Die juristische Presseschau vom 21. Juli 2017: Ren­ten­bei­träge ohne Eltern­bonus / Über­las­tete Ver­wal­tungs­ge­richte / Polens Jus­tiz­re­form

21.07.2017

Justiz

Überlastete Verwaltungsgerichte: Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter warnt vor einem Zusammenbruch der Verwaltungsgerichte. Die zahlreichen Asylverfahren, rund 250.000, führten die Gerichte an ihre Grenzen. Um diese Belastung dauerhaft zu bewältigen, brauche es mehr Richter und mehr Personal, melden spiegel.de und focus.de.  

OLG München – NSU: Annette Ramelsberger (SZ) findet, es sei "ausnahmsweise kein Grund, um genervt zu seufzen", dass die Verteidiger im NSU-Prozess forderten, das Plädoyer der Staatsanwaltschaft auf einem Tonträger aufzuzeichnen. Da es kein Protokoll des Plädoyers gebe, sei es das Recht der Angeklagten und ein Schritt in die Neuzeit, dem Wunsch der Verteidiger zu entsprechen. 

BGH zum Ersatzanspruch beim Kfz-Mangel: Auf lto.de führt Gerald Gräfe, Rechtsanwalt, seine Bedenken bezüglich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Nacherfüllung in Kfz-Mangelfällen aus.

VG Stuttgart  Abgas in Stuttgart: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am vergangenen Mittwoch über den Luftreinhalteplan verhandelt, mit dem die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der baden-württembergischen Landeshauptstadt eingehalten werden sollen. Die taz (Christian Rath - erweiterte Onlinefassung) erläutert, weshalb sich abzeichne, dass die Richter ein Dieselfahrverbot für erforderlich erachten und deutet die Relevanz der Entscheidung für Politik und Autoindustrie aus.

ArbG Heilbronn – Entlassene Audi-Ingenieure: Drei ehemalige Audi-Ingenieure klagen vor dem Arbeitsgericht Heilbronn gegen ihre Entlassung, wie spiegel.de meldet. Das Unternehmen kündigte ihnen im Zuge der Dieselaffäre fristlos. Die Entlassenen sehen sich als Bauernopfer. Der Vorstand trage die Verantwortung für die manipulierten Schadstoffwerte. Am 18. Oktober steht der Kammertermin an.

Verfahren gegen deutsche Autoindustrie: spiegel.de (Kristina Gnirke) bringt einen umfangreichen Überblick über die straf- und zivilrechtlichen Verfahren gegen deutsche Autounternehmen und Zulieferer in Sachen Dieselskandal.

LG Hamburg zu Anschlag auf "Mopo": Die Jugendkammer des Landgerichts Hamburg hat vier junge Männer wegen eines Brandanschlags auf die Räume der "Hamburger Morgenpost" verurteilt. Alle müssen Arbeitsstunden ableisten, drei erhielten zudem eine Bewährungsstrafe. Die Verurteilten waren verärgert darüber, dass die Zeitung die Mohammed-Karikaturen von Charlie Hebdo abgedruckt hatte, so spiegel.de.

GBA  "Abu Walaa": Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den sogenannten Hassprediger Ahmad A., alias "Abu Walaa", wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten erhoben. Im September beginne das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle. Mitangeklagt seien auch Hasan C. und Boban S. "Abu Walaa" sei die mutmaßliche Nummer eins des IS in Deutschland, erklärt die taz. Auch zeit.de meldet zur Anklage.

BVerfG zu Tarifeinheitsgesetz: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Alexander Stöhr erläutert auf juwiss.de anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, warum er das Tarifeinheitsgesetz für verfassungswidrig erachtet. Ebenfalls auf juwiss.de legt Matthias Münder, wissenschaftlicher Mitarbeiter, dar, weshalb das Bundesverfassungsgericht mit seiner Auslegung von § 4a Tarifeinheitsgesetz die verfassungsrechtlichen Grenzen der Rechtsfortbildung überschreite.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Juli 2017: Rentenbeiträge ohne Elternbonus / Überlastete Verwaltungsgerichte / Polens Justizreform . In: Legal Tribune Online, 21.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23484/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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