Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. Juni 2017: Kameras im Gerichts­saal / Sparen an der Justiz / Vor­schlag für Ver­fas­sungs­richter

26.06.2017

Justiz

OVG NRW zur Vorratsdatenspeicherung: Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in der vergangenen Woche festgestellt, dass die ab 1. Juli 2017 geltende anlasslose Speicherpflicht für Internet- und Telefonanbieter gegen europäisches Recht verstößt. Netzpolitik.org (Anna Biselli) fasst die Entscheidung und die daraus erwachsenden Konsequenzen zusammen.

OVG Hamburg zum Protestcamp G-20: Wie u.a. die Samstags-FAZ (Frank Pergande), lto.de und Samstags-taz (Martin Kaul) berichten, hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschieden, dass das geplante Protestcamp gegen das G-20-Treffen keine grundrechtlich geschützte Versammlung darstellt. Die Richter gaben damit der Beschwerde der Stadt Hamburg gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes statt. Es gehe um Schlaf- und Versorgungszelte, weniger um die Meinungsäußerung, so die Richter. Die FR meldet, dass die Organisatoren des Protestcamps angekündigt haben, das Bundesverfassungsgericht zu befassen.

BGH zu Brustimplantaten: Trotz der in der vergangenen Woche vom BGH abgewiesenen Entschädigungsklage wegen fehlerhafter Brustimplantate empfiehlt Rechtsanwältin Kirsten Plaßmann auf lto.de den sogenannten "benannten" Stellen (im Fall der TÜV Rheinland), ihre internen Abläufe und Prozesse genau unter die Lupe zu nehmen und sie erforderlichenfalls an die vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Anforderungen anzupassen.

LAG NRW zur Kündigung einer RAK-Geschäftsführerin: Das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen hat laut lto.de (Pia Lorenz) in zweiter Instanz der Kündigungsschutzklage der ehemaligen Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf stattgegeben. Sie war 2015 fristlos entlassen worden, weil sie eine Angestellte der Kammer als Schreibgehilfin für ihre Nebentätigkeit genutzt haben soll. Außerdem wurden ihr finanzielle Unregelmäßigkeiten vorgeworfen. In dem Artikel geht es auch um die Unruhe, die die hohen Kosten des Rechtsstreites innerhalb der Düsseldorfer Anwaltschaft verursachten.

LG Neubrandenburg – Auschwitz-Prozess: Im Prozess gegen den früheren SS-Sanitäter Hubert Z. vor dem Landgericht Neubrandenburg wurde den drei Richtern das Verfahren wegen Befangenheit entzogen. Das berichten die Montags-taz (Klaus Hillenbrand) und spiegel.de. Der Vorsitzende Richter und seine Kollegen hätten wiederholt versucht, einem Nebenkläger und NS-Opfer die Teilnahme zu verwehren. Die Befangenheitsanträge hatten sowohl die Nebenklage als auch die Anklage gestellt.

OLG Düsseldorf – Sven Lau: Die Montags-taz (Sabine am Orde) gibt einen Einblick in das Verfahren gegen Sven Lau. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Das Urteil soll demnächst ergehen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. Juni 2017: Kameras im Gerichtssaal / Sparen an der Justiz / Vorschlag für Verfassungsrichter . In: Legal Tribune Online, 26.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23277/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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