Die juristische Presseschau vom 21. Juni 2016: Erb­schaft­steu­er­re­form / AGG-Hop­ping / Wahl­an­fech­tung in Öst­er­reich

21.06.2016

Recht in der Welt

Österreich – Wahlanfechtung: In Wien hat der Verfassungsgerichtshof mit der Zeugenvernehmung zur Präsidentenwahl begonnen. Die Aussagen von Wahlleitern und Beisitzern deuten darauf hin, dass schon seit vielen Jahren bei der Auszählung geschlampt wird, schreibt die SZ (Ruth Eisenreich). Verfassungsrechtler räumen der Wahlanfechtung durch die FPÖ gute Chancen ein.

Türkei – Klage gegen Erdoğan: Die SZ (Selçuk Caydı) interviewt den türkischen Politiker Baskın Oran, der den türkischen Präsidenten verklagt, nachdem er von diesem "niederträchtig" und "Landesverräter" genannt wurde.

USA – Urteil nach Vergewaltigung: Laut FAZ (Christiane Heil) ist Brandon Vandenburg, ein früherer Student und Footballspieler der Vanderbilt University, wegen einer Gruppenvergewaltigung an seiner Freundin in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen worden. Der Fall hatte eine Diskussion über Vergewaltigungen an amerikanischen Universitäten ausgelöst.

Großbritannien – Brexit und Citizenship: Der Rechtsprofessor Dimitry Kochenov beschäftigt sich in einem englischsprachichen Beitrag für verfassungsblog.de mit der Frage, welche Konsequenzen ein Brexit auf die Rechte von britischen Staatsangehörigen hätte.

Sonstiges

Patentverletzungen: In einem Gastbeitrag für das Hbl beschäftigt sich Rechtsanwalt Christian Harmsen mit Ansprüchen bei Patentrechtsverletzungen. In den USA seien zwar Unterlassungsansprüche "praktisch tot", jedoch sei durch zwei Entscheidungen des Supreme Court der Zugang zu erhöhtem Schadensersatz erleichtert worden. In Deutschland sei es anders herum: Unterlassungsansprüche würden stets bestehen, Schadensersatzansprüche aber meist am Nachweis des Schadens scheitern.

DFB-Chefjurist: lto.de (Tanja Podolski) spricht mit Jörg Englisch, dem "Chefjuristen" des Deutschen Fussballbundes (DFB) über den DFB als Arbeitgeber, den Hobbyfussballer Englisch und die Anforderungen an einen Juristen im Team.

Das Letzte zum Schluss

Wer heißt Polizei? Ein privates Unternehmen darf sich nicht Polizei nennen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Der Begriff "Polizei" stehe Behörden zu, die Polizeigewalt ausüben. Das beklagte Unternehmen darf daher nicht mehr die Domain polizei-jugendschutz.de verwenden, meldet lawblog.de (Udo Vetter). Die taz kennt bereits einige "originalpolizeiliche Ausnahmen".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Juni 2016: Erbschaftsteuerreform / AGG-Hopping / Wahlanfechtung in Österreich . In: Legal Tribune Online, 21.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19736/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen