Die juristische Presseschau vom 12. Oktober 2022: Pau­laner und sein "Spezi" / Der Staat und sein Erzie­hungs­auf­trag / Schott­land und seine Unab­hän­gig­keit

12.10.2022

Paulaner darf sein Mischgetränk weiterhin "Spezi" nennen, ohne Lizenzgebühren zu zahlen. Schulverweigerung durch impfkritische Eltern gefährdet das Kindeswohl. Schottland will auch ohne britische Zustimmung über Unabhängigkeit abstimmen.

Thema des Tages

LG München I zu "Spezi": Eine im Jahr 1974 zwischen den Brauereien Paulaner und Riegele getroffene Vereinbarung zur Nutzung der Bezeichnung "Spezi" für ein Mischgetränk aus Limonade und Cola besteht fort. Dies hat das Landgericht München I entschieden. Paulaner darf sein "Paulaner Spezi" demnach weiter unter diesem Namen vertreiben, ohne dafür eine Lizenzgebühr zahlen zu müssen. Riegele hatte die Vereinbarung gekündigt und den Abschluss einer neuen Vereinbarung angestrebt, die regelmäßige Lizenzzahlungen enthalten sollte. Nach Auffassung des Gerichts war die 1974 getroffene Vereinbarung jedoch grundsätzlich nicht kündbar, da sie als Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung und nicht als Lizenzvertrag auszulegen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. SZ (Susi Wimmer), FAZ (Tillmann Neuscheler), LTO und spiegel.de berichten.

Rechtspolitik

Energiepreis-Abwehrschirm: Wie SZ (Björn Finke) und FAZ (Hendrik Kafsack/Werner Mussler) berichten, stößt der geplante schuldenfinanzierte 200 Milliarden Euro schwere Abwehrschirm zur Begrenzung der hohen Gas- und Strompreise wohl nicht auf europarechtliche Bedenken. Die EU-Kommission werde in Kürze ohnehin einen abermals erweiterten Beihilferahmen vorstellen, der den Mitgliedstaaten mehr Spielraum für Staatshilfen gebe als bisher. In der Kommission hieß es, Details an dem Berliner Paket müssten eventuell überarbeitet werden. Es sei aber sehr unwahrscheinlich, dass man sich grundsätzlich querstelle. 

Kartellrecht: In einem vertiefenden Beitrag analysieren nun auch die Anwälte Nicolas Kredel und Jan Kresken in der FAZ den Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums zur 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und kritisieren daran unter anderem die vorgesehene Befugnis des Bundeskartellamts, in Märkte einzugreifen, ohne dass ein Rechtsverstoß vorliegt. Generell enthalte der Entwurf zu weitgehende Eingriffsrechte in die unternehmerische Freiheit. Die Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs sei damit zumindest fraglich. 

Justiz

OLG Karlsruhe zu Schulpflicht und Corona: Schicken Eltern ihr Grundschulkind mit Blick auf die Coronamaßnahmen mehrere Jahre nicht zur Schule, liegt eine erhebliche Kindeswohlgefährdung vor, so das Oberlandesgericht Karlsruhe. Ziel der Schulpflicht sei nämlich nicht nur die Vermittlung von Wissen und sozialen Fähigkeiten, sondern auch die Erfüllung des staatlichen Erziehungsauftrages. Den beschwerdeführenden Eltern, die ihr Kind unter anderem aus Angst vor einer Zwangsimpfung durch die Schule zu Hause unterrichtet hatten, wurde das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren Sohn in Bezug auf schulische Angelegenheiten vorläufig entzogen. Der Beschluss ist unanfechtbar. LTO und beck-aktuell berichten.

BVerwG zu Passbeschaffung/Reueerklärung: Die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer darf subsidiär Schutzberechtigten nicht deshalb verweigert werden, weil sie einen Reisepass von ihrem Herkunftsstaat erhalten könnten, sofern sie schriftlich eine Straftat zugeben. Die Abgabe einer solchen "Reueerklärung" sei unzumutbar, entschied das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines Eritreers. LTO berichtet.  

OLG Düsseldorf – rechtsextreme Anschlagsvorbereitung: Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen 17-jährigen Schüler erhoben, der im Mai einen rechtsextrem motivierten Anschlag auf das von ihm besuchte Essener Don-Bosco-Gymnasium geplant haben soll. Ihm werden die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Terrorismusfinanzierung sowie Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz vorgeworfen. Wegen der "besonderen Bedeutung" des Falls hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. FAZ (Marlene Grunert) und spiegel.de berichten.

VG Berlin zu Panzer als Mahnmal: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Bezirksamt Mitte eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung eines zerschossenen russischen Panzers in der Nähe der russischen Botschaft erteilen muss. Den im Juni gestellten Antrag auf Genehmigung hatte die Behörde zunächst mit der Begründung abgelehnt, es handele sich hier nicht um Kunst. Nach Auffassung des Gerichts ist die Protestaktion aber eine grundrechtlich geschützte Meinungsäußerung, weshalb die Ausnahmegenehmigung zu erteilen sei. taz-berlin, LTO und beck-aktuell berichten.

