Die juristische Presseschau vom 21. April 2015: Späte Sühne - Teure Untreue - Unverhältnismäßige U-Haft

21.04.2015

Recht in der Welt

Griechenland – Goldene Morgenröte: Der in Griechenland gegen 69 Mitglieder der rechtsextremen Partei Goldene Morgenröte wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung angestrengte Prozess ist unmittelbar nach Eröffnung bis zum Mai vertagt worden. Einer der Angeklagten habe keinen Rechtsbeistand besessen, schreibt die SZ (Luisa Seeling) in einem Beitrag, der die zahlreichen Vorwürfe zusammenfasst.

USA – Haarproben: Eine Spezialeinheit des FBI hat sich über mehrere Jahrzehnte bei der Analyse von Haar-Proben auf wissenschaftlich fragwürdige Methoden gestützt, schreibt die SZ (Nicolas Richter). Eine von einer Strafverteidiger-Vereinigung und einem privaten Projekt angestoßene Untersuchung habe ergeben, dass auf Grundlage dieser unzulänglichen Beweise 32 Todesurteile ausgesprochen wurden, von denen einige auch vollstreckt wurden.

Nach Meinung von Astrid Dörner (Handelsblatt) rütteln die Erkenntnisse "an den Grundfesten der Justiz". Denn das Justizministerium des Landes soll bereits in den 90er Jahren über Ungenauigkeiten der verwendeten Methoden unterrichtet gewesen sein.

Sonstiges

Völkermord: Christian Rath (taz) kommentiert, dass die Grundlage der Auseinandersetzung um die Anerkennung der Massaker an Armeniern im Osmanischen Reich 1915 nicht die Forderung nach Reparationen sei. Ein völkerrechtlicher Anspruch auf Entschädigungen für erlittenes Unrecht existiere nicht und könne auch "nirgends eingeklagt werden." Vielmehr ginge es den Armeniern um "schlichte Anerkennung", der Türkei dagegen um ein möglichst reines Geschichtsbild, im Kern also auf beiden Seiten "um Geschichtspolitik und nationale Identität."

Germanwings-Unglück: Über die Bemühungen des Rechtsanwalts Elmar Giemulla, für von ihm vertretene Hinterbliebene des Germanwings-Unglücks von der Lufthansa eine Entschädigung von einer Million Euro für jedes Todesopfer zu erwirken, schreibt die FAZ (Helene Bubrowski). Der Beitrag geht zudem auf die Bemessungsgrundlagen der Höhe von Schmerzensgeldansprüchen ein. Dass die vom Anwalt angedachte Verbindung der von ihm vertretenen Ansprüche mit solchen von US-amerikanischen Anspruchstellern vor einem dortigen Gericht möglich wäre, stellt IPR-Blog.de (Jannik Krone) in Abrede. Der diesbezüglich einschlägige Art. 33 des Montrealer Übereinkommens regele die hier maßgebliche Zuständigkeit deutscher Gerichte abschließend.

Gerichtsdolmetscher: Einer Schätzung zufolge kommen in jedem fünften deutschen Gerichtsverfahren Dolmetscher zum Einsatz. lto.de stellt die anspruchsvolle Tätigkeit der Gerichtsdolmetscher, zu der neben Sprach-Übertragung auch die Vermittlung zwischen oftmals verschiedenen Rechtskulturen gehört, vor.

Das Letzte zum Schluss

Revisionsgrund SMS: Lehrer und vielleicht auch Uni-Dozenten können sicherlich ein Lied davon singen, dass ihre Zuhörer durch extensive Telefonnutzung abgelenkt werden. Auf eine neue Konstellation weist Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig (kanzlei-hoenig.de) hin. Nach einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs wird in einem dort anhängigen Revisionsverfahren geltend gemacht, dass eine beisitzende Richterin während laufender Hauptverhandlung "über einen Zeitraum von 10 Minuten mehrfach ihr Mobiltelefon bedient hatte." Die Richterin habe dies auch eingeräumt, jedoch angegeben, dass sie hierdurch "nicht wesentlich in ihrer Aufmerksamkeit eingeschränkt gewesen" sei. Der Autor prognostiziert, dass die Karriere der Richterin "eher nicht steil nach oben zeigen" wird.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. April 2015: Späte Sühne - Teure Untreue - Unverhältnismäßige U-Haft . In: Legal Tribune Online, 21.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15295/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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