Die juristische Presseschau vom 21. Juli 2017: Ren­ten­bei­träge ohne Eltern­bonus / Über­las­tete Ver­wal­tungs­ge­richte / Polens Jus­tiz­re­form

21.07.2017

Gleiche Rentenbeiträge für Eltern und Kinderlose sind verfassungskonform. Außerdem in der Presseschau: Überlastung der Verwaltungsrichter, warum Plädoyers aufgezeichnet werden sollten und der Sejm billigt weiteres Gesetz zur Justizreform.

Thema des Tages

BSG zu Elternbonus bei Rente: Es verstößt nicht gegen die Verfassung, wenn Eltern ebenso hohe Renten-Beiträge zahlen wie Kinderlose. Ihre Kindererziehung werde durch andere Leistungen in verfassungsgemäßer Weise ausgeglichen, beispielsweise durch Anrechnung von Kindererziehungszeiten und freie Schulen. Dies entschied nunmehr das Bundessozialgericht und hielt damit eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht für nicht erforderlich. Inwieweit eine weitere Unterstützung von Eltern sozialpolitisch wünschenswert sei, habe der Gesetzgeber zu entscheiden. Die Kläger wollen nun ihrerseits vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die SZ (Thomas Öchsner) zeichnet die Argumentation von Gericht und Klägern nach. Ebenso die taz (Christian Rath), die auch auf bisherige und anstehende Entscheidungen zum Thema Gleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen bei Sozialbeiträgen verweist. Auch die FAZ (Hendrik Wieduwilt) bringt eine Meldung.

Christian Rath (taz) begrüßt die Entscheidung des BSG. "Eine derartige Großreform" sei Aufgabe des demokratisch legitimierten Bundestags. Die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe diene daher allenfalls dazu, die finanziellen Engpässe von Familien öffentlich zu machen.

Rechtspolitik

"Ehe für alle": Die SZ (Matthias Drobinski) fasst die Debatte rund um die Öffnung der Ehe für Heiratswillige gleichen Geschlechts zusammen. Es werde nicht nur über die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens diskutiert, sondern auch über die Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten. Der CDU-Politiker Patrick Sensburg hatte Steinmeier dazu aufgefordert, das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

"Nur keine Hast", mahnt Matthias Drobinski (SZ) mit Blick auf die angekündigte Verfassungsklage gegen die "Ehe für alle". Die verfassungsrechtliche Bewertung der Ehe für alle sei kompliziert: "Komplizierter, als es viele glauben, die jetzt sagen, die Ehe für alle sei verfassungswidrig – mit überraschend großer Selbstgewissheit." 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Juli 2017: Rentenbeiträge ohne Elternbonus / Überlastete Verwaltungsgerichte / Polens Justizreform . In: Legal Tribune Online, 21.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23484/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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