VG Schwerin zu englischem verdeckten Ermittler: Sechs Jahre nachdem der in Deutschland lebende Klimaaktivist Jason Kirkpatrick Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern erhoben hat, erklärte das Verwaltungsgericht Schwerin den Einsatz des englischen verdeckten Ermittlers Mark Kennedy im Rahmen der Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 nun für rechtswidrig. Es fehlte an einem richterlichen Beschluss. Im übrigen verwies das Gericht auf offene Rechtsfragen und die schwierige Beweislage. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hatte die Herausgabe von Akteninhalten mit Hinweis auf Geheimhaltungspflichten verweigert. Kirkpatrick und das Land einigten sich schließlich in einem Vergleich. Die taz (Konrad Litschko) berichtet.

LG Landshut zu Brandanschlag auf Flüchtlingsheim: Das Landgericht Landshut hat einen 42-jährigen Ausländerfeind, der im Oktober 2021 in Simbach am Inn an mehreren Stellen einer Flüchtlingsunterkunft Feuer gelegt hatte, wegen Mordversuchs in 56 Fällen zu einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Zudem wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Dies berichtet die SZ (Patrick Wehner).

LG Chemnitz zu vorgetäuschtem Brandanschlag: Das Landgericht Chemnitz hat den Inhaber eines türkischen Restaurants in Chemnitz unter anderem wegen fünfzehnfachen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge zu acht Jahren Haft verurteilt. Im Jahr 2018 war das Restaurant des 51-Jährigen abgebrannt, woraufhin er den Verdacht eines rechtsextremen Anschlags schürte. Es stellte sich jedoch heraus, dass der Gastronom den Brandanschlag selbst in Auftrag gegeben hatte, um für sein mutmaßlich schlecht laufendes Restaurant die Versicherungssumme zu kassieren. Es berichten FAZ (Stefan Locke/Reinhard Bingener), spiegel.de und beck-aktuell

LG Koblenz – Anlagebetrug im Internet: Wie die FAZ (Marcus Jung) berichtet, hat vor dem Landgericht Koblenz ein Prozess gegen sieben Männer wegen des Vorwurfs des Anlagebetrugs im Internet begonnen. Die Angeklagten sollen einen Schaden in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro verursacht haben, indem sie von den rund 200 Geschädigten jeweils mindestens 250 Euro für die Eröffnung eines Handelskontos gefordert und dies als risikolose Kapitalanlage dargestellt hatten. Den Kunden soll schließlich eine vermeintliche Wertsteigerung vorgetäuscht worden sein. 

LG Braunschweig – McCann-Verdächtiger: Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hat gegen Christian B., den Verdächtigen im Fall des verschwundenen Mädchens Madeleine McCann, Anklage wegen mehrerer anderer Sexualstraftaten erhoben. Dem 45-Jährigen werden drei schwere Vergewaltigungen sowie zweifacher schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Die Taten sollen zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen worden sein. SZ, FAZ (Reinhard Bingener), zeit.de und spiegel.de berichten.

Truppendienstgericht Süd – Corona-Impfung: Rechtsanwalt Patrick Heinemann kritisiert auf LTO eine Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd in Erfurt. Das für Beschwerden von Soldaten gegen Disziplinarmaßnahmen zuständige Wehrdienstgericht setzte die Vollstreckung einer gegen einen Soldaten verhängten Disziplinarbuße vorläufig aus, die gegen diesen wegen Verweigerung des Befehls zur COVID-19-Impfung verhängt worden war. Zwar hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass aktive Soldaten verpflichtet sind, die Impfung gegen COVID-19 zu dulden. Dies sah der zuständige Einzelrichter des Wehrdienstgerichts jedoch anders. Seiner Ansicht nach bestünden berechtigte Zweifel, ob der Befehl zur Duldung der COVID-19-Impfung "wegen möglicher erheblicher Gesundheitsgefahren für den zu impfenden Soldaten durch Impfnebenwirkungen" überhaupt verbindlich sei – eine Auffassung, die den Autor an das Gedankengut von Querdenkern erinnert.

Recht in der Welt

Großbritannien – Unabhängigkeit Schottlands: Vor dem Supreme Court in London hat die Anhörung über ein neues Unabhängigkeitsreferendum in Schottland begonnen. Beim letzten Referendum 2014 stimmte Schottland mit knapper Mehrheit dafür, Teil Großbritanniens zu bleiben. Seit dem Brexit will die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon aber ein neues Unabhängigkeitsreferendum durchführen. Da London seine Zustimmung bislang verweigert hat, verhandelt der Supreme Court nun, ob die Volksbefragung auch ohne Zustimmung durchgeführt werden darf. Die Anhörung soll nur wenige Tage dauern, mit einem Urteil wird allerdings erst in mehreren Wochen, womöglich erst im kommenden Jahr gerechnet. Es berichten SZ (Alexander Mühlauer), FAZ (Jochen Buchsteiner) und LTO

EGMR/Schweiz zu Geschlechterdiskriminierung: Eine Regelung im Schweizer Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, wonach Männern – im Gegensatz zu Frauen – die Witwenrente gestrichen wird, sobald die Kinder volljährig sind, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet. 

