Die juristische Presseschau vom 21. Juni 2016: Erb­schaft­steu­er­re­form / AGG-Hop­ping / Wahl­an­fech­tung in Öst­er­reich

21.06.2016

Justiz

BVerfG – OMT: Heute wird das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zum OMT-Programm verkünden. Laut Heike Anger (Hbl) geht es dabei um das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof, die seit jeher um ihre Kompetenzen streiten würden. Für Nikolaus Piper (SZ) geht es hingegen um die Frage, wie viel Vertrauen die EZB genießt. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht sei entscheidend, dass die EZB handlungsfähig bleibe.

EuGH zu Altersgrenzen: Renten- und Pensionssysteme dürfen Altersgrenzen vorsehen. Das hat der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des österreichischen Verwaltungsgerichtshof entschieden. Im konkreten Fall waren dem Kläger die Lehr- und Beschäftigungszeiten vor dem 18. Lebensjahr nicht angerechnet worden. Dies stellt zwar eine Diskriminierung dar, die laut EuGH jedoch gerechtfertigt ist. Dass die Entscheidung auch für Deutschland relevant ist, zeigt das Hbl (Heike Anger).

VG Magdeburg zu Abitur: spiegel.de (Miriam Olbrisch/Matthias Kaufmann) beschreibt den Fall des Schülers Patrick, der wegen null Punkten in einer mündlichen Prüfung in Religion kein Abitur bekommen hat. Er klagte und bekam vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg Recht. Die Null-Punkte-Regel in der Oberstufenverordnung Sachsen-Anhalts sei unverhältnismäßig und daher nichtig, so das Gericht.

BGH – Wowereit: Der BGH beschäftigt sich im Juli mit einem Streit zwischen Berlins ehemaligen Bürgermeister Klaus Wowereit und der Bild-Zeitung. Wowereit war 2013 bei einem privaten Abendessen fotografiert worden und sieht sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Bild will hingegen einen Zusammenhang zur Krise um den Neubau des Berliner Flughafens herstellen, wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet.

OLG München zu AGG-Hopping*: Das Oberlandesgericht München hat die Anklage gegen einen "AGG-Hopper" zugelassen. Der Vorwurf: Der Angeklagte bewerbe sich immer wieder auf Stellen, deren Ausschreibungen auf Diskriminierung hindeuten, um nach seiner Ablehnung eine Entschädigung zu verlangen. In einem Verfahren hat das Bundesarbeitsgericht zuletzt dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob auch in solchen Fällen ein Entschädigungsanspruch besteht. Nachdem das Landgericht die Anklage abgelehnt hatte, weil er lediglich "im Graubereich die bestehende Gesetzeslage ausnutze", hat das Oberlandesgericht München mehrere Fälle des vollendeten und des versuchten Betrugs zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Hbl (Daniel Gräber) schildert den Sachverhalt.

LG Detmold zu Ausschwitz-Wachmann: In einem Essay befasst sich Per Hinrichs (Welt) mit der Verurteilung des SS-Wachmanns Reinhold Hanning durch das Landgericht Detmold. Das Urteil stehe für die späte aber richtige Kehrtwende der deutschen Justiz, die bis vor wenigen Jahren bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen versagt habe.

LG Düsseldorf – Rotlicht-Prozess: Heute beginnt am Landgericht Düsseldorf der Prozess gegen zwei Männer, die Frauen durch Drohungen, Demütigungen und Manipulation zur Prostitution gezwungen haben sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten schweren Menschenhandel, Geiselnahme, Vergewaltigung, besonders schweren Betrug und gefährliche Körperverletzung vor, so spiegel.de (Jörg Diehl).

LG Potsdam – Doppelmord: Die FAZ (Julia Schaaf) berichtet vom zweiten Verhandlungstag des Prozesses gegen Silvio S., der wegen Mordes an zwei Jungen angeklagt ist.

LG Gera zu Brandanschlag: Das Landgericht Gera hat einen 29-Jährigen unter anderem wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, melden die FAZ und spiegel.de. Der Mann soll im Treppenhaus eines Flüchtlingswohnheims mehrere Kinderwagen und Papier angezündet haben.

AG Berlin-Tiergarten – Gina-Lisa Lohfink: Jan Fleischhauer kritisiert in seiner Kolumne auf spiegel.de, die Stilisierung von Gina-Lisa Lohfink zur "Heldin". In der "feministisch gestimmten Öffentlichkeit" würde das Urteil bereits vor dem Prozess der Wahrheitsfindung feststehen.

StA Braunschweig – Volkswagen: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn und einen weiteren Manager eingeleitet, wie die Welt (Nikolaus Doll/Philipp Vetter), SZ (Thomas Fromm/Markus Zydra) und lto.de (Pia Lorenz) berichten. Es besteht der Verdacht der Marktmanipulation, weil Anleger möglicherweise zu spät über die Risiken des Abgasskandals informiert wurden. Die Meldung kommt für VW zur Unzeit: Am Mittwoch ist VW-Hauptversammlung und am Landgericht Braunschweig bahnt sich ein Musterverfahren für Anlegerklagen an.

Carsten Germis (FAZ) sieht für VW jedoch auch eine Chance: Kommt es am Ende nicht zur Anklage, wäre das wie ein "Freispruch erster Klasse".

Anm. d. Red.: Absatz an mehreren Stellen geändert am 1. September 2016, 10:13 Uhr.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Juni 2016: Erbschaftsteuerreform / AGG-Hopping / Wahlanfechtung in Österreich . In: Legal Tribune Online, 21.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19736/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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