Die juristische Presseschau vom 10. Februar 2017: Elb­ver­tie­fung ver­zö­gert / Ver­fas­sungs­feind­lich­keit geahndet / Kopf­tuch­verbot pau­scha­l

10.02.2017

 

Recht in der Welt

Schweden – Menschenschmuggel: Wegen Menschenschmuggels hat ein schwedisches Gericht einen Journalisten und sein Team verurteilt. Die Männer hatten im Rahmen einer Reportage vor knapp drei Jahren einen damals 14-jährigen Syrer aus Griechenland ins Land geholt, schreibt die taz (Reinhard Wolff). Das verurteilende Gericht habe seine Hoffnung auf eine Grundsatzentscheidung einer höheren Instanz zum Ausdruck gebracht.

Rumänien – Justizminister: Wegen anhaltender Massenproteste gegen Regierungsverordnungen zu Amtsmissbrauch und Korruption ist der rumänische Justizminister Florin Iordache zurückgetreten. Nach Meldung der FAZ (Reinhard Veser) habe Iordache in seiner Rücktrittserklärung auf die Abweisung einer weiteren Klage gegen die Verordnungen durch das Verfassungsgericht des Landes verwiesen.

USA – Einreiseverbot: Ein Berufungsgericht in San Francisco hat in der vergangenen Nacht den Antrag, das von Präsident Donald Trump verhängte Einreiseverbot wieder in Kraft zu setzen, einstimmig abgelehnt. Damit werde nun eine Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof der USA wahrscheinlich, meldet u.a. zeit.de.

USA – Justizminister/Donald Trump: Der US-amerikanische Senat hat den von Präsident Trump nominierten vormaligen Senator Jeff Sessions als Justizminister des Landes bestätigt. Über den beruflichen Werdegang des neuen Ministers, dessen Anhörung, aber auch über die weiterhin anhängige gerichtliche Auseinandersetzung zu dem vom Präsidenten verhängten Einreisestopp berichtet die SZ (Sacha Batthyany).

Kenia – Flüchtlingslager: Als unverhältnismäßig und willkürlich hat ein kenianisches Gericht die von der  Regierung angeordnete Schließung des Flüchtlingslagers Dadaab untersagt. Eine Abschiebung der im Lager zum Teil seit Jahrzehnten lebenden somalischen Flüchtlinge sei zudem verfassungswidrig und diskriminierend, berichtet die taz (Dominic Johnson) zum Urteil.

Sonstiges

EU-U-Ausschuss "Panama Papers": Vor einem Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments zu den sogenannten Panama Papers legte die frühere Compliance-Managerin bei Deutschlands ältester Privatbank dar, dass ihren Hinweisen auf Geldwäsche nicht nachgegangen worden sei. Weil der Chef des Geldhauses einer Einladung des Ausschusses nicht folgte, erwägten Mitglieder nun eine engere Kooperation mit nationalen Untersuchungsausschüssen, schreibt die SZ (Markus Mayr/Alexander Mühlauer).

Das Letzte zum Schluss

Gewinnspiel: Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Dies gilt auch für eine Gruppe Heranwachsender, über deren feucht-fröhlichen Abend vor einem Jahr schließlich am Amtsgericht Arnsberg verhandelt wurde. Wie nun auch bild.de (A. Wegener/M. Engelberg) berichtet, gewann einer der Zecher über den  Kronkorken einer Bierflasche einen Audi als Hauptgewinn. Dem Ansinnen, diesen Gewinn ebenso wie die Kosten des gemeinsam genossenen Biers zu teilen, verweigerte er sich aber. Wegen der "komplizierten Rechtsfragen" drang das Gericht bislang erfolglos auf einen Vergleich.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Februar 2017: Elbvertiefung vergert / Verfassungsfeindlichkeit geahndet / Kopftuchverbot pauschal . In: Legal Tribune Online, 10.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22058/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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