Tom Sundermann) und spiegel.de (Gisela Friedrichsen) gehen auch auf den ersten Teil des 257. Verhandlungstages ein. Befangenheitsanträge der Verteidigung von Ralf Wohlleben unterstrichen die gereizte Stimmung im Gericht.

Rechtspolitik

Verfassungsrichter: Mit dem Erreichen der Altersgrenze Ende April steht für Bundesverfassungsrichter Herbert Landau der Abschied aus Karlsruhe bevor. Nach Informationen der SZ (Wolfgang Janisch) bereiten die Grünen eine eigene Kandidatur für den frei werdenden Posten vor. Besondere Chancen rechne sich die Partei deshalb aus, weil sie an mehr Landesregierungen als die – eigentlich vorschlagsberechtigte – CDU teilnimmt und Landaus Nachfolger vom Bundesrat gewählt wird.

Anwälte gegen Asylpaket II: Vorwiegend im Ausländerrecht tätige Anwälte haben in einem "Brandbrief" an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im sogenannten Asylpaket II vorgesehene Maßnahmen scharf kritisiert. So verletze die erleichterte Abschiebung auch von Kranken deren Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, berichtet lto.de zum Schreiben. Zudem sei etwa im Strafrecht bereits jetzt ein verschärftes Klima gegenüber Migranten festzustellen.

Asylverfahren: Kritik an den als Teil des zweiten Asylpakets vorgesehenen beschleunigten Asylverfahren, die innerhalb einer Woche abgeschlossen werden sollen, hält Christian Rath (taz.de) in einem Kommentar praktische Bedenken entgegen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Asylantrags betrage aktuell fünf Monate. Zielführender sei eine verbesserte Organisation des Verfahrens, durch die Hilfsorganisationen Flüchtlingen effektiv zur Seite stehen und dann gegebenenfalls ein "entschleunigtes" Verfahren verlangen können.

Aufnahmelager für Flüchtlinge: Rechtsprofessorin Anna Lübbe untersucht auf verfassungsblog.de Vorschläge zur Unterbringung von Flüchtlingen in außereuropäischen Aufnahmelagern auf ihre rechtliche und praktische Handhabbarkeit.

Obergrenze: Eine von der SZ (Stefan Ulrich) unternommene rechtliche Analyse der jüngsten Entscheidung Österreichs, eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen einzuführen, kommt zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme insoweit zulässig ist, als sie sich auf Flüchtlinge bezieht, die nach den Dublin-Regeln abgewiesen werden könnten.

Steuervermeidung: Mit zwei in der kommenden Woche vorgestellten Richtlinienentwürfen will EU-Steuerkommissar Pierre Moscovici steuervermeidende Praktiken von Unternehmen verhindern. Wie das HBl (Ruth Berschens) berichtet, sollten dabei in Umsetzung eines OECD-Aktionsplans etwa die Informationspflichten gegenüber Finanzämtern erhöht werden. Bei der Verlagerung von Betriebsteilen in Länder mit niedrigeren Steuersätzen würde eine Exit-Steuer anfallen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2016: Zschäpe antwortet / Grüne Verfassungsrichter / Grauzone Anti-Terror-Kampf . In: Legal Tribune Online, 22.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18204/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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