StA Braunschweig leitet Ermittlungsverfahren nach Abgasaffäre ein: Aktio­näre zu spät infor­miert?

von Pia Lorenz

20.06.2016

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ein weiteres Ermittlungsverfahren im Zuge des VW-Abgasskandals eingeleitet. Es besteht ein Anfangsverdacht auf Marktmanipulation, u.a. gegen Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat im Rahmen ihrer Ermittlungen zu der VW-Abgas-Affäre auf eine Strafanzeige der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet. Darin untersucht sie der Verdacht der Marktmanipulation bei Wertpapieren der Volkswagen AG durch eine bewusst verspätete Mitteilung über die vor allem finanziellen Konsequenzen, die sich aus den Software-Manipulationen bei den Dieselfahrzeugen ergeben.

Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet, konkrete Informationen über bis dahin nicht öffentlich bekannte Umstände unverzüglich zu veröffentlichen, die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen. Geeignet in diesem Sinne sind solche Insiderinformationen dann, wenn ein verständiger Anleger sie bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde.

Diese sog. Ad-hoc-Publizitätspflicht (§ 15 Wertpapierhandelsgesetz) will zugunsten der Aktionäre hinsichtlich der wesentlichen Informationen, die das Unternehmen betreffen, Transparenz herstellen. Anleger sollen einen chancengleichen Zugang zu solchen Informationen haben, die einen erheblichen Einfluss auf den Börsenpreis einer Aktie haben können. Damit soll der Gefahr des Insiderhandels vorgebeugt werden.

Pflichtmitteilung womöglich zu spät

Der VW-Konzern war dieser Pflicht nach Angaben der Braunschweiger Strafverfolger am 22. September 2015 nachgekommen. Es bestehen laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft allerdings zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass diese Pflicht zu einer Mitteilung über die zu erwartenden erheblichen finanziellen Verluste des Konzerns bereits zu einem früheren Zeitpunkt bestanden haben könnte.

Weitere Informationen will die Staatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht preisgeben und weist ausdrücklich auf die Geltung der Unschuldsvermutung hin. Das dürfte nicht zuletzt dem Umstand geschuldet sein, dass es die Staatsanwaltschaft Braunschweig war, die nach Bekanntwerden des Abgasskandals dann Anfang Oktober vergangenen Jahres richtig stellen musste, dass sie kein Ermittlungsverfahren gegen Martin Winterkorn führte und auch nie geführt hatte - wovon zunächst aber ganz Deutschland tagelang ausgegangen war. Dabei habe es sich nur um Vorermittlungen gehandelt, nicht um ein förmliches Ermittlungsverfahren, stellte die StA damals klar.

Was VW plötzlich mit Daimler gemeinsam hat

Dieses Mal ist es aber ganz eindeutig: Laut Mitteilung der Braunschweiger Strafverfolger richtet sich der Anfangsverdacht einer Marktmanipulation gegen zwei damalige Vorstandsmitglieder des VW-Konzerns, unter ihnen auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG, Martin Winterkorn. Bei dem zweiten Beschuldigten handelt es sich laut der Staatsanwaltschaft nicht um den amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden.

Womöglich kann die StA sich bei ihrer Prüfung an der langen Geschichte von Winterkorns Ex-Kollegen Jürgen Schrempp orientieren. Der Name des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von Daimler wird zumindest in Wirtschaftskreisen wohl für immer mit der Definition von Ad-hoc-Mitteilungspflichten verbunden bleiben. Das OLG Stuttgart ist aktuell zum dritten Mal mit der Entscheidung befasst, ob Daimler im Jahr 2005 hätte früher bekannt geben müssen, dass sein damaliger Vorstand Schrempp geht.

Zwischenzeitlich war das Verfahren bereits in Karlsruhe und Luxemburg, wo der EuGH entschied, dass auch Zwischenschritte eines noch nicht abgeschlossenen Entscheidungsprozesses, dessen Ergebnis den Börsenpreis erheblich beeinflussen kann, schon dann publiziert werden müssen, wenn vernünftigerweise anzunehmen ist, dass es zu der Entscheidung kommt.

Zitiervorschlag

Pia Lorenz, StA Braunschweig leitet Ermittlungsverfahren nach Abgasaffäre ein: Aktionäre zu spät informiert? . In: Legal Tribune Online, 20.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19731/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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