USA – Harvey Weinstein: Gegen den verurteilten Sexualstraftäter und früheren US-amerikanischen Film-Produzenten Harvey Weinstein hat ein weiterer Prozess begonnen. Der 70-Jährige ist wegen Vergewaltigung und anderer sexueller Übergriffe auf fünf Frauen in einem Zeitraum von 2004 bis 2013 angeklagt. Weinstein bestreitet die Taten. Bereits 2020 wurde er wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung zu 23 Jahren Haft verurteilt. Im Juni diesen Jahres hat auch die britische Staatsanwaltschaft eine Anklage gegen Weinstein zugelassen. LTO und spiegel.de berichten.

USA – Kevin Spacey: Der US-amerikanische Schauspieler Kevin Spacey muss sich vor einem Gericht in New York City verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 1986 den damals 14-jährigen Anthony Rapp belästigt zu haben. Spacey bestreitet die Tat. Dass er verurteilt wird, gilt als unwahrscheinlich. Im kommenden Jahr beginnt allerdings in Großbritannien ein weiterer Prozess wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung gegen den Schauspieler. Die SZ (Christian Zaschke) berichtet.

USA – Datenschutz/Datentransfers: In einem vertiefenden Beitrag setzt sich nun auch die FAZ (Hendrik Kafsack) mit dem von US-Präsident Joe Biden erlassenen Dekret zum Schutz von Daten aus der EU auseinander. Er konstatiert, dass damit einigen Forderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zumindest formal nachgekommen worden sei. So müssten Geheimdienste nun beispielsweise darlegen, dass der Zugriff auf die persönlichen Daten der Europäer "verhältnismäßig" und "notwendig" ist, um eine Gefahr abzuwehren. Bisher musste er nur "zielgerichtet" sein. Gleichzeitig erlaube Bidens Dekret den Geheimdiensten aber nach wie vor eine Massenüberwachung von Daten. Ob ein Nachfolger des "Privacy Shield"-Abkommens vor dem EuGH Bestand haben wird, sei daher zumindest fraglich. 

Indien – Recht auf Abtreibung: Die Doktorandin Surbhi Karwa analysiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Indiens, die nun auch Frauen, die bislang davon ausgeschlossen waren, Zugang zu Abtreibungen gewährleistet, wie beispielsweise unverheirateten Frauen. 

Iran – Verfassung: Die Postdoktorandin Marzieh Tofighi Darian befasst sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit dem Versagen der iranischen Verfassung vor dem Hintergrund der aktuellen Proteste. Im Hinblick auf die Diskriminierung von Frauen kritisiert sie beispielsweise, dass diskriminierende Regelungen im einfachen Recht verfassungsrechtlich nicht angreifbar seien.  

Juristische Ausbildung

Jura-Bachelor: Die Rechtsanwälte José A. Campos Nave und Clemens Bauer schildern in der FAZ, warum die Einführung eines Jura-Bachelors ein Gewinn für die Praxis sei. So könnten Bachelorabsolventen gegenüber Volljuristen beispielsweise mit Spezialwissen, vor allem an der Schnittstelle zur Wirtschaft, punkten. Der Bachelor ermögliche zudem die Realisierung individueller Interessen und Fähigkeiten in rechtsnahen Bereichen. 

Sonstiges

Autonomes Fahren: Der SWR-RadioReportRecht (Kolja Schwartz/Sofie Rupp) befasst sich – im Interview mit Rechtsprofessor Gerhard Wagner – mit den rechtlichen Fragestellungen rund ums autonome Fahren, beispielsweise mit der Haftung bei Unfällen. 

Das Letzte zum Schluss

Nachtaktiver Hahn vor Gericht: Ein Hahn aus Brandenburg hielt sich nicht an die Nachtruhe, weshalb seine Nachbarin vor Gericht zog. Das von ihr vorgelegte "Krähprotokoll" diente als Beleg für die nächtliche Ruhestörung. Nun hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschieden, dass der Hahn zwischen 22 und 6 Uhr in einem geschlossenen und schallisolierten Käfig unterzubringen ist. Denn nach dem Landesimmissionsschutzgesetz sei die Nachtruhe zu schützen – auch vor zu lauten Tieren. Der Halter des Hahnes hat nun die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. LTO und spiegel.de (Jean-Pierre Ziegler) berichten. 

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/bo

(Hinweis für Journalist:innen)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.  

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Oktober 2022: Paulaner und sein "Spezi" / Der Staat und sein Erziehungsauftrag / Schottland und seine Unabhängigkeit . In: Legal Tribune Online, 12.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49859/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen