Die juristische Presseschau vom 31. Januar 2017: Trumps Richter / Woh­nungs­ein­bruch im Wohn­mobil / Dro­hung im NSU-Pro­zess

31.01.2017

Justiz

EGMR-Vizepräsidentin: Angelika Nußberger wird ab Februar als Vizepräsidentin in das Leitungsgremium des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufrücken. Im Interview mit lto.de (Michael Reissenberger) spricht sie über ihren beruflichen Werdegang, ihre neuen Aufgaben und den Einfluss des EGMR.

BGH zu Wohnungseinbruchdiebstahl: Wohnmobile und Wohnwagen sind nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Oktober jedenfalls dann als Wohnungen im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch zu verstehen, wenn sie aktuell für Übernachtungen genutzt werden. Weil die somit mögliche Tatbestandsmäßigkeit eines Wohnungseinbruchdiebstahls erhebliche Strafverschärfungen bewirkt und sich durch die Entscheidung zudem für Klausurverfasser "etliche Fall-Variationen" ergeben würden, macht der Bericht von lawblog.de (Udo Vetter) auf die erhebliche Relevanz für "Diebe und Jurastudenten" aufmerksam.

BGH zu Rückrufpflicht: Ein wettbewerbsrechtliches Unterlassungsgebot enthält für die betroffenen Anbieter grundsätzlich auch die Pflicht, die entsprechenden Waren von den Abnehmern zurückzurufen. Dies stellte der Bundesgerichtshof in einem am vergangenen Freitag veröffentlichten Beschluss vom letzten September klar. Rechtsanwalt Dirk Pauli führt auf lto.de in die Thematik ein und stellt die Entscheidung vor.

OLG München – NSU: Nach dem Kommentar von Annette Ramelsberger (SZ) ist die Ankündigung des Oberlandesgerichts München, die Beteiligten im NSU-Verfahren mögen sich "höchstvorsorglich" Termine bis zum kommenden Jahr freihalten, als "Drohung" zu verstehen. Diese sei an die Verteidiger gerichtet, die mit fragwürdigen Anträgen wahlweise ihre Reputation oder die Akquise neuer Mandanten, nicht jedoch die Wahrheitsfindung im Blick hätten.

LG Köln zu Diebstahl in Kirche: Acht Angeklagte wurden vom Landgericht Köln wegen Bandendiebstahls zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die über über drei Jahre verübten Diebstähle in Kirchen sollten der Geldbeschaffung "für den bewaffneten Dschihad" dienen, meldet die FAZ (Reiner Burger). Ob tatsächlich "nennenswerte Beträge" nach Syrien geflossen seien, habe sich nicht aufklären lassen, weshalb eine Verurteilung auch wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat ausschied. Zum Urteil berichtet auch die Kölnische Rundschau (Mick Schulz).

LG Berlin – WhatsApp: Durch eine beim LG Berlin eingereichte Klage will die Verbraucherzentrale Bundesverband den Nachrichtendienst WhatsApp dazu veranlassen, die Speicherung und Weitergabe von Nutzerdaten an Facebook zu unterlassen. Dies berichtet lto.de.

LG Freiburg zu WG-Mord: Zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe hat das Landgericht Freiburg einen jungen Mann verurteilt, der seine Mitbewohnerin aus religiösem Fanatismus tötete. Der selbsternannte "Antitheist" soll "Hass und Verachtung" für die aktive Christin empfunden haben, schreibt focus.de.

AG Berlin-Lichtenberg zum Rauchen: Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro hat das Berliner Amtsgericht Lichtenberg in der vergangenen Woche einer Raucherin untersagt, ihrem Laster in den Nachtstunden nachzukommen. Das Urteil geht auf eine Klage eines Nachbarn zurück, der sich durch den Zigarettenrauch belästigt gefühlt habe, erläutert die Welt (Jan Heidenau). Es berichtet u.a. auch der Rundfunk Berlin Brandenburg.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Januar 2017: Trumps Richter / Wohnungseinbruch im Wohnmobil / Drohung im NSU-Prozess . In: Legal Tribune Online, 31.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21866/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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